Laufende Masterstudien Lehramt Primarstufe

Laufende Masterstudien Lehramt Primarstufe

Masterstudium Lehramt Primarstufe 60 ECTS-Anrechnungspunkte (ab 2024/25)

Vorerhebung

Liebe*r Interessent*in!

Bitte klicken Sie auf den folgenden Link und befüllen Sie die Vorerhebung zum Masterstudium Primarstufe der PPH Augustinum:

https://www.kphgraz.at/limesurvey/index.php/698542?lang=de

Dieser Link ist vom 3. Juni bis 28. Juni 2024 aktiv.

Eine Bewerbung für das Studienjahr 2024/25 ist ab dem 8. Juli 2024 bis zum 6. Sepember 2024 möglich.

Bewerbung und Registrierung in PH-Online

Eine Bewerbung für das Studienjahr 2024/25 ist ab 8. Juli 2024 bis zum 6. September 2024 möglich.

Zwei Schritte sind dazu erforderlich:

1. Einmalige Registrierung
(Diese entfällt, wenn Sie bereits einen PH-Online Account an der PPH Augustinum haben.)

Sollten Sie noch keinen PH-Online-Zugang an der PPH Augustinum haben, erhalten Sie hier Informationen zur Registrierung. Für die einmalige Registrierung als »Studierende*r« der Masterstudien wählen Sie bitte die für Sie passende Variante.

2. Bewerbung zum Masterstudium Lehramt Primarstufe

Für die Bewerbung benötigen Sie folgende Unterlagen im pdf-Format:

  • Bachelorzeugnis
  • Geburtsurkunde
  • Reisepass oder Personalausweis
  • Maturazeugnis
  • eine Kopie der e-card
  • ggf. den Nachweis bereits erworbener akademischer Grade
  • ggf. das Zeugnis des Erweiterungsstudiums für Absolvent*innen des 6-semestrigen Bachelorstudiums
  • ein Portraitfoto (jpg)

Wenn Sie Fragen zur Registrierung oder zur Bewerbung zum Studium haben, wenden Sie ich bitte an die Studienabteilung: studienabteilung-@-pph-augustinum.at

Qualifikation

Das Masterstudium zur Erlangung eines Lehramts Primarstufe im Entwicklungsverbund Süd-Ost (60 ECTS-Anrechnungspunkte) zielt auf eine professions- und wissenschaftsorientierte Ausbildung in den für die Berufsausübung notwendigen Kompetenzen ab.

Die Vertiefung in einem Fach bzw. Fachbereich gemäß dem Lehrplan der Volksschule qualifiziert zum*zur spezialisierten Generalist*in, der*die über das erforderliche Wissen und die erforderlichen Handlungskompetenzen verfügt, um die Unterrichtstätigkeit möglichst breit ausüben zu können, und gleichzeitig durch die Vertiefung in einem Fach bzw. Fachbereich ein differenziertes Profil entwickelt.

Ziel des Studiums ist die Berufsausbildung und Berufsbefähigung für das Lehramt Primarstufe und somit die Qualifikation für den Einsatz an Volksschulen.

Das Masterstudium schließt mit dem akademischen Grad „Master of Education (MEd)“ ab.

Curriculum

Informationen zur Vertiefung in einem Fach bzw. Fachbereich der Primarstufe

Die Vertiefung in einem Fach bzw. Fachbereich qualifiziert zum*zur spezialisierten Generalist*in, der*die über das erforderliche Wissen und die erforderlichen Handlungs-kompetenzen verfügt, um seine*ihre Unterrichtstätigkeit möglichst breit ausüben zu können, und gleichzeitig durch die Vertiefung in einem Fach bzw. Fachbereich ein differenziertes Profil entwickelt.

Vertiefung im Bereich Lebende Fremdsprache Englisch

Die fachliche Vertiefung „Lebende Fremdsprache Englisch“ zielt auf die Erweiterung des methodisch-didaktischen Wissens und der eigenen Sprachkompetenz ab.

Voraussichtliche Inhalte der Lehrveranstaltungen:

  • Lehrplan neu – Kompetenzraster
  • Leistungsmessung und Benotung auf Grundstufe II
  • Prinzipien von CLIL (Content and Language Integrated Learning)
  • Kultur- und Landeskunde
  • Bewegungsspiele, Musik, Dramapädagogik im Fremdsprachenunterricht
  • Empirische Forschung im frühen Fremdsprachenunterricht (Forschungsfragen, Datenerhebung, Datenanalyse, Forschungsethik, etc.)

Vertiefung im Bereich Deutsch/Lesen/Schreiben:

Die im Masterstudium angebotene fachliche Vertiefung im Bereich "Deutsch/Lesen/Schreiben" widmet sich ausgewählten Bereichen der Fachwissenschaft und Fachdidaktik. Die jeweiligen Lehrveranstaltungen zielen auf die Erweiterung eines sprachwissenschaftlichen, fachspezifischen und didaktischen Wissens und vertiefen dabei folgende Kerngebiete der Deutschdidaktik: Bildungssprache, Lesediagnostik und Leseförderung, Mehrsprachigkeit sowie Orthographie und Grammatik.

Vertiefung im Bereich Mathematik:

In der Vertiefung im Bereich "Mathematik" liegt der Fokus auf der adäquaten Auseinandersetzung mit Mathematik (Logik und Mengenlehre, Algebra, Analysis und Geometrie) und ihrer Didaktik sowie deren Genese. Dazu werden auch aktuelle Ergebnisse der Forschung aus internationalen Journals herangezogen, expliziert, reflektiert und für die eigene Praxis und Forschung nutzbar gemacht.

Vertiefung im Bereich Sachunterricht:

Sachunterricht als multiperspektivisches Fach benötigt inhaltliche und didaktische Zugänge, die diese Multiperspektivität fördern. Ein inhaltlicher Schwerpunkt wird daher auf Nachhaltigkeitsbildung liegen, ein weiterer auf politischer Bildung. Ausgehend von zugrunde liegenden lerntheoretische Konzepten beschäftigen wir uns vertieft mit Forschendem Lernen, Storytelling als Methode im Sachunterricht und sprachsensiblem Fachunterricht. Ein weiterer Fokus wird auf dem Umgang mit, sowie der Bewertung von (historischen) Quellen liegen.

Zulassungsbedingungen und Reihungskriterien

Die Zulassung zum Masterstudium zur Erlangung des Lehramts Primarstufe setzt die positive Absolvierung eines Bachelorstudiums Lehramt Primarstufe im Umfang von 240 ECTS-Anrechnungspunkten (§ 35 Z 1a HG 2005 idgF) voraus.

Die Zulassung zum Masterstudium für Absolvent*innen eines sechssemestrigen Bachelorstudiums für das Lehramt an Volksschulen an Pädagogischen Hochschulen setzt ein „Erweiterungsstudium Bachelorstudium Primarstufe“ im Ausmaß von 60 ECTS-Anrechnungspunkten
gem. § 38d Abs. 1 HG 2005 idgF voraus.

Die Zulassung zum Masterstudium für Absolvent*innen eines sechssemestrigen Bachelorstudiums für das Lehramt an Sonderschulen an Pädagogischen Hochschulen setzt ein „Erweiterungsstudium Bachelorstudium Primarstufe“ im Ausmaß von 60 ECTS-Anrechnungspunkten
gem. § 38d Abs. 1 HG 2005 idgF voraus.

Wenn die Anzahl der Bewerbungen die festgelegte Höchstzahl von Teilnehmer*innen für das Masterstudium überschreitet, führt die PPH Augustinum gem. § 50 Abs. 6 HG 2005 idgF ein Reihungsverfahren durch (siehe Mitteilungsblatt Nr. 124).

Die positive Absolvierung des Reihungsverfahrens ist nur für eine Zulassung im Studienjahr 2020/21 gültig. Eine spätere Zulassung zum Studium ist nur nach Absolvierung eines neuerlichen Reihungsverfahrens möglich.

Ausgenommen vom Reihungsverfahren sind Studierende aus transnationalen EU-, staatlichen oder universitären, zeitlich befristeten Mobilitätsprogrammen, die gem. § 50 Abs 2 HG 2005 idgF eine befristete Zulassung zum Masterstudium Lehramt Primarstufe beantragen.

Anerkennungen

An der PPH Augustinum können gem. § 56 Hochschulgesetz 2005 positiv beurteilte Prüfungen anerkannt werden, die an einer postsekundären Bildungseinrichtung absolviert wurden.

Anerkannte postsekundäre Bildungseinrichtungen sind nach § 35 Abs. 1 Hochschulgesetz 2005 Bildungseinrichtungen, die Studien im Ausmaß von mindestens sechs Semestern durchführen, bei denen die Zulassung die allgemeine Universitätsreife im Sinne dieses Bundesgesetzes oder bei künstlerischen Studien den Nachweis der künstlerischen Eignung voraussetzt, und die auf Grund der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ihren Sitz haben, als Bildungseinrichtungen im Sinne dieser Begriffsbestimmung anerkannt sind.
Für eine Anerkennung muss eine Gleichwertigkeit der Prüfungen von absolvierten Studien mit dem Studium an der PPH Augustinum gegeben sein. Kriterien für die Beurteilung der Gleichwertigkeit von Prüfungen sind Inhalte der Lehrveranstaltungen, Umfang der Studienanforderungen, Art und Umfang des Leistungsnachweises und Anzahl der erworbenen ECTS-Anrechnungspunkte.

Prozedere für das Erlangen von Anerkennungen:
1. Vorlage eines Antrages in der Studien- und Prüfungsabteilung:
Institut für Primarstufe, Elementarpädagogik & Inklusion: Mag.a Dr.in Katharina Ogris, BEd
2. Für jede positiv absolvierte Prüfung Lehrveranstaltung an einer postsekundären Bildungseinrichtung ist erforderlich:
• kurze inhaltliche Beschreibung auf einem Beiblatt
• Zeugnis(se) in Kopie als Beilage zum Antrag
• Vorlage des Zeugnisses/der Zeugnisse im Original bei der Einreichung
3. Der Antrag wird geprüft und ein positiver bzw. negativer Bescheid in PH-Online ausgestellt.
4. Der Bescheid wird im PH-Online-Akt abgelegt.

Antrag auf Anerkennung von Prüfungen

Studienabschluss

Masterstudium Lehramt Primarstufe Inklusive Pädagogik – Förderbereich emotionale und soziale Entwicklung (ab 2024/25)

Qualifikation

Die Studierenden vertiefen ihr Wissen und ihr Verständnis in den Bildungswissenschaften sowie in der gewählten fachlichen Spezialisierung. Sie bauen ihren forschend-reflexiven Habitus aus und sind in der Lage, ihr professionelles Handeln auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse und eigener forschender Zugänge weiterzuentwickeln. Sie können mit Komplexität in beruflichen Situationen umgehen, sind zur eigenständigen Problemlösung in der Lage und übernehmen soziale und ethische Verantwortung. Sie können gegenüber Expert*innen und Laien*Laiinnen fachliches Wissen kommunizieren und eigenes berufliches Handeln begründen. Die Vertiefung in einem Fachbereich der Volksschule qualifiziert zum*zur spezialisierten Generalist*in, der*die über das erforderliche Wissen und die erforderlichen Handlungskompetenzen verfügt, um die Unterrichtstätigkeit möglichst breit ausüben zu können, und gleichzeitig durch die Vertiefung in einem Fachbereich ein differenziertes Profil entwickelt.

Darüber hinaus qualifiziert das Masterstudium mit Schwerpunkt in Inklusiver Pädagogik – Förderbereich emotionale und soziale Entwicklung für die fachspezifische pädagogische Begleitung von Kindern, die Förderung im Bereich emotionaler und sozialer Entwicklung benötigen. Die Absolvent*innen verfügen über Kompetenzen zur professionellen und wissenschaftlich reflektierten Arbeit mit Kindern mit besonderen emotionalen und sozialen Bedürfnissen. Sie sind mit der schulischen Inklusion vertraut, können Unterricht individuell auf die Bedürfnisse aller Schüler*innen abstimmen und greifen dabei auf vertiefte fachdidaktische Kenntnisse zurück. Sie weisen sowohl Wissen über Symptomatik, Ätiologie und Diagnostik von emotionalen und sozialen Störungen auf als auch professionelle Kompetenzen in Hinblick auf Präventions-, Interventions- und Förderansätze. Sie sind in der Lage ihren eigenen Unterricht unter Berücksichtigung individueller Förderpläne zu reflektieren und zu evaluieren. Insbesondere können sie durch entsprechende didaktische Impulse und das Zurückgreifen auf ein spezielles Methodenrepertoire bei auftretenden Konflikten und Krisen im schulischen Kontext effektive Unterstützung leisten. Sie können in teamorientierter Weise inklusive Schulentwicklungsprozesse mitgestalten. Im Sinne der inklusiven Pädagogik zielen alle Kompetenzen auf einen kontextsensiblen, ressourcen- und lösungsorientierten Umgang mit den betroffenen Kindern und ihren relevanten personellen Umwelten ab. Weitere Informationen sind dem Curriculum zu entnehmen.

Das Masterstudium schließt mit dem akademischen Grad „Master of Education (MEd)“ ab.

Bewerbung und Registrierung in PH-Online

Eine Bewerbung für das Studienjahr 2024/25 ist ab dem 8. Juli 2024 bis zum 6. September 2024 möglich.

Zwei Schritte sind dazu erforderlich:

1. Einmalige Registrierung
(Diese entfällt, wenn Sie bereits einen PH-Online Account an der PPH Augustinum haben.)

Sollten Sie noch keinen PH-Online-Zugang an der PPH Augustinum haben, erhalten Sie hier Informationen zur Registrierung. Für die einmalige Registrierung als »Studierende*r« der Masterstudien wählen Sie bitte die für Sie passende Variante.

2. Bewerbung zum Masterstudium Lehramt Primarstufe Inklusive Pädagogik - Förderbereich Sprechen, Sprache und Kommunikation

Für die Bewerbung benötigen Sie folgende Unterlagen im pdf-Format:

  • Bachelorzeugnis
  • Geburtsurkunde
  • Reisepass oder Personalausweis
  • Maturazeugnis
  • eine Kopie der e-card
  • ggf. den Nachweis bereits erworbener akademischer Grade
  • ggf. das Zeugnis des Erweiterungsstudiums für Absolvent*innen des 6-semestrigen Bachelorstudiums
  • ein Portraitfoto (jpg)

Wenn Sie Fragen zur Registrierung oder zur Bewerbung zum Studium haben, wenden Sie ich bitte an die Studienabteilung:
studienabteilung-@-pph-augustinum.at

Curriculum

Förderbereich emotionale und soziale Entwicklung

Der Förderbereich emotionale und soziale Entwicklung ist im Ausmaß von 30 ECTS-Anrechnungspunkten Teil des Masterstudiums. Diese Anzahl von 30 ECTS-Anrechnungspunkten setzt sich aus
25 ECTS-Anrechnungspunkten zu den Modulen Bildungswissenschaftliche Grundlagen des Förderbereichs emotionale und soziale Entwicklung, Erweiterung der beruflichen Handlungskompetenzen im Förderbereich emotionale und soziale Entwicklung und Inklusive Settings im Förderbereich emotionale und soziale Entwicklung sowie aus 5 ECTS-Anrechnungspunkten Pädagogisch-praktisches Handeln im Förderbereich emotionale und soziale Entwicklung zusammen.

Zulassungsbedingungen und Reihungskriterien

Die Zulassung zum Masterstudium zur Erlangung des Lehramts Primarstufe mit Schwerpunkt in Inklusiver Pädagogik - Förderbereich emotionale und soziale Entwicklung setzt die positive Absolvierung eines Bachelorstudiums Lehramt Primarstufe im Umfang von 240 ECTS-Anrechnungspunkten mit Schwerpunkt Inklusive Pädagogik im Umfang von mindestens 60 ECTS-Anrechnungspunkten (§ 35 Z 1a HG 2005 idgF) voraus.

Die Zulassung zum Masterstudium für Absolvent*innen eines sechssemestrigen Bachelorstudiums für das Lehramt an Volksschulen an Pädagogischen Hochschulen setzt ein Erweiterungsstudium Bachelorstudium Primarstufe mit Schwerpunkt Inklusive Pädagogik im Ausmaß von
60 ECTS-Anrechnungspunkten gem. § 38d Abs. 1 HG 2005 idgF voraus.

Die Zulassung zum Masterstudium für Absolvent*innen eines sechssemestrigen Bachelorstudiums für das Lehramt an Sonderschulen an Pädagogischen Hochschulen setzt ein „Erweiterungsstudium Bachelorstudium Primarstufe“ im Ausmaß von 60 ECTS-Anrechnungspunkten
gemäß § 38d Abs. 1 HG 2005 idgF voraus.

Wenn die Anzahl der Bewerbungen die festgelegte Höchstzahl von Teilnehmer*innen für das Masterstudium überschreitet, führt die PPH Augustinum gem. § 50 Abs. 6 HG 2005 idgF ein Reihungsverfahren durch (siehe Mitteilungsblatt Nr. 152).

Ausgenommen vom Reihungsverfahren sind Studierende aus transnationalen EU-, staatlichen oder universitären, zeitlich befristeten Mobilitätsprogrammen, die gem. § 50 Abs 2 HG 2005 idgF eine befristete Zulassung zum Masterstudium Lehramt Primarstufe beantragen.

Die positive Absolvierung des Reihungsverfahrens ist nur für eine Zulassung im Studienjahr 2019/20 gültig. Eine spätere Zulassung zum Studium ist nur nach Absolvierung eines neuerlichen Reihungsverfahrens möglich.

Zusätzlich setzt die Zulassung zu diesem Masterstudium im besonderen Maße den Nachweis von Reflexionskompetenzen hinsichtlich der eigenen Person und Rolle sowie ressourcenorientierte Stressbewältigungsstrategien voraus. Dieser Nachweis wird im Rahmen eines mündlichen Bewerbungsgesprächs vor Beginn des Masterstudiums erbracht.

Anerkennungen

An der PPH Augustinum können gem. § 56 Hochschulgesetzt 2005 positiv beurteilte Prüfungen anerkannt werden, die an einer postsekundären Bildungseinrichtung absolviert wurden.

Anerkannte postsekundäre Bildungseinrichtungen sind nach § 35 Abs. 1 Hochschulgesetz 2005 Bildungseinrichtungen, die Studien im Ausmaß von mindestens sechs Semestern durchführen, bei denen die Zulassung die allgemeine Universitätsreife im Sinne dieses Bundesgesetzes oder bei künstlerischen Studien den Nachweis der künstlerischen Eignung voraussetzt, und die auf Grund der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ihren Sitz haben, als Bildungseinrichtungen im Sinne dieser Begriffsbestimmung anerkannt sind.

Für eine Anerkennung muss eine Gleichwertigkeit der Prüfungen von absolvierten Studien mit dem Studium an der PPH Augustinum gegeben sein. Kriterien für die Beurteilung der Gleichwertigkeit von Prüfungen sind Inhalte der Lehrveranstaltungen, Umfang der Studienanforderungen, Art und Umfang des Leistungsnachweises und Anzahl der erworbene ECTS-Anrechnungspunkte.

Prozedere für das Erlangen von Anerkennungen:

1. Vorlage eines Antrages in der Studien- und Prüfungsabteilung:
Institut für Primarstufe, Elementarpädagogik & Inklusion: Mag. Dr. Katharina Ogris, BEd
2. Für jede absolvierte Prüfung an einer postsekundären Bildungseinrichtung ist erforderlich:
• kurze inhaltliche Beschreibung auf einem Beiblatt
• Zeugnis(se) in Kopie als Beilage zum Antrag
• Vorlage des Zeugnisses/der Zeugnisse im Original bei der Einreichung
3. Der Antrag wird geprüft und ein positiver bzw. negativer Bescheid in PH-Online ausgestellt.
4. Der Bescheid wird im PH-Online-Akt abgelegt.

Antrag auf Anerkennung von Prüfungen

Studienabschluss

Masterstudium Lehramt Primarstufe Inklusive Pädagogik – Förderbereich kognitive Entwicklung (ab 2023/24)

Qualifikation

Die Studierenden vertiefen ihr Wissen und ihr Verständnis in den Bildungswissenschaften sowie in der gewählten fachlichen Spezialisierung. Sie bauen ihren forschend-reflexiven Habitus aus und sind in der Lage, ihr professionelles Handeln auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse und eigener forschender Zugänge weiterzuentwickeln. Sie können mit Komplexität in beruflichen Situationen umgehen, sind zur eigenständigen Problemlösung in der Lage und übernehmen soziale und ethische Verantwortung. Sie können gegenüber Expert*innen und Laien*Laiinnen fachliches Wissen kommunizieren und eigenes berufliches Handeln begründen. Die Vertiefung in einem Fach- und Bildungsbereich qualifiziert zum*zur spezialisierten Generalist*in, der*die über das erforderliche Wissen und die erforderlichen Handlungskompetenzen verfügt, um die Unterrichtstätigkeit möglichst breit ausüben zu können, und gleichzeitig durch die Vertiefung in einem Fachbereich ein differenziertes Profil entwickelt.

Darüber hinaus qualifiziert das Masterstudium mit Schwerpunkt in Inklusiver Pädagogik - Förderbereich kognitive Entwicklung für die fachspezifische pädagogische Begleitung von Kindern und Jugendlichen mit erhöhtem Förderbedarf von 6 bis 15 Jahren in inklusiven Settings. Die Absolvent*innen sind mit Inhalten und Konzepten der Arbeit im Bereich der kognitiven Entwicklung sowie mit den Fördermöglichkeiten in inklusiven Settings vertraut, können Unterricht individuell auf die Bedürfnisse aller Schüler*innen abstimmen und greifen dabei auf vertiefte fachdidaktische Kenntnisse zurück. Sie verfügen im Bereich der kognitiven Entwicklung über professionelle Kompetenzen in Hinblick auf Diagnostik sowie auf Präventions-, Interventions- und Förderansätze und können den Unterricht unter Berücksichtigung individueller Förderpläne reflektieren und evaluieren. Sie sind in der Lage, kooperative Lernsettings zu gestalten und zu implementieren. Sie setzen sich als Key-Persons aktiv für die Zielgruppe ein und initiieren und moderieren die Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams bzw. mit Unterstützungssystemen. Sie können in teamorientierter Weise inklusive Schulentwicklungsprozesse mitgestalten.

Das Masterstudium schließt mit dem akademischen Grad „Master of Education (MEd)“ ab.

Curriculum

Förderbereich kognitive Entwicklung

Der Förderbereich kognitive Entwicklung ist im Ausmaß von 30 ECTS-Anrechnungspunkten Teil des Masterstudiums. Diese Anzahl von 30 ECTS-Anrechnungspunkten setzt sich aus 25 ECTS-Anrechnungspunkten aus den pädagogischen Grundlagen und der Fachdidaktik im Bereich der kognitiven Entwicklung sowie aus 5 ECTS-Anrechnungspunkten Pädagogisch Praktische Studien im gegenständlichen Bereich zusammen.

Zulassungsbedingungen und Reihungskriterien

Die Zulassung zum Masterstudium zur Erlangung des Lehramts Primarstufe mit Schwerpunkt in Inklusiver Pädagogik - Förderbereich kognitive Entwicklung setzt die positive Absolvierung eines Bachelorstudiums Lehramt Primarstufe im Umfang von 240 ECTS-Anrechnungspunkten mit Schwerpunkt Inklusive Pädagogik im Umfang von mindestens 60 ECTS-Anrechnungspunkte (§ 35 Z 1a HG 2005 idgF) voraus.

Die Zulassung zum Masterstudium für Absolvent*innen eines sechssemestrigen Bachelorstudiums für das Lehramt an Volksschulen an Pädagogischen Hochschulen setzt ein Erweiterungsstudium Bachelorstudium Primarstufe mit Schwerpunkt Inklusive Pädagogik im Ausmaß von
60 ECTS-Anrechnungspunkten gem. § 38d Abs. 1 HG 2005 idgF voraus.

Die Zulassung zum Masterstudium für Absolvent*innen eines sechssemestrigen Bachelorstudiums für das Lehramt an Sonderschulen an Pädagogischen Hochschulen setzt ein „Erweiterungsstudium Bachelorstudium Primarstufe“ im Ausmaß von 60 ECTS-Anrechnungspunkten
gemäß § 38d Abs. 1 HG 2005 idgF voraus.

Wenn die Anzahl der Bewerbungen die festgelegte Höchstzahl von Teilnehmer*innen für das Masterstudium überschreitet, führt die PPH Augustinum gem. § 50 Abs. 6 HG ein Reihungsverfahren durch (siehe Mitteilungsblatt Nr. 75).

Die positive Absolvierung des Reihungsverfahrens ist nur für eine Zulassung im Studienjahr 2019/20 gültig. Eine spätere Zulassung zum Studium ist nur nach Absolvierung eines neuerlichen Reihungsverfahrens möglich.

Ausgenommen vom Reihungsverfahren sind Studierende aus transnationalen EU-, staatlichen oder universitären, zeitlich befristeten Mobilitätsprogrammen, die gem. § 50 Abs 2 HG eine befristete Zulassung zum Masterstudium Lehramt Primarstufe beantragen.

Anerkennungen

An der PPH Augustinum können gem. § 56 Hochschulgesetzt 2005 positiv beurteilte Prüfungen anerkannt werden, die an einer postsekundären Bildungseinrichtung absolviert wurden.

Anerkannte postsekundäre Bildungseinrichtungen sind nach § 35 Abs. 1 Hochschulgesetz 2005 Bildungseinrichtungen, die Studien im Ausmaß von mindestens sechs Semestern durchführen, bei denen die Zulassung die allgemeine Universitätsreife im Sinne dieses Bundesgesetzes oder bei künstlerischen Studien den Nachweis der künstlerischen Eignung voraussetzt, und die auf Grund der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ihren Sitz haben, als Bildungseinrichtungen im Sinne dieser Begriffsbestimmung anerkannt sind.

Für eine Anerkennung muss eine Gleichwertigkeit der Prüfungen von absolvierten Studien mit dem Studium an der PPH Augustinum gegeben sein. Kriterien für die Beurteilung der Gleichwertigkeit von Prüfungen sind Inhalte der Lehrveranstaltungen, Umfang der Studienanforderungen, Art und Umfang des Leistungsnachweises und Anzahl der erworbene ECTS-Anrechnungspunkte.

Prozedere für das Erlangen von Anerkennungen:

1. Vorlage eines Antrages in der Studien- und Prüfungsabteilung:
Institut für Primarstufe, Elementarpädagogik & Inklusion: Mag. Dr. Katharina Ogris, BEd
2. Für jede positiv absolvierte Prüfung an einer postsekundären Bildungseinrichtung ist erforderlich:
• kurze inhaltliche Beschreibung auf einem Beiblatt
• Zeugnis(se) in Kopie als Beilage zum Antrag
• Vorlage des Zeugnisses/der Zeugnisse im Original bei der Einreichung
3. Der Antrag wird geprüft und ein positiver bzw. negativer Bescheid in PH-Online ausgestellt.
4. Der Bescheid wird im PH-Online-Akt abgelegt.

Antrag auf Anerkennung von Prüfungen

Studienabschluss

Masterstudium Lehramt Primarstufe Inklusive Pädagogik – Förderbereich Sprechen, Sprache und Kommunikation (ab 2022/23)

Vorerhebung

Liebe Interessentin, lieber Interessent!

Bitte klicken Sie auf den folgenden Link und befüllen Sie die Vorerhebung zum Masterstudium Primarstufe der PPH Augustinum:

https://www.kphgraz.at/limesurvey/index.php/618331?lang=de

Dieser Link ist vom 5. Juni bis 30. Juni 2022 aktiv.

Eine Bewerbung ist ab dem 6. Juli 2022 möglich.

Bewerbung: Studienjahr 2022/23 ist ab dem 6. Juli 2022 bis zum 5. September 2022 möglich.

Bewerbung und Registrierung in PH-Online

Eine Bewerbung für das Studienjahr 2022/23 ist ab dem 6. Juli 2022 bis zum 5. September 2022 möglich.

Zwei Schritte sind dazu erforderlich:

1. Einmalige Registrierung
(Diese entfällt, wenn Sie bereits einen PH-Online Account an der PPH Augustinum haben.)

Sollten Sie noch keinen PH-Online-Zugang an der PPH Augustinum haben, erhalten Sie hier Informationen zur Registrierung. Für die einmalige Registrierung als »Studierende*r« der Masterstudien wählen Sie bitte die für Sie passende Variante.

2. Bewerbung zum Masterstudium Lehramt Primarstufe

Für die Bewerbung benötigen Sie folgende Unterlagen im pdf-Format:

  • Bachelorzeugnis
  • Geburtsurkunde
  • Reisepass oder Personalausweis
  • Maturazeugnis
  • eine Kopie der e-card
  • ggf. den Nachweis bereits erworbener akademischer Grade
  • ggf. das Zeugnis des Erweiterungsstudiums für Absolvent*innen des 6-semestrigen Bachelorstudiums
  • ein Portraitfoto (jpg)

Wenn Sie Fragen zur Registrierung oder zur Bewerbung zum Studium haben, wenden Sie ich bitte an die Studienabteilung: studienabteilung-@-pph-augustinum.at

Qualifikation

Die Studierenden vertiefen ihr Wissen und ihr Verständnis in den Bildungswissenschaften sowie in der gewählten fachlichen Spezialisierung. Sie bauen ihren forschend-reflexiven Habitus aus und sind in der Lage, ihr professionelles Handeln auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse und eigener forschender Zugänge weiterzuentwickeln. Sie können mit Komplexität in beruflichen Situationen umgehen, sind zur eigenständigen Problemlösung in der Lage und übernehmen soziale und ethische Verantwortung. Sie können gegenüber Expert*innen und Laien*Laiinnen fachliches Wissen kommunizieren und eigenes berufliches Handeln begründen. Die Vertiefung in einem Fach- und Bildungsbereich qualifiziert zum*zur spezialisierten Generalist*in, der*die über das erforderliche Wissen und die erforderlichen Handlungskompetenzen verfügt, um die Unterrichtstätigkeit möglichst breit ausüben zu können, und gleichzeitig durch die Vertiefung in einem Fachbereich ein differenziertes Profil entwickelt.

Darüber hinaus sind die Absolvent*innen mit Inhalten und Konzepten der Förderbereiche Sprechen, Sprache und Kommunikation sowie der schulischen Inklusion vertraut, können Unterricht individuell auf die Bedürfnisse aller Schülerinnen und Schüler abstimmen und greifen dabei auf vertiefte fachdidaktische Kenntnisse zurück. Sie verfügen im Förderbereich Sprache über professionelle Kompetenzen in Hinblick auf Diagnostik sowie auf Präventions-, Interventions- und Förderansätze und können ihren eigenen Unterricht unter Berücksichtigung individueller Förderpläne reflektieren und evaluieren. Sie können in teamorientierter Weise inklusive Schulentwicklungsprozesse mitgestalten.

Das Masterstudium schließt mit dem akademischen Grad „Master of Education (MEd)“ ab.

Curriculum

Förderbereich Sprechen, Sprache und Kommunikation

Der Förderbereich Sprechen, Sprache und Kommunikation ist im Ausmaß von 30 ECTS-Anrechnungspunkten Teil des Masterstudiums. Diese Anzahl von 30 ECTS-Anrechnungspunkten setzt sich aus 25 ECTS-Anrechnungspunkten im Bereich Wissenschaftliche und fachdidaktische Grundlagen der Sprech-, Sprach- und Kommunikationsförderung im Kontext inklusiver Bildung I, II, III sowie aus
5 ECTS-Anrechnungspunkten Sprachförderpädagogisch-praktisches Handeln – Case studies im Kontext inklusiver Bildung
zusammen.

Zulassungsbedingungen und Reihungskriterien

Die Zulassung zum Masterstudium zur Erlangung des Lehramts Primarstufe mit Schwerpunkt in Inklusiver Pädagogik - Förderbereich Sprechen, Sprache und Kommunikation setzt die positive Absolvierung eines Bachelorstudiums Lehramt Primarstufe im Umfang von 240 ECTS-Anrechnungspunkten mit Schwerpunkt Inklusive Pädagogik im Umfang von mindestens 60 ECTS-Anrechnungspunkte (§ 35 Z 1a HG 2005 idgF) voraus.

Die Zulassung zum Masterstudium für Absolvent*innen eines sechssemestrigen Bachelorstudiums für das Lehramt an Volksschulen an Pädagogischen Hochschulen setzt ein Erweiterungsstudium Bachelorstudium Primarstufe mit Schwerpunkt Inklusive Pädagogik im Ausmaß von 60 ECTS-Anrechnungspunkten gem. § 38d Abs. 1 HG 2005 idgF voraus.

Die Zulassung zum Masterstudium für Absolvent*innen eines sechssemestrigen Bachelorstudiums für das Lehramt an Sonderschulen an Pädagogischen Hochschulen setzt ein „Erweiterungsstudium Bachelorstudium Primarstufe“ im Ausmaß von 60 ECTS-Anrechnungspunkten gem. § 38d Abs. 1 HG 2005 idgF voraus. Wenn dieses Erweiterungsstudium im Bereich Sonderpädagogik und Inklusion erworben wurde, ist ein zusätzliches abgeschlossenes Lehramt für Volksschulen oder ein weiteres „Erweiterungsstudium Bachelorstudium Primarstufe“ für die Zulassung erforderlich.

Wenn die Anzahl der Bewerbungen die festgelegte Höchstzahl von Teilnehmer*innen für das Masterstudium überschreitet, führt die PPH Augustinum gem. § 50 Abs. 6 HG ein Reihungsverfahren durch (siehe Mitteilungsblatt 123).

Ausgenommen vom Reihungsverfahren sind Studierende aus transnationalen EU-, staatlichen oder universitären, zeitlich befristeten Mobilitätsprogrammen, die gem. § 50 Abs 2 HG eine befristete Zulassung zum Masterstudium Lehramt Primarstufe beantragen. Die positive Absolvierung des Reihungsverfahrens ist nur für eine Zulassung im Studienjahr 2019/20 gültig. Eine spätere Zulassung zum Studium ist nur nach Absolvierung eines neuerlichen Reihungsverfahrens möglich.

Zusätzlich setzt die Zulassung zum Masterstudium den Nachweis einer ausgezeichneten Sprech-, Sprach- und Stimmkompetenz voraus. Dieser Nachweis wird im Rahmen eines mündlichen Bewerbungsgesprächs vor Beginn des Masterstudiums erbracht.

Anerkennungen

An der PPH Augustinum können gem. § 56 Hochschulgesetzt 2005 positiv beurteilte Prüfungen anerkannt werden, die an einer postsekundären Bildungseinrichtung absolviert wurden.

Anerkannte postsekundäre Bildungseinrichtungen sind nach § 35 Abs. 1 Hochschulgesetz 2005 Bildungseinrichtungen, die Studien im Ausmaß von mindestens sechs Semestern durchführen, bei denen die Zulassung die allgemeine Universitätsreife im Sinne dieses Bundesgesetzes oder bei künstlerischen Studien den Nachweis der künstlerischen Eignung voraussetzt, und die auf Grund der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ihren Sitz haben, als Bildungseinrichtungen im Sinne dieser Begriffsbestimmung anerkannt sind.

Für eine Anerkennung muss eine Gleichwertigkeit der Prüfungen von absolvierten Studien mit dem Studium an der PPH Augustinum gegeben sein. Kriterien für die Beurteilung der Gleichwertigkeit von Prüfungen sind Inhalte der Lehrveranstaltungen, Umfang der Studienanforderungen, Art und Umfang des Leistungsnachweises und Anzahl der erworbenen ECTS-Anrechnungspunkte.

Prozedere für das Erlangen von Anerkennungen:

1. Vorlage eines Antrages in der Studien- und Prüfungsabteilung:
Institut für Primarstufe, Elementarpädagogik & Inklusion: Mag. Dr. Katharina Ogris, BEd
2. Für jede positiv absolvierte Prüfung an einer postsekundären Bildungseinrichtung ist erforderlich:
• kurze inhaltliche Beschreibung auf einem Beiblatt
• Zeugnis(se) in Kopie als Beilage zum Antrag
• Vorlage des Zeugnisses/der Zeugnisse im Original bei der Einreichung
3. Der Antrag wird geprüft und ein positiver bzw. negativer Bescheid in PH-Online ausgestellt.
4. Der Bescheid wird im PH-Online-Akt abgelegt.

Antrag auf Anerkennung von Prüfungen

Studienabschluss

Ansprechperson