Hochschullehrgänge

Hochschullehrgänge

Ein hoher Grad von Verknüpfung wissenschaftlicher und praktischer Bildungselemente zeichnen die angebotenen Hochschullehrgänge der PPH Augustinum aus, die auf diese Weise berufsbegleitend zu einer kontinuierlichen Professionalisierung beitragen. Bestmöglich ausgebildete und motivierte Lehrende spielen die zentrale Rolle in einem zeitgemäßen Bildungssystem. Dazu leisten wir unseren Beitrag.

Foto: CP-PICTURES-GRAZ

Laufende Hochschullehrgänge

Gmünder Modell zur Gesprächsführung – konstruktive Gesprächsführung mit Eltern/Erziehungsberechtigen und in Teams

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Ziel: Das Gmünder Modell zur Gesprächsführung bietet eine systematische Strategie vom Erkennen bis hin zum professionellen Umgang mit und zur Auflösung von schwierigen Gesprächssituationen, insbesondere mit Eltern und Erziehungsberechtigten, abseits der strukturierten Entwicklungs- oder SEL-Gespräche. Die Teilnehmer*innen werden befähigt, durch kooperative und präventive Kommunikationstechniken entstehende Konflikte in pädagogischen Teams so früh als möglich wahrzunehmen, diesen entgegenzusteuern und sie konstruktiv zu lösen. Eine Klarheit über unterschiedliche Rollen im pädagogischen Feld, ein gezielter Perspektivenwechsel sowie ein Wissen über gruppendynamische Prozesse ermöglichen den Pädagog*innen einen professionellen Umgang in der Gesprächsführung

Dauer/Credits: 1 Semester / 6 ECTS-Anrechnungspunkte

Zielgruppe: Lehrer*innen, Elementarpädagog*innen, Sozialpädagog*innen

Einsatzbereich: Elementarpädagogische Einrichtungen, Schule, Sozialpädagogik

Zulassungsvoraussetzungen: Voraussetzung für die Teilnahme von Lehrer*innen ist

  • ein abgeschlossenes Lehramtsstudium sowie lt. § 52f Abs. 2 HG 2005 ein aktives Dienstverhältnis,
  • für Sozialpädagog*innen ein Abschluss an einem Kolleg für Sozialpädagogik,
  • für Elementarpädagog*innen ein Abschluss an einer Bildungsanstalt für Kindergarten- oder Elementarpädagogik,
  • für Absolvent*innen des Bachelorstudiums Soziale Arbeit ein Abschluss an einer Fachhochschule.

Reihungskriterium: Innerhalb der Gruppe jener Studienwerber*innen, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, entscheidet der Zeitpunkt der Anmeldung zum Hochschullehrgang über den Erhalt eines Studienplatzes.

Kosten pro Semester: 130,– €

Organisationsform: Ein Samstag pro Monat in Präsenz und zwei Onlineblöcke

Hochschullehrgangsleitung

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Inklusive Elementarpädagogik

Curriculum

Der Hochschullehrgang bietet aufbauend auf eine einschlägige Ausbildung zur Elementarpädagogin bzw. zum Elementarpädagogen eine professions-, wissenschafts- und praxisorientierte Qualifizierung zu „Inklusiven Elementarpädagoginnen und -pädagogen“ an. Absolventinnen und Absolventen des Hochschullehrgangs erhalten die Berufsberechtigung als „Inklusive Elementarpädagogin / Inklusiver Elementarpädagoge“ tätig zu sein.

Ziel des Hochschullehrgangs ist es,

  • die Absolventinnen und Absolventen zu befähigen, Kinder mit Unterstützungsbedarf im inklusiven Setting an elementaren Bildungseinrichtungen in ihren individuellen Lern- und Entwicklungsprozessen zu begleiten,
  • sowie im Bereich der Organisations- und Qualitätsentwicklung die Etablierung inklusiver Strukturen, inklusiver Praktiken und einer inklusiven Organisationskultur zu steuern.

Im Rahmen von 20 Modulen erwerben zukünftige Inklusive Elementarpädagog*innen die für sie im Berufsfeld erforderlichen Handlungskompetenzen. Diese umfassen folgende Schwerpunkte: Biographiearbeit (Modul 1 und 16), Bildungs- und Erziehungswissenschaften der Inklusion (Modul 2, 6, 7, 11, 12 und 17), Bildungsbereiche (Modul 3, 4, 8, 9, 13, 14, 18 und 19) und Elementarpädagogisch-Praktische Studien (Modul 5, 10, 15 und 20).

ZIELGRUPPE

Die Zulassung zum Hochschullehrgang setzt nach § 52f Abs. 2 HG 2005 eine abgeschlossene Ausbildung im betreffenden Professionsfeld voraus:

Zielgruppen sind

  • Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung zur Elementarpädagogin bzw. zum Elementarpädagogen an einer Bildungsanstalt für Elementarpädagogik (BAfEP)
  • Personen mit einem abgeschlossenen Hochschullehrgang Elementarpädagogik (60 ECTS-AP).

STUDIENORGANISATION

Die Lehrveranstaltungen werden entsprechend dem Blended Learning Modell organisiert. Seminare und Übungen finden jeden Dienstag ab 16.00 Uhr und an einzelnen Samstagen im Monat ganztägig an einer der beiden Pädagogischen Hochschulen oder online statt. Vorlesungen werden am Montag und Mittwoch ab 17.00 Uhr ausschließlich online abgehalten.

ABSCHLUSS / STUDIENDAUER

Durchführungszeitraum: 2022 bis 2024

  • Umfang: 4 Semester, 90 ECTS-AP, 20 Module (5 Module pro Semester)
  • Seminarorte: PH Steiermark und PPH Augustinum
  • Abschlussarbeit

Hochschullehrgangsleitung

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Jenaplan-Pädagogik

Curriculum

Ziel: Vermittlung von Theorie und Praxis der Curriculum-Pädagogik als „offenes Grundmodell“ und als Grundlage natürlichen Lernens in (alters-)heterogenen Gruppen; Gestaltung eines nachhaltigen Bildungsweges der Kinder durch die Kultivierung und Strukturierung der vier Bildungsgrundformen des Jenaplans (Arbeit, Gespräch, Spiel, Feier) und einer themenbezogenen Arbeit im Sinne einer Weltorientierung im Sachunterricht. Das Jenaplan-Konzept unterstützt die Lehrkräfte bei einem kompetenzorientierten Unterrichtsgeschehen im Sinne des Bildungsstandard-Erlasses 2009. Denn es ist wissenschaftlich belegbar: Kindgerechte Unterrichtsarbeit und Kompetenzorientierung für D4, M4 und weit darüber hinaus in allen Fachbereichen sind kein Widerspruch! Die geforderte Handlungsfähigkeit der Kinder wird durch hohe Partizipation jedes Kindes am eigenen sowie gruppeninternen Lernprozess erreicht. Die Jenaplan-Pädagogik gibt dazu klare Strukturierungshilfen.

Dauer / Credits: 2 Semester / 15 ECTS-Anrechnungspunkte

Zielgruppe: Lehrer*innen

Einsatzbereich: Primarstufe, Sekundarstufe 1
Zulassungsvoraussetzungen: Voraussetzung für die Teilnahme von Lehrer*innen ist

  • ein abgeschlossenes Lehramtsstudium
  • sowie lt. § 52f Abs. 2 HG 2005 ein aktives Dienstverhältnis.

Kosten pro Semester: 120.- €

Organisationsform: Dienstagnachmittag ab 15.45 Uhr

Hochschullehrgangsleitung

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HS-Prof. RgR Mag. Dr. Christian Brunnthaler, Institutsleiter

Sexuelle Bildung in (vor-)schulischen Handlungsfeldern

Curriculum

Termine

Ziel: Der HLG qualifiziert Pädagog*innen aller Schularten sowie Elementarpädagog*innen und Sozialpädagog*innen zur Durchführung sexualpädagogischer Aktivitäten in ihren jeweiligen Handlungsfeldern. Die Absolvent*innen sind in der Lage, in Abstimmung mit dem Bildungsrahmenplan bzw. den relevanten Lehrplänen, sexualpädagogische Themen aufzugreifen, Kinder und Jugendliche altersadäquat zu informieren, sie im Sinn der sexuellen Bildung in ihrer Entwicklung zu begleiten sowie zu einer Prävention von sexualisierter Gewalt beizutragen. Sie wissen über die Bedeutung der Bildungspartnerschaft mit den Eltern Bescheid, und finden geeignete Mittel und Wege, sie in sexualpädagogische Prozesse angemessen einzubeziehen. Darüber hinaus können sie ausgehend von aktuellen pädagogischen Anforderungen (wie beispielsweise erste Beziehungen, Konflikte in der Klasse, Verwendung von sexualisierter Sprache) sexualpädagogische Interventionen planen, durchführen und reflektieren. Sie sind in der Lage, ihre im Hochschullehrgang erworbenen Fähigkeiten und ihr Wissen in verschiedenen Kontexten einzusetzen und situations- und standortadäquate Strategien zur Implementierung sexueller Bildung zu entwickeln.

Dauer / Credits: 3 Semester / 18 ECTS-Anrechnungspunkte

Zielgruppe: Lehrer*innen, Sozialpädagog*innen, Elementarpädagog*innen

Einsatzbereich: vorschulische, schulische und außerschulische Handlungsfelder

Zulassungsvoraussetzungen:
Voraussetzung für die Teilnahme von Lehrer*innen ist

  • ein abgeschlossenes Lehramtsstudium
  • sowie lt. § 52f Abs. 2 HG 2005 ein aktives Dienstverhältnis,

für Sozialpädagog*innen

  • ein Abschluss an einem Kolleg für Sozialpädagogik,

für Elementarpädagog*innen

  • ein Abschluss an einer Bildungsanstalt für Kindergarten- oder Elementarpädagogik,

für Absolvent*innen des Bachelorstudiums Soziale Arbeit

  • ein Abschluss an einer Fachhochschule.

Kosten pro Semester: 120,- €

Organisationsform: Grundsätzlich an Samstagen

Hochschullehrgangsleitung

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Montessori-Pädagogik

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Download: Termine

Ziel: In den Einführungsmodulen erste Einblicke in das Wesen der Montessori-Pädagogik gewinnen, den reformpädagogischen Ansatz erkennen, eine vorbereitete Umgebung erstellen, eine „Stille Freiarbeit“ organisieren und leiten, Lektionen geben und nach bestimmten Kriterien gezielt beobachten können. Über die Ziele der Einführungsmodule hinaus die in der Theorie festgeschriebenen pädagogischen Zielsetzungen der Montessori-Pädagogik verstehen und analysieren können, den selbstständigen Umgang mit den klassischen Montessori-Materialien schulen, sowie in Theorie und Praxis die Vermittlung und den Gebrauch der Materialien kennen.

Dauer/Credits: 4 Semester / 30 ECTS-Anrechnungspunkte

Zielgruppe: Lehrer*innen, Kindergarten- bzw. Elementarpädagog*innen

Zulassungsvoraussetzungen: Voraussetzung für die Teilnahme ist ...

  • für Lehrer*innen ein abgeschlossenes Lehramtsstudium sowie lt. § 52f Abs. 2 HG 2005 ein aktives Dienstverhältnis,
  • für Kindergartenpädagog*innen bzw. Elementarpädagog*innen ein Abschluss an einer Bildungsanstalt für Kindergarten- oder Elementarpädagogik und
  • für Kindergartenpädagog*innen und Elementarpädagog*innen der Nachweis einer mindestens zweijährigen Berufserfahrung als Kindergartenpädagog*in bzw. Elementarpädagog*in.

Organisationsform:

1. und 2. Semester: Mittwoch Nachmittag und insgesamt vier Hospitationen am Vormittag
3. und 4. Semester: Teilweise Mittwoch Nachmittag und geblockt an Freitagen und Samstagen und insgesamt acht Hospitationen an Vormittagen

Einsatzbereich: Kindergarten und Grundschule

Kosten pro Semester:
Lehrgangsbeitrag 150,00 € und ÖH-Beitrag pro Semester
einmalige Materialkosten ca. 220,00 €
Prüfungsgebühren bei Erwerb eines Diploms

Angaben zu Ausbaumöglichkeiten: Das Abschlusszeugnis ermöglicht den Erwerb eines Montessori-Diploms.

Hochschullehgrangsleitung

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Montessori-Vereinigung Steiermark: http://www.montessori-steiermark.at/

Hochschullehrgänge mit Beginn im Sommersemester 2024

Quereinstieg Elementarpädagogik

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Im Sommersemester 2024 wird der Hochschullehrgang Quereinstieg Elementarpädagogik an der PPH Augustinum in Kooperation mit der Pädagogischen Hochschule Steiermark angeboten. Dieser Hochschullehrgang eröffnet eine neue Möglichkeit zur Qualifizierung als gruppenführende Elementarpädagogin bzw. gruppenführender Elementarpädagoge.

Ziel: Der Hochschullehrgang bietet aufbauend auf ein Bachelorstudium eine professions-, wissenschafts- und praxisorientierte Qualifizierung zu Elementarpädagog*innen an, welche eine Berufsberechtigung zur Folge hat. Ziel ist es, die Absolvent*innen zu befähigen, Kinder vom ersten bis zum siebten Lebensjahr in ihren Lern- und Entwicklungsprozessen an elementaren Bildungseinrichtungen kompetent zu begleiten und anzuleiten, Bildungskooperationen professionell zu gestalten und qualitätsvolle Beiträge zur Organisationsentwicklung in der jeweiligen Institution zu leisten. Aufbauend auf einem Bachelorstudium erwerben zukünftige Elementarpädagog*innen mit diesem Hochschullehrgang in vier Semestern die im Berufsfeld erforderlichen professionellen Handlungskompetenzen und erhalten eine professions-, wissenschafts- und praxisorientierte Qualifizierung, die zur Ausübung des Berufs berechtigt.

Dauer/Credits: 4 Semester / 120 ECTS-Anrechnungspunkte

Zielgruppe: Personen mit einem abgeschlossenen Bachelorstudium (mind. 180 ECTS), unabhängig von der Fachrichtung

Einsatzbereich: Elementare Bildungseinrichtungen

Zulassungsvoraussetzungen: Die Zulassung zum Hochschullehrgang setzt nach § 52f Abs. 3e HG 2005 den

  • Abschluss eines Studiums im Umfang von mindestens 180 ECTS-Anrechnungspunkten an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung voraus.
  • Zudem wird die Absolvierung eines Selbstevaluierungstools vor Beginn des Hochschullehrgangs als Zulassungsbedingung festgelegt.
  • Studienwerber*innen haben zumindest Sprachkenntnisse auf dem Referenzniveau Deutsch C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen – (GER) aufzuweisen.

Nachzuweisende Dokumente

  • Identitätsnachweis (Reisepass mit Fotoseite oder Personalausweis)
  • Nachweis des Abschlusses eines Studiums im Umfang von mindestens 180 ECTS-Anrechnungspunkten an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung
  • Bestätigung über Absolvierung eines Selbstevaluierungstools
  • sowie der Nachweis über die Sprachkenntnisse auf dem Referenzniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) der Sprache Deutsch (mittels Downloadformular)

Bewerbungszeitraum: Die Bewerbung ist in PH-Online bis 31. Jänner 2024 möglich.

Kosten pro Semester: ÖH-Beitrag

Organisationsform: Berufsbegleitend

Abschluss: Nach Abschluss des Hochschullehrgangs ist der*dem Studierenden ein Hochschullehrgangszeugnis auszustellen. Dieses berechtigt zur Berufsausübung als „gruppenführende Elementarpädagogin bzw. als gruppenführender Elementarpädagoge“.

Lehrgangsleitung: Prof.in Mag.a Dr.in Daniela Krienzer

Kontakt: RgR HS-Prof. Mag. Dr. Christian Brunnthaler, Institutsleiter

Teaching English to Young Learners

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Ziel: Der Hochschullehrgang „Teaching English to Young Learners“ qualifiziert Lehrpersonen, Schüler*innen im Aufbau von Sprachhandlungsfähigkeiten zur Bewältigung alltagsnaher, fremdsprachlicher Situationen zu unterstützen, indem im Sinne eines Micro- und Macro-Scaffoldings Schüler*innen in ihrer individuellen Fremdsprachenentwicklung gezielt gefördert werden können. Die Absolvent*innen sind in der Lage, authentische, kognitiv fordernde fremdsprachliche Angebote in der Primarstufe zu setzen. Sie verfügen über ein methodisch-didaktisch-inhaltliches Handlungsrepertoire sowie über eigene adäquate fremdsprachliche Kompetenzen und Sicherheit in dieser, um kreativ, flexibel und authentisch in der Fremdsprache handeln und diese beurteilen zu können. Dabei können Sie die Nahtstellenthematik am Übergang von der Primar- zur Sekundarstufe sowie digitale Medien und inter- und transkulturelle Aspekte implizit aufnehmen.

Dauer/Credits: 1 Semester / 5 ECTS-Anrechnungspunkte

Zielgruppe: Lehrer*innen, ordentliche Studierende in einem Masterstudium für das Lehramt Primar- oder Sekundarstufe

Einsatzbereich: Primarstufe

Zulassungsvoraussetzungen: Voraussetzung für die Teilnahme von Lehrer*innen ist ein abgeschlossenes Lehramtsstudium sowie lt. § 52f Abs. 2 HG 2005 ein aktives Dienstverhältnis. Ordentliche Studierende in einem Masterstudium für das Lehramt Primar- oder Sekundarstufe können gemäß § 52f Abs. 2 HG 2005 zugelassen werden.
Bewerbung: Die Bewerbung ist in PH-Online der PPH Augustinum voraussichtlich ab 15. Mai 2023 möglich und bis spätstens 14. September 2023 durchzuführen.
Kosten pro Semester: 130,– €

Organisationsform: Der Hochschullehrgang wird hybrid (online & Präsenz) und berufsbegleitend (Mitt-wochnachmittag bzw. ein Samstagvormittag) mit internationalen Praktiker*innen und Expert*innen für den frühen Fremdsprachenunterricht, CLIL und den neuen Lehrplan angeboten.

Bewerbungszeitraum: Die Bewerbung ist in PH-Online bis 31. Jänner 2024 möglich.

Leitung: Prof. Marie-Theres Gruber BEd MA PhD

Kontakt: RgR HS-Prof. Mag. Dr. Christian Brunnthaler, Institutsleiter

Hochschullehrgänge mit Beginn im Wintersemester 2024/2025

Elementarpädagogik

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Ziel: Der Hochschullehrgang bietet aufbauend auf einem facheinschlägigen Bachelorstudium eine professions-, wissenschafts- und praxisorientierte Qualifizierung zu Elementarpädagog*innen an, welche eine Berufsberechtigung zur Folge hat.
Im Rahmen von zwölf Modulen erwerben zukünftige Elementarpädagog*innen die für die im Berufsfeld erforderlichen professionellen Handlungskompetenzen. Schwerpunkte sind theoretisch-didaktische Grundlagen, elementare Bildung und Didaktik sowie elementarpädagogisch-praktische Studien (inkl. eines theorie- und praxisorientiertes Portfolios). Der Hochschullehrgang richtet sich an Personen mit einem facheinschlägigen Bachelorabschluss, die in elementaren Bildungseinrichtungen als gruppenführende Elementarpädagog*innen tätig werden wollen, und setzt dabei auf Kompetenzorientierung, Handlungsorientierung, Theorie-Praxis-Transfer und vielfältige Lernumgebungen und Lernsettings.

Dauer/Credits: 2 Semester/30 ECTS-AP

Zulassungsvoraussetzungen: Ergänzend zu den Bestimmungen des § 52f Abs 1 Hochschulgesetz 2005 setzt die Zulassung zum Hochschullehrgang nach § 52f Abs 2 Hochschulgesetz 2005 eine abgeschlossene Ausbildung im betreffenden Professionsfeld voraus:

– Zielgruppe sind Lehrer*innen mit abgeschlossenem Bachelorstudium Primarstufe oder
– Personen mit abgeschlossenem Bachelorstudium der Pädagogik, Erziehungs- oder Bildungswissenschaft (180 ECTS-AP).

Weiters setzt die Zulassung die Absolvierung eines Selbstevaluierungstools und Sprachkenntnisse auf dem Referenzniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) voraus.

Kosten pro Semester: ÖH-Beitrag

Organisation: Geplant, dass der HLG Elementarpädagogik in den HLG Querseinstieg Elementarpädagogik integriert ist (2. und 3. Semester).

Bewerbung: Die Bewerbung wird voraussichtlich im Frühjahr 2024 ermöglicht.

Lehrgangsleitung: Prof.in Mag.a Dr.in Daniela Krienzer MA

Kontakt: RgR HS-Prof. Mag. Dr. Christian Brunnthaler, Institutsleiter

Anmeldung zum Studium

... als "Studierende*r" der Weiterbildung

Um zu einem Hochschullehrgang zugelassen werden zu können, sind zwei Schritte notwendig:

1. Schritt: Registrierung in PH-Online
Diese entfällt, wenn Sie bereits einen Account in PH-Online an der PPH Augustinum haben.

Sollten Sie noch keinen PH-Online-Zugang haben, erhalten Sie hier Hinweise zur Registrierung.

Hier gelangen Sie direkt zur Zur Registrierung.

2. Schritt: Bewerbung zum Hochschullehrgang

Für die einmalige Registrierung (Immatrikulation, Erstanmeldung) finden Sie unten eine Anleitung. Nach erfolgreicher Registrierung (Immatrikulation, Erstanmeldung) erhalten Sie einen PIN-Code, der innerhalb von vier Wochen eingelöst werden muss. Mit diesem PIN-Code, Ihrem Benutzernamen und Passwort schließen Sie Ihre Registrierung in PH-Online ab. Ein PIN-Code kann nur ein einziges Mal verwendet (eingelöst) werden. Sollte er aus irgendeinem Grund ungültig werden (sein), dann muss ein neuer PIN-Code beantragt werden.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie ich bitte an die zuständige Stelle:

Für Studierende der Weiterbildung (Hochschullehrgänge)

Abmeldung

Abmeldung von einem Hochschullehrgang

Abmeldung

Jede vorzeitige Beendigung eines Hochschullehrgangs ist von dem*der Studierenden mittels des zur Verfügung gestellten Formulars (s.u.) am Institut für Fort- und Weiterbildung einzubringen. Bei einer Abmeldung im laufenden Semester erfolgt die Abmeldung in PH-Online am Ende des jeweiligen Semesters.

Im Fall einer Abmeldung nach Beginn des Semesters kann der Lehrgangsbeitrag nicht mehr rückerstattet werden.

Abgangsbescheinigung

Hochschulgesetz 2005 idgF

§ 60. Beendet die oder der Studierende ein Studium, ohne das Studium erfolgreich abgeschlossen zu haben, so ist auf Antrag eine Abgangsbescheinigung auszustellen. Diese hat alle Prüfungen, zu denen die oder der Studierende in diesem Studium angetreten ist, und deren Beurteilungen anzugeben. Hinsichtlich der positiv beurteilten Prüfungen ist nur die positive Beurteilung anzugeben. Zur Unterstützung der internationalen Mobilität ist der Anschluss einer fremdsprachigen Übersetzung zulässig, wobei die Benennung der Pädagogischen Hochschule und des ausstellenden Organs nicht zu übersetzen sind.

Die Abgangsbestätigung ist in der Studienabteilung zu beantragen. Voraussetzung dafür ist die schriftliche Bekanntgabe der Abmeldung mittels unterschriebenem Abmeldeformular.

Download Formular für Abmeldung von einem Hochschullehrgang an der PPH Augustinum

Anerkennung

Anerkennung von Lehrveranstaltungen

Das Hochschulgesetz 2005, § 56 sieht für Hochschullehrgänge die Möglichkeit der Anerkennung von Studien bzw. Teilen von Studien vor.

(1) Auf Antrag der oder des ordentlichen Studierenden sind positiv beurteilte Prüfungen, soweit sie den im Curriculum vorgeschriebenen Prüfungen gleichwertig sind, vom für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständigen Organ bescheidmäßig anzuerkennen, wenn sie

  1. an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung,
  2. in Studien an einer anerkannten inländischen Bildungseinrichtung, deren Zugang die allgemeine Universitätsreife erfordert,
  3. an einer berufsbildenden höheren Schule in den für die künftige Berufstätigkeit erforderlichen Fächern,
  4. an einer Höheren Anstalt für Lehrer- und Erzieherbildung in den für die künftige Berufstätigkeit erforderlichen Fächern,
  5. an allgemein bildenden höheren Schulen unter besonderer Berücksichtigung der musischen oder der sportlichen Ausbildung in künstlerischen und künstlerisch-wissenschaftlichen sowie in sportlichen und sportlich-wissenschaftlichen Fächern oder
  6. an österreichischen Konservatorien mit Öffentlichkeitsrecht

abgelegt wurden. Die an einer inländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung eines EU- oder EWR-Staates für ein Fach abgelegten Prüfungen sind für das gleiche Fach im weiteren Studium desselben Studiums an einer anderen inländischen Universität jedenfalls anzuerkennen, wenn die ECTS-Anrechnungspunkte gleich sind oder nur geringfügig abweichen. Solche Anerkennungen können im Curriculum generell festgelegt werden.

(2) Die Anerkennung von Prüfungen, die entgegen der Bestimmungen des § 52 Abs. 7 und 8 an einer anderen Pädagogischen Hochschule oder Universität abgelegt wurden, ist ausgeschlossen.

(3) Die wissenschaftliche Tätigkeit in Betrieben oder Forschungseinrichtungen außerhalb der Pädagogischen Hochschule und bei gemeinsam eingerichteten Studien außerhalb der beteiligten Bildungseinrichtungen, die eine wissenschaftliche Berufsvorbildung vermitteln können, ist entsprechend der Art der Forschungstätigkeit und der Forschungsprojekte der betreffenden Einrichtung sowie nach Art und Umfang der Mitwirkung oder Tätigkeit der oder des Studierenden nach Maßgabe der Gleichwertigkeit auf Antrag der oder des ordentlichen Studierenden bescheidmäßig als Prüfung anzuerkennen.

(4) Die künstlerische Tätigkeit an Institutionen außerhalb der Pädagogischen Hochschule und bei gemeinsam eingerichteten Studien außerhalb der beteiligten Bildungseinrichtungen, die eine künstlerische Berufsvorbildung vermitteln können, ist entsprechend der Art der künstlerischen Tätigkeit sowie nach Art und Umfang der Mitwirkung oder Tätigkeit der oder des Studierenden nach Maßgabe der Gleichwertigkeit auf Antrag der oder des ordentlichen Studierenden bescheidmäßig als Prüfung anzuerkennen.

(5) Bei Lehramtsstudien sowie instrumental(gesangs-), religions- und wirtschaftspädagogischen Studien sind einschlägige berufliche Tätigkeiten mit pädagogischen Anteilen nach Maßgabe der Gleichwertigkeit auf Antrag der oder des ordentlichen Studierenden auf entsprechende praxisorientierte Lehrveranstaltungen bescheidmäßig als Prüfung anzuerkennen.

(6) Auf Antrag ordentlicher Studierender, die Teile ihres Studiums im Ausland durchführen wollen, ist bescheidmäßig festzustellen, welche der geplanten Prüfungen den im Curriculum vorgeschriebenen Prüfungen gleichwertig sind. Die für die Beurteilung notwendigen Unterlagen sind von der Antragstellerin oder dem Antragsteller vorzulegen.

(7) Die Anerkennung einer Prüfung gilt als Prüfungsantritt und positive Beurteilung der entsprechenden im Curriculum vorgeschriebenen Prüfung in dem Studium, für welches die Prüfung anerkannt wird.

(8) Positiv beurteilte Prüfungen, die außerordentliche Studierende abgelegt haben, sind für ordentliche Studien nach Maßgabe der Gleichwertigkeit nur insoweit anerkennbar, als sie

  1. im Rahmen von Hochschullehrgängen oder Universitätslehrgängen,
  2. vor der vollständigen Ablegung der Reifeprüfung oder der Studienberechtigungsprüfung oder
  3. vor der vollständigen Absolvierung der Eignungsfeststellung für das Lehramtsstudium, für welches die Prüfung anerkannt werden soll, abgelegt wurden.

(9) Auf Antrag der oder des außerordentlichen Studierenden sind positiv beurteilte Prüfungen, die an einer Bildungseinrichtung gemäß Abs. 1 oder an einer mittleren Schule in den für die künftige Berufstätigkeit erforderlichen Fächern abgelegt wurden, vom für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständigen Organ bescheidmäßig anzuerkennen, soweit sie den im Curriculum des Hochschullehrganges vorgeschriebenen Prüfungen gleichwertig sind.

(10) Über Anerkennungsanträge ist abweichend von § 73 AVG spätestens zwei Monate nach Einlangen des Antrages bescheidmäßig zu entscheiden.

Anerkennungsverfahren an der PPH Augustinum

  • Vorgespräch mit Institutsleiter Dr. Brunnthaler
  • Einreichung des vollständig ausgefüllten Anerkennungsantrages an Institutsleiter Dr. Christian Brunnthaler
  • Für absolvierte Lehrveranstaltungen an postsekundären Institutionen ist das Zeugnis sowie eine inhaltliche Beschreibung (z.B. durch Lehrveranstaltungsbeschreibung, Curriculum etc.) vorzulegen.
  • Für die Einreichung aus den Bereichen BHS, BASOP/BAFEB, BAKIP ist das Maturazeugnis/Abschlusszeugnis sowie das Zeugnis der absolvierten Gegenstände die für die Anerkennung geltend gemacht werden, vorzulegen.
  • Ausstellung des Bescheids in PH-Online

Was bedeutet "Anerkennung?"

Anerkennung bedeutet, dass Sie eine Lehrveranstaltung nicht (mehr) besuchen müssen und diese dann trotzdem als abgeschlossen gilt.

Kriterien

  • „Als Kriterien für die Beurteilung der Gleichwertigkeit werden nicht nur Inhalt und Umfang der Studienanforderungen, sondern auch Art und Umfang des Leistungsnachweises, sowie allenfalls erworbene Credits heranzuziehen sein. Gleichwertigkeit liegt demnach vor, wenn in allen genannten Bereichen eine annähernde Übereinstimmung besteht.“ (Erl. BMUKK)

Anerkennungsantrag

Kontakt für Anerkennungen

Gemäß § 16 der Satzung der PPH Augustinum ist der*die Leiter*in des Instituts für Fort- & Weiter-bildung für die Vollziehung der studienrechtlichen Bestimmungen in erster Instanz als mono-kratisches Organ zuständig für Hochschullehrgänge am Standort Graz.

RgR HS-Prof. Mag. Dr. Christian Brunnthaler
Leiter des Instituts für Fort- und Weiterbildung
M: christian.brunnthaler[at]pph-augustinum.at

Anwesenheitsregelung

Hochschullehrgänge an der PPH Augustinum

Anwesenheitsregelung

Das Hochschulkollegium hat mit 17. Mai 2021 die Anwesenheit bei Lehrveranstaltungen der Hochschullehrgänge geregelt. Sie finden diese im Mitteilungsblatt Nr. 165 der PPH Augustinum.

Download Anwesenheitsregelung

Bestätigung

Teilnahmebestätigung für das Finanzamt

Teilnahmebestätigung für die Vorlage beim Finanzamt

Beurlaubung

Beurlaubung

Auszug aus dem Hochschulgesetz 2005 idgF

§ 58. (1) Studierende sind auf Antrag für ein oder mehrere Semester wegen ...

1. Leistung eines Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes oder
2. Erkrankung, die nachweislich am Studienfortschritt hindert, oder
3. Schwangerschaft oder
4. Kinderbetreuungspflichten oder anderen gleichartigen Betreuungspflichten oder
5. Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres

bescheidmäßig zu beurlauben. Weitere Gründe können in der Satzung festgelegt werden.

(2) Die Beurlaubung ist bis längstens zum Beginn des jeweiligen Semesters zu beantragen. Bei unvorhergesehenem und unabwendbarem Eintritt eines gesetzlichen Beurlaubungsgrundes kann die Beurlaubung bis längstens zum Ende der Nachfrist des jeweiligen Semesters beantragt werden.

(3) Die Beurlaubung wirkt für alle Studien der Bildungseinrichtung, an welcher diese beantragt wurde und bei gemeinsam eingerichteten Studien für alle Studien der beteiligten Bildungseinrichtungen. Während der Beurlaubung bleibt die Zulassung zum Studium aufrecht. Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, die Ablegung von Prüfungen sowie die Einreichung und Beurteilung wissenschaftlicher sowie künstlerischer Arbeiten ist unzulässig.

In der Zeit der Beurlaubung fallen keine Studiengebühren für das/die betreffende/n Semester an. Der ÖH Beitrag ist trotzdem zu entrichten.

Antrag auf Beurlaubung

Der unterschriebene und begründete Antrag auf Beurlaubung ist bis zum Beginn des jeweiligen Semesters, für das die (erstmalige) Beurlaubung beantragt wird, beim zuständigen studienrechtlichen Organ (= Institutsleiter des Instituts für Fort- und Weiterbildung) einzubringen.


Kontakt für Beurlaubungen

Bewerbung

Bewerbung zu einem Hochschullehrgang

Die Bewerbungfrist für Hochschullehrgänge im Studienjahr 2022/2023 läuft generell

  • von 02. Mai - 31. Mai 2022.

Davon abweichend gilt die Bewerbungsfrist

  • für den Hochschullehrgang "Inklusive Elementarpädagogik" von 10. Mai - 10 Juni 2022.

Anmeldesystem

Die Bewerbung ist ausschließlich über PH-Online der PPH Augustinum möglich. Dafür benötigen Sie einen Account als "Studierende".

Loggen Sie sich in PH-Online als »Studierende*r« ein. Auf Ihrer Visitenkarte finden Sie in der Spalte »Studium« den Link "Meine Bewerbungen". Klicken Sie auf diesen Link und führen Sie die Bewerbung durch.

Ihre Bewerbung wird geprüft, sobald die notwendigen Dokumente für die Zulassung hochgeladen wurden und der Lehrgangsbeitrag für den Hochschullehrgang auf unserem Konto verbucht wurde.

Die Reihung (lt. Mitteilungsblatt) erfolgt nach der festgestellten Zulassung. Der Bescheid über die Zulassung wird in PH-Online ausgestellt.

Anleitungen

Sollten Sie noch keinen PH-Online-Zugang haben, erhalten Sie hier Hinweise zur Registrierung.

Fristen

Fristen für Hochschullehrgänge im Studienjahr 2023/24

Bewerbungsfrist
inkl. Upload aller Dokumente für die Zulassung und Eingang des Lehrgangsbeitrages an der PPH Augustinum:

  • Studienjahr 2023/24: 1. Mai bis 14. September 2023
    abweichenden Anmeldefrist für den Hochschullehrgang "Inklusive Elementarpädagogik": bis 02. Juni 2023, der gemeinsam mit der PH Steiermark angeboten wird.

Zulassungsfrist vgl. Mitteilungsblatt Nr. 226

inkludiert die Accounterstellung in PH-Online, die Einzahlung des Hochschullehrgangsbeitrags und für HLG mit mind. 30 ECTS-Anrechnungspunkten zusätzlich die Einzahlung des ÖH-Beitrags :

  • Wintersemester 2023/24:
    15. Mai bis 14. September 2023
  • Sommersemester 2024:
    25. Jänner bis 24. Februar 2024

Anmeldung zu Lehrveranstaltungen in PH-Online

Die Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen der Hochschullehrgänge wird zentral vom Studiensekretariat vorgenommen.

Ende der Einreichfrist für Anerkennungen

  • 17. Oktober 2023 für das Wintersemester 2023/24
  • 15. März 2024 für das Sommersemester 2024

Masterarbeit im HLG

Betreuungsvereinbarung, Durchführungsbestimmungen

Für den Hochschullehrgang mit Masterabschluss sind die Durchführungsbestimmung sowie die Betreuungsvereinbarung hier als Download bereitgestellt.

Durchführungsbestimmungen zur Masterarbeit gültig ab Studienjahr 2021/2022

Betreuungsvereinbarung zur Masterarbeit gültig ab Studienjahr 2021/22

Zitierregeln

Zulassung

Gesetzliche Grundlage

Bundesgesetz über die Organisation der Pädagogischen Hochschulen und ihre Studien (Hochschulgesetz 2005 idgF)

§ 52f. (1) Die Zulassung zu den außerordentlichen Studien setzt den Nachweis der allfälligen im Curriculum eines Hochschullehrganges geforderten Voraussetzungen voraus.

(2) Die Zulassung zu Hochschullehrgängen der Fort- und Weiterbildung für Lehrer*innen gemäß § 39 Abs. 1 und 3 setzt ein aktives Dienstverhältnis als Lehrerin oder Lehrer voraus. Davon abweichend kann im Curriculum festgelegt werden, dass ordentliche Studierende eines Lehramtsstudiums zu einem solchen Hochschullehrgang gemäß § 39 Abs. 1 zugelassen werden können. Die Zulassung zu Hochschullehrgängen in allgemeinen pädagogischen Professionsfeldern der Betreuung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 39 Abs. 1 und 3 setzt eine abgeschlossene Ausbildung in diesen Professionsfeldern voraus.

(3) Voraussetzung für die Zulassung zu einem Hochschullehrgang zur Qualifikation für die Erteilung von Lernhilfe an ganztägigen Schulformen (für Erzieherinnen und Erzieher für die Lernhilfe) ist die allgemeine Universitätsreife.

(4) Die näheren Bestimmungen über die Voraussetzungen zum Studium der Hochschullehrgänge zur Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern für die Freizeit an ganztägigen Schulformen (Hochschullehrgänge für Freizeitpädagogik) sowie der Hochschullehrgänge zur Qualifikation für die Erteilung von Lernhilfe an ganztägigen Schulformen (für Erzieherinnen und Erzieher für die Lernhilfe) sind durch Verordnung des zuständigen Regierungsmitgliedes sowie nach den Anforderungen der Curricula durch Verordnung des Hochschulkollegiums festzulegen.

(5) Nach dem Erlöschen der Zulassung wegen der negativen Beurteilung bei der letzten zulässigen Wiederholung einer Prüfung ist die neuerliche Zulassung für diesen Hochschullehrgang ausgeschlossen.

Zulassungsmodalitäten

Die für die Zulassung erforderlichen Dokumente sind in PH-Online im Rahmen der Bewerbung hochzuladen. Sie werden geprüft, sobald alle Dokumente vollständig sind sowie der Beitrag für den Hochschullehrgang auf unserem Konto verbucht wurde.

Für jeden Hochschullehrgang sind Zulassungsvoraussetzungen nachzuweisen, die im jeweiligen Curriculum ausgewiesen werden.

Das Reihungsverfahren für einen Hochschullehrgang wird im Mitteilungsblatt der PPH Augustinum veröffentlicht. Die Reihung erfolgt nach der festgestellten Zulassung. Der Bescheid über die Zulassung wird in PH-Online ausgestellt.

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