Gratulation dem neu gewählten Hochschulkollegium!
An der KPH Graz wurde das Hochschulkollegium neu gewählt, seine Funktionsperiode dauert drei Studienjahre. Wir gratulieren dem Team und der neuen Vorsitzenden und wünschen viel Erfolg für die verantwortungsvolle Aufgabe.
Hochschulkollegium der KPH Graz
- Vertreter*innen des Lehrpersonals KPH Graz
Mag.a Dr.in Katharina Ogris, BEd
Vorsitzende
Mag.a Dr.in Dr.in Renate Straßegger-Einfalt
Stellvertretende Vorsitzende
Mag.a Dr.in Eleonore Krenn
Maria Petek, MEd
David Wohlhart, BEd
Mag.a Cornelia Zobl
- Vertreterinnen der Hochschüler*innenschaft KPH Graz
Natalie Kerschbaumer
Daniel Oberlerchner
- Vertreterinnen des Verwaltungspersonals der KPH Graz
Stephan Lanegger
Martina Stadler
- Rektorat KPH Graz, ohne Stimmrecht
Rektor HR Mag. Dr. Siegfried Barones
Vizerektorin Mag.a Dr.in Andrea Seel
Vizerektor Mag. Dr. Friedrich Rinnhofer, MA
Titelbild, jeweils v.l.n.r:
Sitzend: Andrea Seel, Daniel Oberlerchner, Natalie Kerschbaumer, Martina Stadler, Cornelia Zobl, Eleonore Krenn
Stehend: Maria Petek, David Wohlhart, Katharina Ogris, Vorsitzende, Renate Straßegger-Einfalt, stellvertretende Vorsitzende, Friedrich Rinnhofer, Stephan Lanegger
Dem Hochschulkollegium obliegen neben den auf Grund anderer vom Hochschulgesetz 2005 oder vom Statut der KPH Graz übertragenen Entscheidungsbefugnissen die Beratung über pädagogische, religionspädagogische, sozialpädagogische und elementarpädagogische Fragen der KPH Graz sowie über Maßnahmen der Qualitätssicherung (vgl. § 17 (1) HG, §13 (2) Statut der KPH Graz):
- Stellungnahme in Fragen der Entwicklung der inneren Organisation und Kommunikation (Organisationsplan, Satzung)
- Stellungnahme im Rahmen des Auswahlverfahrens zur Bestellung des Rektors bzw. der Rektorin und des Vizerektors bzw. der Vizerektorin
- Stellungnahme bei der Abberufung des Rektors bzw. der Rektorin oder des Vizerektors bzw. der Vizerektorin
- Erlassung des Curriculums sowie der Prüfungsordnung
- Beratung in pädagogischen Fragen und über Maßnahmen der Qualitätssicherung
- Stellungnahme zu Beschwerden und Beschwerdevorentscheidungen gemäß § 14 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013, bei Beschwerden in Studienangelegenheiten, welche im Fall der Vorlage an das Verwaltungsgericht der Beschwerde anzuschließen ist
- Erstellung von Maßnahmen der Evaluation und der Qualitätssicherung der Studienangebote
- Einrichtung eines Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen
- Genehmigung der Geschäftsordnung des Hochschulkollegiums