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Ausschreibung der Stelle einer Vizerektorin/eines Vizerektors der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule der Diözese Graz-Seckau

Ausschreibung der Stelle einer Vizerektorin/eines Vizerektors der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule der Diözese Graz-Seckau

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Der Hochschulrat der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule der Diözese Graz-Seckau schreibt gemäß § 10 (2) des Statuts der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule der Diözese Graz-Seckau in Verbindung mit dem § 14 Hochschulgesetz 2005 idgF die Stelle einer Vizerektorin/eines Vizerektors der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule der Diözese Graz-Seckau für die Funktionsperiode vom 1. Oktober 2019 bis 30. September 2024 aus.

Die Vizerektorin bzw. der Vizerektor steht für die Dauer der Ausübung der Funktion in einem zeitlich befristeten, besonderen vertraglichen Dienstverhältnis zum Bund. Besteht bereits ein Dienstverhältnis zum Bund, erfolgt für die Dauer der Ausübung der Funktion eine Beurlaubung unter Entfall der Bezüge. Erforderlich ist gemäß § 3 Abs. 1 VBG idF BGBl. I Nr. 32/2015 der Nachweis der österreichischen Staatsbürgerschaft bzw. des unbeschränkten Zuganges zum österreichischen Arbeitsmarkt. Die Besoldung erfolgt nach den Regelungen des VBG bzw. Gehaltsgesetzes auf Grundlage eines Sondervertrags. Das Monatsentgelt beträgt mindestens EUR 6.729,- (brutto). Betreffend die dienstrechtliche Stellung kommen die Bestimmungen des § 14 Abs. 5 und 6 HG zur Anwendung.

Die Ausschreibung richtet sich an Personen mit hoher fachlicher Qualifikation:

  • Abgeschlossenes einschlägiges Doktoratsstudium
  • Mehrjährige Lehrerfahrung in der Lehrer*innenbildung
  • Nachweis wissenschaftlicher Tätigkeit im Bereich der Bildungsforschung
  • Ausgezeichnete Kenntnisse des österreichischen Schul- und Hochschulwesens sowie der nationalen und internationalen Forschungs- und Bildungslandschaft (mit Fokus auf Primarstufe, Inklusion und Elementarpädagogik)
  • Fähigkeit zur organisatorischen und fachlichen Leitung des Aufgabengebiets (literarische Lehrer*innenbildung und sonstige pädagogische Berufe) sowie zur strategischen Weiterentwicklung und Personal- bzw. Ressourcenplanung in den Bereichen Studienangebot, Schulentwicklung und Forschung

Die PPH Augustinum ist die Private Pädagogische Hochschule in der Steiermark. Sie bietet eine innovative und wertorientierte (Religions-) Lehrer*innenbildung auf hohem Niveau mit besonderer Atmosphäre an. Das Programm umfasst Studien- und Hochschullehrgänge im Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung für den (Religions-) Lehrberuf und für weitere pädagogische Berufsfelder. (siehe https://pph-augustinum.at/dateien/UeberUns/Leitbild/Profil_Kphgraz.pdf)

Sie steht in enger regionaler Kooperation mit den Pädagogischen Hochschulen und lehramtsanbietenden Universitäten der Bundesländer Steiermark, Kärnten und Burgenland im Rahmen des Entwicklungsverbundes (EVSO) und des Hochschulverbundes Süd-Ost (HVSO).

Ergänzend zu den oben genannten Erfordernissen wird daher auch auf folgende besondere Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen Wert gelegt:

  • Kenntnisse im Bereich Hochschul- und Curriculumentwicklung sowie Studienrecht
  • Erfahrung in der Organisation und Koordination von Lehreraus- und/oder -fort- und -weiterbildung sowie im Qualitätsmanagement
  • Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit, Innovationsbereitschaft sowie Kompetenz in Teamführung
  • Bereitschaft zur regionalen, verbundbezogenen, nationalen und internationalen Vernetzung und Zusammenarbeit mit Verantwortlichen im Bildungssektor
  • Bemühen um ein Leben aus dem Glauben
  • Loyalität zur katholischen Kirche

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen sich einem Auswahlverfahren inklusive Hearing stellen.

Schriftliche Bewerbungen sind mit den entsprechenden Unterlagen (inklusive: Darlegung der Beweggründe und Zielvorstellungen der Bewerbung für die zukünftige Tätigkeit) bis spätestens 07.06.2019 (Datum des Poststempels) an den Leiter des Bischöflichen Amtes für Schule und Bildung sowie Vorsitzenden des Hochschulrates, Walter Prügger BEd M.A. , Bischofplatz 4, 8010 Graz, zu richten.

Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bewerbung können nicht ersetzt werden.

Graz, 02.05.2019

Walter Prügger, BEd M.A. e.h.
Vorsitzender des Hochschulrates

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