An jeder pädagogischen Hochschule ist vom Hochschulkollegium ein Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen einzurichten, dessen Aufgabe es ist, Diskriminierungen durch Organe der pädagogischen Hochschule auf Grund des Geschlechts sowie auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung entgegenzuwirken und die Angehörigen und Organe der pädagogischen Hochschule in diesen Angelegenheiten zu beraten und zu unterstützen. (HG § 21.2)
Dem Hochschulrat und dem Rektorat ist jährlich ein Tätigkeitsbericht des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen zu übermitteln.
Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen ist ein im Hochschulgesetz vorgesehenes Kollegialorgan. Ihm gehören fünf Mitglieder aus folgenden Gruppen an:
- von der Studienkommission entsandtes Mitglied
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ein Mitglied, das die Personalvertretung bestimmt
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ein Mitglied aus dem Verwaltungspersonal
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zwei Studierendenvertreter*innen
Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen an der PPH Augustinum
Britta Breser
Leitung
britta.breser@pph-augustinum.at
Carmen Krenn
carmen.krenn@pph-augustinum.at
Martin Plank
martin.plank@pph-augustinum.at
Herbert Stiegler
herbert.stiegler@pph-augustinum.at
Julia Strametz
julia.strametz@pph-augustinum.at