Aufgaben der Personalvertretung (§ 2 PVG)
(1) Die Personalvertretung ist nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes berufen, die beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen der Bediensteten zu wahren und zu fördern. Sie hat in Erfüllung dieser Aufgaben dafür einzutreten, dass die zu Gunsten der Bediensteten geltenden Gesetze, Verordnungen, Verträge, Dienstordnungen, Erlässe und Verfügungen eingehalten und durchgeführt werden.
Dienstellenausschuss PPH Augustinum
Peter Holl
Vorsitzender
Mag.a Sonja Kienzl-Sturm, BEd
stellvertretende Vorsitzende
Mag. Herbert Stiegler
Kassier
Mag.a Angelika Magnes
Ersatzmitglieder
Mag.a Christiana Glettler, PhD
Mag. Klemens Karner
OStRin Mag.a Roswitha Pendl-Todorovic
Bei dienstrechtlichen Fragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.