Lehramt Sekundarstufe

Lehramt Sekundarstufe

Das Bachelor- und Masterstudium für das Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung qualifiziert dafür, in allen Schultypen der Sekundarstufe (MS, AHS, BHS, BMS, BS, PTS …) als Lehrer*in tätig zu sein.

Für das Lehramtsstudium im Bereich der Sekundarstufe sind zwei Unterrichtsfächer oder ein Unterrichtsfach in Kombination mit einer sogenannten „Spezialisierung“ zu wählen. Alle Studienangebote im Entwicklungsverbund Süd-Ost und sonstige wichtige Informationen finden Sie unter: www.lehramt-so.at und unter https://www.stv-lehramt.at/knowledge-base/.

Für alle, die sich Gedanken um ihre Jobchancen nach dem Lehramtsstudium machen, hat das Bundesministerium einen „Bedarfsrechner“ eingerichtet: https://zukunft.klassejob.at/home

An der PPH Augustinum besteht im Rahmen des Studiums zum Sekundarstufenlehramt die Möglichkeit, sich zum*zur Lehrer*in im Bereich der Inklusion oder zum*zur katholischen Religionslehrer*in ausbilden zu lassen.

Studienangebot der PPH Augustinum im Bereich der Sekundarstufe

Unterrichtsfach Katholische Religion

Das Bachelor- und Masterstudium für das Unterrichtsfach „Katholische Religion" in der Sekundarstufe wird in Kooperation mit der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Graz angeboten. Das Lehramt qualifiziert zur Erteilung des katholischen Religionsunterrichts in allen Schulformen der Sekundarstufe.

Das Studium umfasst eine fundierte Ausbildung in allen theologischen Fachbereichen. Es vermittelt religiöses Orientierungswissen und fördert die theologische Frage- und Argumentationsfähigkeit. So ermöglicht es den Erwerb von religiösen, ethisch-moralischen, interreligiösen, personalen und sozialen Kompetenzen. Zugleich vermittelt es den Erwerb religionspädagogischer und fachdidaktischer Kompetenzen und befähigt dazu, mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen gemeinsam im schulischen Kontext die Bedeutung von Religion und Religiosität zu erschließen.

Darum geht es in diesem Studium:

  • Verstehen eigener und fremder Religionen und Kulturen
  • Erarbeitung eigener Positionen und Entwicklung von Pluralitätsfähigkeit
  • Erwerb theologischer, (religions-)pädagogischer und fachdidaktischer Kompetenz

Spezialisierung Vertiefende Katholische Religionspädagogik für die Primarstufe

Die Spezialisierung „Vertiefende Katholische Religionspädagogik für die Primarstufe“ wird in Kooperation mit der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Graz angeboten. Sie muss immer in Kombination mit dem Unterrichtsfach „Katholische Religion“ gewählt werden und kann somit an Stelle eines zweiten Unterrichtsfaches oder auch als Erweiterungsstudium („Drittfach“) belegt werden (→ Erweiterungsstudien Sekundarstufe).

Diese Spezialisierung qualifiziert – zusätzlich zur Lehrbefähigung für katholische Religion in der Sekundarstufe, die durch das Unterrichtsfach „Katholische Religion“ erworben wird – zur Erteilung des Religionsunterrichts in der Primarstufe. Der*die Absolvent*in erwirbt durch diese Kombination die Befähigung, an allen Schultypen und in allen Schulstufen das Unterrichtsfach katholische Religion zu unterrichten: von der Volksschule bis hin zur Matura.

Das Studium der Spezialisierung ermöglicht zudem den Erwerb von vertieften Kompetenzen in den Bereichen Interreligiosität, Interkulturalität und Diversität sowie in den Bereichen Persönlichkeitsbildung, Soziales Lernen und Beratung.

Spezialisierung Inklusive Pädagogik mit Fokus Behinderung

Die Spezialisierung „Inklusive Pädagogik mit Fokus Behinderung“ im Lehramt für die Sekundarstufe qualifiziert für die spezifische pädagogische Begleitung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen, Lernschwierigkeiten und psychosozialen Benachteiligungen in der Sekundarstufe.

Erweiterungsstudien Sekundarstufe

Informationen zu den Erweiterungsstudien in der Sekundarstufe finden Sie → hier.

Unterrichtsfach Katholische Religion und Spezialisierung Religionspädagogik Primar: Inhalte und aktuelle Informationen

Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen zum Bachelor- und Masterstudium für das Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung finden Sie hier:

Folder Lehramtsstudium Sekundarstufe Allgemeinbildung

Studierendeninformation für das aktuelle Semester

PPH Augustinum: Allgemeine Informationen zum Unterrichtsfach „Katholische Religion“ und zur Spezialisierung „Vertiefende Katholische Religionspädagogik für die Primarstufe“

Studierendeninformation Lehramt Sek AB RelPäd

Curricula zum Bachelor- und Masterstudium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung

Pädagogisch-Praktische Studien

Die Pädagogisch Praktischen Studien (PPS) sind ein Kernstück des Lehramtsstudiums. Sie eröffnen den Studierenden Lehr- und Lernräume im künftigen Berufsfeld Schule und zielen auf die Entwicklung des professionellen pädagogischen Handelns ab. Fachwissenschaften, Fachdidaktik und Bildungswissenschaften werden konzentriert verknüpft und in die Praxis integriert. Die Studierenden besuchen Praktika an den Schulen, wo sie von Mentor*innen betreut werden, und Begleitlehrveranstaltungen der Bildungswissenschaften und Fachdidaktiken an der Hochschule, in denen sie ihre gesammelten Beobachtungen theoriebasiert analysieren und reflektieren können.

Nähere Informationen rund um die Pädagogisch Praktischen Studien im Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung finden Sie unter:
https://phst.at/praxis/paedagogisch-praktische-studien/pps-sekundarstufe-ab/

ACHTUNG: Zur Anmeldung für Praktika im Unterrichtsfach Katholische Religion außerhalb der Steiermark, verwenden Sie bitte folgendes Formular:
Anmeldung zum Schulpraktikum an einer AHS/BMHS/MS außerhalb der Steiermark.

Abgabefristen:
für das Wintersemster bis spätestens Schulbeginn
für das Sommersemester bis spätestens Ende der zweiten Februarwoche

Informationen zu den Pädagogisch Praktischen Studien im Unterrichtsfach „Katholische Religion": UF Kath Religion_Praxisbroschuere PPS und FD Begleitung

Informationen zu den Pädagogisch Praktischen Studien in der Spezialisierung „Vertiefende Katholische Religionspädagogik für die Primarstufe": Spez Religion_Praxisbroschuere PPS und FD Begleitung

Bildungswissenschaftliche Grundlagen

Erkenntnisse aus dem Feld „Bildungswissenschaftlicher Grundlagen“ (Pädagogik, Psychologie, Erziehungswissenschaften, Soziologie …) tragen wesentlich zum Verstehen von Kindern und Jugendlichen bei, bieten aber auch wichtige Grundlagen für Lehren und Lernen allgemein sowie wichtige Impulse, Kriterien und Reflexionsmöglichkeiten des eigenen Lehrer*in-Seins.

Im Rahmen ihrer Möglichkeiten bietet die PPH Augustinum auch Lehrveranstaltungen der Bildungswissenschaftlichen Grundlagen (BWG) an.

Informationen und Anmeldemöglichkeit zu den an der PPH Augustinum angebotenen Lehrveranstaltungen in den BWG finden sich auf PH-Online / Bachelorstudien Lehramt Sekundarstufe / Bildungswissenschaftliche Grundlagen (BWG): https://www.ph-online.ac.at/pph-augustinum/webnav.ini

Bachelor- und Masterarbeit

Bachelorarbeit

Im Rahmen des Bachelorstudiums ist eine Bachelorarbeit aus einer der beiden Fachwissenschaften, aus einer der beiden Fachdidaktiken, aus den Bildungswissenschaftlichen Grundlagen oder aus der Spezialisierung zu verfassen. Sie kann auch bereichsübergreifend aus zwei oder mehreren der oben genannten Bereiche verfasst werden.

Mit der Erstellung einer Bachelorarbeit sollen Studierende den Nachweis erbringen, ein eingegrenztes berufsfeldbezogenes Thema systematisch und nach wissenschaftlichen Kriterien sowie unter Berücksichtigung formaler Anforderungen bearbeiten zu können.

Formulare und Durchführungsbestimmungen finden Sie auf dieser Seite weiter unten im Bereich Studienorganisation und -management.

Masterarbeit

Im Rahmen des Masterstudiums ist eine Masterarbeit aus einem der beiden Unterrichtsfächer, aus den Bildungswissenschaftlichen Grundlagen oder aus der Spezialisierung zu verfassen. Sie kann auch bereichsübergreifend aus zwei oder mehreren der oben genannten Bereiche verfasst werden.

Mit der Erstellung einer Masterarbeit sollen Studierende den Nachweis erbringen, wissenschaftliche Themen selbstständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten.

Formulare und Durchführungsbestimmungen finden Sie auf dieser Seite weiter unten im Bereich Studienorganisation und -management.

Berufsbegleitende Studienform: Unterrichtsfach Katholische Religion und Spezialisierung Religionspädagogik Primar

Allgemeine Informationen

Das Unterrichtsfach „Katholische Religion“ und die Spezialisierung „Vertiefende Katholische Religionspädagogik für die Primarstufe“ können in dieser Kombination auch berufsbegleitend studiert werden. Dieses Studienangebot wird in Kooperation von PPH Augustinum, der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Graz und der PPH Burgenland im Entwicklungsverbund Süd-Ost (Steiermark, Kärnten, Burgenland) angeboten und befähigt zur Erteilung des katholischen Religionsunterrichtes von der Volksschule bis zur Matura in allen Schultypen.

Lehrveranstaltungen mit Anwesenheitspflicht (z.B. Seminare, Übungen usw.) werden in Form von Studienwochenenden abgehalten und mit Online-Lernformen begleitet.

  • Am Beginn und am Ende des Studienjahres findet jeweils ein Wochenende in Kärnten und ein Intensivwochenende im Burgenland (Donnerstagfrüh bis Samstagabend) statt.
  • Die weiteren Studienwochenenden (Freitagnachmittag bis Samstagabend) werden ungefähr drei- bis viermal pro Semester in Graz abgehalten.
  • Lehrveranstaltungen ohne Anwesenheitspflicht (z.B. Vorlesungen) finden zwar im regulären Studienformat unter der Woche statt, können aber mittels Online-Tools und zur Verfügung gestellten LV-Unterlagen im zeitlich individuell zu gestaltendem Selbststudium absolviert werden.
  • Im Rahmen der Pädagogisch-Praktischen Studien – dem Kernstück der „Pädagog*innenbildung NEU“ – findet die Schulpraxis vormittags unter der Woche statt. Diese werden für das Unterrichtsfach Katholische Religion von der Pädagogischen Hochschule Steiermark organisiert, für die Spezialisierung Religionspädagogik Primar von der PPH Augustinum. Nähere Details finden Sie unter: https://www.phst.at/praxis/paedagogisch-praktische-studien/pps-sekundarstufe-ab/

Für Absolvent*innen des „Lehramts für Katholische Religion an Pflichtschulen“ (180 ECTS-Anrechnungspunkte) bietet diese Studienform eine berufsbegleitende Möglichkeit, die Zulassungsvoraussetzung für das Masterstudium nach der „Pädagog*innenbildung NEU“ zu erwerben (→ Erweiterungsstudium Sekundarstufe). Zudem kann das Unterrichtsfach „Katholische Religion“ mit jedem anderen Fach (Deutsch, Mathematik, Geschichte, Musik …) kombiniert oder als weiteres Fach von bereits im Beruf stehenden Lehrer*innen berufsbegleitend absolviert werden.

Grundlegende Informationen zur berufsbegleitenden Studienform finden Sie im:
Folder Religion berufsbegleitend

Details zu Studieninhalten und -organisation finden Sie auf dieser Webpage.

Information und Beratung

PPH Augustinum, Standort Graz

Angelika Magnes, Leiterin des Instituts für Religionspädagogik und interreligiösen Dialog, PPH Augustinum: Lange Gasse 2, 8010 Graz; Tel: +43 (0)316 58 16 70-23, Mail: angelika.magnes-@-pph-augustinum.at

PPH Augustinum, Standort Klagenfurt

Johannes Thonhauser, Institut für Religionspädagogik Klagenfurt, PPH Augustinum; Tarviser Straße 30, 9020 Klagenfurt; Tel.: +43 (0)676 87 72-22 06, Mail: johannes.thonhauser-@-pph-augustinum.at

Katholisch-Theologische Fakultät Graz

Theresia Heimerl, Studiendekanin der Katholisch-Theologischen Fakultät: Heinrichstraße 78, 8010 Graz; +43 (0)316 38 0-31 67, Mail: theresia.heimerl-@-uni-graz.at

PPH Burgenland

Harald Mandl, Institutsleiter für Religionspädagogik und Diversität, PPH Burgenland; Tel.:+43 05 90 10-30 60, Mail: harald.mandl-@-ph-burgenland.at

Lehrveranstaltungsplan

Prüfungsmöglichkeiten Graz – Klagenfurt – Eisenstadt

Ich möchte Lehrer*in werden: Was muss ich tun?

Step by Step

Step 1

Das Lehramt Sekundarstufe ist ein zugangsgeregeltes Studium, das heißt: Sie müssen zuerst ein mehrstufiges Aufnahmeverfahren durchlaufen und positiv abschließen, um sich für ein Lehramtsstudium der Sekundarstufe an der PPH Augustinum einschreiben zu können. Dieses „allgemeine Aufnahmeverfahren zur Eignungsfeststellung“ findet nur einmal pro Studienjahr, im Sommersemester, statt (Informationen und Registrierung unter
https://www.zulassunglehramt.at/).

Step 2

Nach dem positiv absolvierten Aufnahmeverfahren müssen Sie sich an der PPH Augustinum registrieren (Basisaccount anfordern) und sich für Ihr gewünschtes Studium bewerben (Online-Erfassung Ihrer Daten).

Folgende Dokumente sind dabei hochzuladen:

  • Reifeprüfungszeugnis + Abschlusszeugnis der letzten Schulstufe + Stundentafel
  • Reisepass ODER Personalausweis (falls beides nicht vorhanden: Führerschein + Staatsbürgerschaftsnachweis)
  • e-card

Bei Übertritt von einer anderen Universität oder Pädagogischen Hochschule:

  • Nachweis der Matrikelnummer (z.B. Studienblatt, Studierendenausweis)
  • Abgangsbescheinigung, falls dasselbe Studium fortgesetzt wird

Step 3

Nach der Bewerbung in PH-Online erhalten Sie eine Vorschreibung zur Einzahlung des ÖH-Beitrages bzw. des Studienbeitrages.

Der ÖH-Beitrag muss jedes Semester eingezahlt werden und ermöglicht damit der Österreichischen Hochschüler*innenschaft (ÖH) eine unabhängige Vertretung der Studierenden.

Ordentliche Studierende müssen einen Studienbeitrag von 363,36 € für jedes Semester entrichten, wenn sie die vorgesehene Studienzeit eines Bachelor- oder Masterstudiums (30 ECTS-Punkte entsprechen einem Semester) um mehr als zwei Semester überschreiten.

Für folgende Personengruppen gelten andere Studienbeiträge:

  • außerordentliche Studierende, wenn sie nur einzelne Lehrveranstaltungen besuchen
  • Teilnehmer*innen von Universitäts- und/oder Vorbereitungslehrgängen
  • internationale Studierende (nicht EU/EWR-Staatsbürger*innen)

Zulassungsverfahren für das Studienjahr 2023/2024 bzw. 2024/2025

Inspirieren.
Verändern.
Lehrer*in werden.

Das Zulassungsverfahren für Lehramtsstudien Primar- und Sekundarstufe, Studienstart Herbst 2023, ist abgeschlossen.

Hier die aktuellen Termine für das Zulassungsverfahren, Studienstart Herbst 2024:

Modul A: Registrierung auf www.zulassunglehramt.at
1. März 2024, 9.00 Uhr, bis 15. Mai 2024, 12.00 Uhr
PPH Augustinum als Ausbildungsstätte wählen

Modul B: Computerbasierter Eignungstest an der PPH Augustinum
27., 28. oder 29. Mai 2024

Modul C: Persönliches Interview, nur für Lehramtsstudium Primarstufe
4., 9. oder 10 Juli 2024
Sie bekommen eine Einladung an die PPH Augustinum.

Persönliche Studienberatung
Wenn Sie sich für ein Studium an der PPH Augustinum interessieren und dazu jetzt schon Fragen haben, rufen Sie uns an, schreiben Sie uns, wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Lehramt Primarstufe
RgRin Mag.a Dr.in Susanne Herker
Leiterin des Instituts für Primarstufe, Elementarpädagogik & Inklusion
+43 (0)316 58 16 70-14
susanne.herker-@-pph-augustinum.at

Lehramt Sekundarstufe und Schwerpunkt Religionspädagogik
Mag.a Angelika Magnes
Leiterin des Instituts für Religionspädagogik & Interreligiösen Dialog
+43 (0)316 58 16 70-23
angelika.magnes-@-pph-augustinum.at

Weitere Details: www.zulassunglehramt.at

Wie registriere und bewerbe ich mich erstmalig an der PPH Augustinum?

Nach dem positiv absolvierten Aufnahmeverfahren müssen Sie sich an der PPH Augustinum registrieren (Basisaccount anfordern) und sich für Ihr gewünschtes Studium bewerben (Online-Erfassung Ihrer Daten).

Folgende Schritte sind für die Registrierung in PH-Online, dem Online-System der PPH Augustinum, notwendig:

1. Schritt: einmalige Registrierung
Wählen Sie bitte für die einmalige Registrierung als „Studierende*r der Ausbildung“ die für Sie passende Variante aus den Informationen zur Registrierung.

2. Schritt: Bewerbung zum Studium
Wenn Sie registriert sind, können Sie sich für Ihr gewünschtes Studium bewerben.

Erstmalige Bewerbung

Loggen Sie sich dazu in PH-Online der PPH Augustinum ein. Unter „Meine Bewerbungen“ (Visitenkarte/Studium/Meine Bewerbungen) können Sie Ihre Bewerbung eingeben. Bitte halten Sie für die Bewerbung zu Ihrem Studium folgende Dokumente (im PDF-Format) bereit:

  • Reifeprüfungszeugnis + Abschlusszeugnis der letzten Schulstufe + Stundentafel
  • Reisepass ODER Personalausweis (falls beides nicht vorhanden: Führerschein + Staatsbürgerschaftsnachweis)
  • e-card

Bei Übertritt von einer anderen Universität oder Pädagogischen Hochschule:

  • Nachweis der Matrikelnummer (z.B. Studienblatt, Studierendenausweis)
  • Abgangsbescheinigung, falls dasselbe Studium fortgesetzt wird

PH-Online | Anleitung Bewerbung zum Studium

In der Studienabteilung werden die hochgeladenen Dokumente geprüft. Nach Einzahlung des ÖH-Beitrags sind Sie als ordentliche Studierende oder ordentlicher Studierender der PPH Augustinum gemeldet.

Wenn Sie Fragen zur Registrierung oder zur Bewerbung zum Studium haben, wenden Sie sich bitte an die Studienabteilung: studienabteilung-@-pph-augustinum.at

Studienmöglichkeiten für Katholische Religionspädagogik an den Standorten Eisenstadt und Klagenfurt

Studienorganisation und -management

Kurzanleitung zur LV-Anmeldung

Zugang zur Lernplattform Moodle

Zur Unterstützung der Lehre im Bereich des Lehramtsstudiums für die Sekundarstufe kommt an der PPH Augustinum die Lernplattform Moodle zum Einsatz.


Studierende, die sich auf PH-Online für eine Lehrveranstaltung anmelden, werden (nach Fixplatzvergabe) automatisch in dem zur Lehrveranstaltung gehörenden Kurs auf Moodle als Teilnehmer*in hinzugefügt.

Der Log-In erfolgt wie folgt:

Benutzername: PH-Online-Benutzer*innenname-@-pph-augustinum.at

Passwort: PH-Online-Passwort

Anerkennungen

Informationen zu Anrechnungen (PDF)

Prozedere für das Erlangen von Anerkennungen

1.) ILin Prof.in Mag.a Angelika Magnes, Institut für Religionspädagogik und Interreligiösen Dialog:
angelika.magnes-@-pph-augustinum.at

Ansuchen um Anerkennung von Studienleistung (PDF)

2.) Für jede absolvierte Lehrveranstaltung an einer tertiären Bildungseinrichtung ist erforderlich:

  • kurze inhaltliche Beschreibung auf einem Beiblatt
  • Zeugnis(se) in Kopie als Beilage zum Antrag
  • Vorlage des Zeugnisses/der Zeugnisse im Original bei der Einreichung

3.) Der Antrag wird geprüft und ein positiver bzw. negativer Bescheid in PH-Online ausgestellt.

4.) Der Bescheid wird in Ihrem PH-Online-Akt abgelegt.

Gesetzliche Grundlage

Auszug aus dem Hochschulgesetzes 2005 idgF, 1. Oktober 2017, § 56

§ 56. (1) Auf Antrag der oder des ordentlichen Studierenden sind positiv beurteilte Prüfungen, soweit sie den im Curriculum vorgeschriebenen Prüfungen gleichwertig sind, vom für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständigen Organ bescheidmäßig anzuerkennen, wenn sie

  1. an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung,
  2. in Studien an einer anerkannten inländischen Bildungseinrichtung, deren Zugang die allgemeine Universitätsreife erfordert,
  3. an einer berufsbildenden höheren Schule in den für die künftige Berufstätigkeit erforderlichen Fächern,
  4. an einer Höheren Anstalt für Lehrer- und Erzieherbildung in den für die künftige Berufstätigkeit erforderlichen Fächern,
  5. an allgemeinbildenden höheren Schulen unter besonderer Berücksichtigung der musischen oder der sportlichen Ausbildung in künstlerischen und künstlerisch-wissenschaftlichen sowie in sportlichen und sportlich-wissenschaftlichen Fächern oder
  6. an österreichischen Konservatorien mit Öffentlichkeitsrecht

abgelegt wurden. Die an einer inländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung eines EU- oder EWR-Staates für ein Fach abgelegten Prüfungen sind für das gleiche Fach im weiteren Studium desselben Studiums an einer anderen inländischen Universität jedenfalls anzuerkennen, wenn die ECTS-Anrechnungspunkte gleich sind oder nur geringfügig abweichen.

Beurlaubung

Antrag auf Beurlaubung

Download Antrag

Der unterschriebene und begründete Antrag auf Beurlaubung ist bis zum Beginn des Semesters, für das die (erstmalige) Beurlaubung beantragt wird, beim zuständigen Organ für studienrechtliche Angelegenheiten (Institutsleitung) einzubringen. Dieses Organ entscheidet über den Antrag.

Konsequenzen

Der Status „Studierende*r“ bleibt trotz Beurlaubung bestehen.

Sind Studierende beurlaubt, müssen sie keinen Studienbeitrag bezahlen, sehr wohl aber den ÖH-Beitrag. Auch während der Beurlaubung können Studierende die Bibliothek und die Computerräume benützen. Die Mitversicherung bei Angehörigen und auch die studentische Selbstversicherung sind im Rahmen einer Beurlaubung nicht möglich.

Während einer Beurlaubung können Sie keine Familienbeihilfe beziehen.

Gesetzliche Grundlage

Auszug aus dem Hochschulgesetz 2005 idgF, 1.Oktober 2017, § 58

§ 58. (1) Studierende sind auf Antrag für ein oder mehrere Semester wegen

  1. Leistung eines Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes oder
  2. Erkrankung, die nachweislich am Studienfortschritt hindert, oder
  3. Schwangerschaft oder
  4. Kinderbetreuungspflichten oder anderen gleichartigen Betreuungspflichten oder
  5. Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres

bescheidmäßig zu beurlauben. Weitere Gründe können in der Satzung festgelegt werden.

(2) Die Beurlaubung ist bis längstens zum Beginn des jeweiligen Semesters zu beantragen. Bei unvorhergesehenem und unabwendbarem Eintritt eines gesetzlichen Beurlaubungsgrundes kann die Beurlaubung bis längstens zum Ende der Nachfrist des jeweiligen Semesters beantragt werden.

(3) Die Beurlaubung wirkt für alle Studien der Bildungseinrichtung, an welcher diese beantragt wurde und bei gemeinsam eingerichteten Studien für alle Studien der beteiligten Bildungseinrichtungen.

Während der Beurlaubung bleibt die Zulassung zum Studium aufrecht. Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, die Ablegung von Prüfungen sowie die Einreichung und Beurteilung wissenschaftlicher sowie künstlerischer Arbeiten ist unzulässig.

Bachelor- und Masterarbeiten

Studienabschluss Bachelor- und Masterstudium

Abmeldung

Wenn Sie Ihr Studium, ohne es abgeschlossen zu haben, beenden möchten, geben Sie diesen Wunsch bitte mit dem „Formular zur Abmeldung vom Studiengang“ (siehe unten) in der Studien- und Prüfungsabteilung der PPH Augustinum bekannt. Nachdem Sie Ihre Abmeldung in dieser Weise bekannt gegeben haben, können Sie – ebenfalls in der Studien- und Prüfungsabteilung der PPH Augustinum – eine sogenannte Abgangsbescheinigung beantragen.

Formular zur Abmeldung vom Studiengang

Gesetzliche Grundlage

Auszug aus dem Hochschulgesetz 2005 idgF, 1. Oktober 2017, § 60

§ 60. Beendet die oder der Studierende ein Studium, ohne das Studium erfolgreich abgeschlossen zu haben, so ist auf Antrag eine Abgangsbescheinigung auszustellen. Diese hat alle Prüfungen, zu denen die oder der Studierende in diesem Studium angetreten ist, und deren Beurteilungen anzugeben. Hinsichtlich der positiv beurteilten Prüfungen ist nur die positive Beurteilung anzugeben. Zur Unterstützung der internationalen Mobilität ist der Anschluss einer fremdsprachigen Übersetzung zulässig, wobei die Benennung der Pädagogischen Hochschule und des ausstellenden Organs nicht zu übersetzen sind.

Studienberatung durch die Hochschulvertretung

Studienvertreter*innen

Studienvertreter*innen des Lehramtes Sekundarstufe Unterrichtsfach "Katholische Religion" und Spezialisierung "Religion Primar" an der PPH Augustinum

Elisabeth Grangl

Elisabeth Grangl

Studienvertreterin der Sekundarstufe - speziell auch für die berufsbegleitende Studienform

elisabeth.grangl-@-edu.uni-graz.at

Ansprechperson