Studierende der PPH Augustinum können ab sofort bis einschließlich 31. Oktober 2022 um Zuerkennung eines Leistungsstipendiums ansuchen.
Allgemeine gesetzliche Bestimmungen laut Studienförderungsgesetz 1992 idgF
Die Zuerkennung von Leistungsstipendien an Pädagogischen Hochschulen wird im § 62 Studienförderungsgesetz geregelt. Gemäß dieser Bestimmung erfolgt die Zuerkennung der Leistungsstipendien durch die Rektorin der Privaten Pädagogischen Hochschule Augustinum (PPH Augustinum) nach Anhörung der Studierendenvertretung. Das Leistungsstipendium der PPH Augustinum dient der Anerkennung hervorragender Leistungen, die von Studierenden innerhalb der zuletzt absolvierten zwei Semester des Studiums erbracht wurden. Es darf 750 Euro nicht unterschreiten und 1.500 Euro nicht überschreiten.
Personen, die die Vergabekriterien gemäß Kundmachung im Mitteilungsblatt erfüllen, können schriftlich und formlos bis spätestens 31. Oktober 2022 bei Elisabeth Christian, Büro der Rektorin, um Zuerkennung eines Leistungsstipendiums für das Studienjahr 2021/22 ansuchen. Postadresse und Bankverbindung sind anzugeben. E-Mail-Ansuchen können nicht berücksichtigt werden.
Den gesamten Ausschreibungstext finden Sie im Mitteilungsblatt 213 HIER.