Bachelorstudium Lehramt Primarstufe

Bachelorstudium Lehramt Primarstufe

Im Rahmen der Pädagog*innenbildung NEU erfolgt die Ausbildung aller Lehrpersonen durch Bachelor- und Masterstudien, die mit dem akademischen Grad Bachelor of Education (BEd) bzw. Master of Education (MEd) abschließen. Mit dem Lehramtsstudium Primarstufe wird die dauerhafte Berechtigung für den Einsatz an Volksschulen erworben, wobei das Masterstudium (60 ECTS-Anrechnungspunkte) nach dem achtsemestrigen Bachelorstudium (240 ECTS-Anrechnungspunkte) berufsbegleitend absolviert werden kann. Für eine Fixanstellung ist der Masterabschluss verpflichtend.

Das Bachelorstudium (240 ECTS-Anrechnungspunkte) setzt sich aus folgenden Bereichen zusammen:

  • Bildungswissenschaftliche Grundlagen (40 EC)
  • Primarstufenpädagogik und -didaktik (130 EC)
  • Freie Wahlfächer (5 EC)
  • Schwerpunkt (60 EC)
  • Bachelorarbeit (5 EC)
  • Inkludiert sind 33 EC Pädagogisch-Praktische Studien, welche ab dem 2. Studiensemester absolviert werden.

Alle Studienwerber*innen, die sich erstmalig zum Bachelorstudium Primarstufe an der PPH Augustinum anmelden möchten, müssen in Entsprechung des § 63 Abs. 1 Z 5a und Abs. 12 UG oder des § 51 Abs. 1 und 3 HG ein dreiteiliges Zulassungsverfahren durchlaufen, bei dem die Eignung für das Studium und für die spätere Berufstätigkeit als Lehrer*in festgestellt wird. Der „Verbund Aufnahmeverfahren Österreich“ garantiert einen einheitlichen Gesamtrahmen und ein faires Verfahren. Die Feststellung der Eignung findet im Entwicklungsverbund Süd-Ost im Rahmen des Zulassungsverfahrens statt.

www.zulassunglehramt.at

Administration: Studien- und Prüfungsabteilung: Bachelor- und Masterstudien bzw. Hochschullehrgänge

Folder zu den Studienangeboten an der PPH Augustinum

Zulassung

Zulassung für das Studienjahr 2023/2024

Inspirieren.
Verändern.
Lehrer*in werden.

Anmeldung zum Zulassungsverfahren für Lehramtsstudien Primar- und Sekundarstufe, Studienstart Herbst 2023

Modul A
Online-Self-Assessment zur persönlichen Orientierung
Zeitraum: Mittwoch, 1. März 2023, 09.00 Uhr, bis Montag, 15. Mai 2023, 12.00 Uhr

Registrierung auf dem Anmeldeportal www.zulassunglehramt.at

  • Anlegen eines Benutzerkontos
  • Absolvierung des Online-Self-Assessments
  • PPH Augustinum als Studienort wählen

Modul B
Computerbasierter Zulassungstest an der PPH Augustinum
Sie bekommen eine Einladung für einen der folgenden Tage:

Mittwoch, 14. Juni 2023
Donnerstag, 15. Juni 2023
Dienstag, 20. Juni 2023

Modul C
Face-to-Face Assessment - nur für Lehramt Primarstufe
Wir laden Sie an einem dieser Tage an die PPH Augustinum ein:

Donnerstag, 6. Juli 2023
Dienstag, 11. Juli 2023
Mittwoch, 12. Juli 2023

Dieses Face-to-Face Assessment stellt die dritte Stufe des allgemeinen Aufnahmeverfahrens dar. Es muss an jener Institution absolviert werden, für die man zuvor den verbindlichen Antrag auf Zulassung gestellt hat.

Die allgemeine Hochschulreife muss durch ein Maturazeugnis, eine Berufsreifeprüfung oder eine Studienberechtigungsprüfung nachgewiesen werden.

Persönliche Studienberatung
Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns, wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Lehramt Primarstufe
RgR
in Mag.a Dr.in Susanne Herker
Leiterin des Instituts für Primarstufe, Elementarpädagogik & Inklusion
+43 (0)316 58 16 70 - 14
susanne.herker-@-pph-augustinum.at

Lehramt Sekundarstufe und Schwerpunkt Religionspädagogik
Mag.
a Angelika Magnes
Leiterin des Instituts für Religionspädagogik & Interreligiösen Dialog
+43 (0)316 58 16 70 - 23
angelika.magnes-@-pph-augustinum.at

Modul C - Face-to-face Assessment

Modul C
Face-to-face Assessment

Eignungsüberprüfung an der PPH Augustinum

Bedingt durch die COVID-19-Pandemie wurde in den letzten Jahren das Zulassungsverfahren an allen Pädagogischen Hochschulen im Hochschulverbund Süd-Ost modifiziert. Sollte es für das Verfahren im Frühjahr 2023, d.h. Studienstart im Herbst 2023, ebenfalls Änderungen geben, werden wir Sie an dieser Stelle rechtzeitig informieren.

Sie wollen bereits jetzt einen Einblick bekommen?
Hier die Basics zum bisherigen Prozedere beim Face-to-face-Assessment an der PPH Augustinum.

Standardisiertes Interview
Zwei Assessor*innen bewerten für den Studienerfolg relevante persönliche Eigenschaften. Dazu zählen neben sprachlichen und kommunikativen Aspekten auch kognitive Entscheidungsstrukturen sowie Bereiche der Reflexionskompetenz.

Überprüfung der musikalisch-rhythmischen Eignung
Im Rahmen der musikalisch-rhythmischen Eignung sind für die Zulassung an der PPH Augustinum folgende Anforderungen zu erfüllen:

  • Singen/vokales Musizieren: Vortrag eines selbstgewählten Liedes und eines Kinderliedes (Vorgaben und Kriterien: siehe Liste) und Nachsingen verschiedener Tonhöhen und Intervalle
  • Rhythmus/Koordination: Nachmachen von zweitaktigen Klatsch- und Body Percussion-Phrasen
  • Hören: Unterscheiden der musikalischen Parameter hoch, tief, laut, leise

Überprüfung der körperlich-motorischen Eignung
Im Rahmen der sportlichen Eignung sind für die Zulassung an der PPH Augustinum folgende Anforderungen zu erfüllen:

  • Geräteparcours (Stützsprung, Schnurspringen, Rolle vorwärts, Rad, Balancieren, Koordination, Dribbeln, Werfen und Sprung über den Kasten)
  • 15 Minuten durchgehendes Laufen bei individuell gewähltem Lauftempo
  • Schwimmen (1 Länge Brustschwimmen, 1 Länge Rückenschwimmen ohne Armtätigkeit, Abtauchen in 2m Tiefe)

Überprüfung der sprachlichen Eignung
Bei sprachlichen Auffälligkeiten wird eine weitere Abklärung durchgeführt.

Studienpläne

Curricula

Modulpläne

Voraussetzungsketten

Die folgenden Dokumente zeigen die studientechnischen Voraussetzungen für Lehrveranstaltungen bzw. für Module der einzelnen Semester auf.

Studienbeginn WS 2018/19

Studienbeginn WS 2015/16

Schwerpunkte

Elementarpädagogik mit Fokus erweiterter Schuleingang

Elementarpädagogik mit Fokus erweiterter Schuleingang

Elementare Bildung ist die Basis für alle Lernprozesse. Die große Heterogenität im Schuleingangsbereich fordert eine spezielle elementarpädagogische Didaktik für die Schuleingangsphase und die ersten Schuljahre. Die Kooperationen zwischen Kindergarten und Schule bzw. die Beratung von Eltern sind zentrale Anliegen. Die Studierenden lernen Methoden der Differenzierung und Individualisierung kennen, sie erwerben fundierte Kompetenzen für die Beratung und Begleitung von fortlaufenden Entwicklungs- und Bildungsprozessen. Das Kind steht im Mittelpunkt aller pädagogischer Bemühungen. Absolvent*innen dieses Schwerpunkts erwerben eine spezielle Expertise im erweiterten Schuleingangsbereich.

Schwerpunktkoordination:

Prof.in Mag.a Daniela Schwarzl, BEd
daniela.schwarzl-@-pph-augustinum.at

Inklusive Pädagogik mit Fokus Behinderung

Inklusive Pädagogik mit Fokus Behinderung

Unterricht individuell auf die Bedürfnissen aller Schüler*innen abstimmen - dies ist ein erklärtes Ziel, dem sich dieser Schwerpunkt ganz besonders widmet. Studierende erlangen vertieftes Wissen zu Modellen und Konzepten schulischer Inklusion. Sie erwerben professionelle Kompetenzen u.a. in den Bereichen Diagnostik, Prävention und Förderung. Absolvent*innen können in teamorientierter Weise inklusive Schulentwicklungsprozesse mitgestalten.
Mit einem weiterführenden Masterstudium kann zusätzlich zum Lehramt für die Primarstufe auch die Befähigung für den inklusiven Unterricht von Kindern und Jugendlichen bis 15 Jahren (bisher Lehramt für Sonderschulen) erworben werden.

Schwerpunktkoordination:

Prof.in Mag.a Dr.in Martina Kalcher, Bakk. MSc
martina.kalcher-@-pph-augustinum.at

Kulturelle Bildung

Kulturelle Bildung

Ein offenes Ohr, ein waches Auge, geschickte Hände, eine klingende Stimme, ein kritischer Geist, Taktgefühl und sprühende Phantasie - das alles wird in diesem Schwerpunkt entdeckt, geweckt und darf sich entfalten. Studierende entdecken ihr eigenes schöpferisches Potential und erweitern kreativ ihre Persönlichkeit. Sie erproben kreative Arbeitsweisen in allen Fächern der Grundschule und lernen somit die Transferwirkung künstlerischer Tätigkeiten kennen, welche die Sinne schärfen und den Geist beflügeln. Kreative Ausdrucksvielfalt und die Teilnahme am künstlerischen und kulturellen Leben, vom Brauchtum bis zur Hochkultur, ist für Kinder und Erwachsene ein wichtiger Beitrag zur harmonischen Entwicklung.
Absolvent*innen setzen sich mit Kunst und Kultur kritisch auseinander, sie initiieren künstlerisch-kreative Vermittlungsstrategien, tragen zu einer Atmosphäre interkultureller Aufgeschlossenheit bei und bringen in ihrer Rolle als Kulturbeauftragte Kinder und Schulen mit Kulturschaffenden und Kulturinstitutionen in Kontakt.

Schwerpunktkoordination:

Prof. Bernd Böhmer
bernhard.boehmer-@-pph-augustinum.at

Religionspädagogik

Religionspädagogik

Der Schwerpunkt Religionspädagogik wird von der PPH Augustinum am Standort Graz in der Tagesform angeboten und am Standort Klagenfurt in der berufsbegleitenden Form.

Zusätzlich bietet die PPH Augustinum diesen Schwerpunkt in Zusammenarbeit mit der Privaten Pädagogischen Hochschule Burgenland in Eisenstadt an.

Studierende dieses Schwerpunkts erhalten mit dem Studienabschluss zwei Lehrbefähigungen: Sie sind Primarstufenlehrer*innen und erwerben darüber hinaus die Berechtigung, in der Volksschule Religionsunterricht zu erteilen. Als engagierte Persönlichkeiten mit einer lebensförderlichen religiösen Grundhaltung zeigen sie Interesse, sich in religiöse Fragen zu vertiefen. Religionsunterricht verstehen sie als bedeutsamen Beitrag zur ganzheitlichen Bildung und als eine wesentliche Aufgabe christlicher Verkündigung. Sie haben Freude daran, mit Kindern kreativ und phantasievoll zu arbeiten, ermutigen sie, nach der Welt, Mensch und Gott zu fragen und öffnen religiöse Lern- und Erfahrungsräume.
Absolvent*innen verfügen über Kompetenzen in theologischen Fachbereichen, in den Bereichen Interreligiosität und Interkulturalität und gestalten kindgerechten und zeitgemäßen Religionsunterricht. Persönlichkeitsentwicklung, Spiritualität, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit sind wichtige Elemente, genauso wie die Gestaltung von Festen und Feiern im Schulleben. Eine für die reguläre Anstellung als Religionslehrer*in in der Diözese verpflichtende „Studienbegleitende Spirituelle Bildung“ ist im Rahmen von Lehrveranstaltungen und außercurricularen Aktivitäten verankert.

Schwerpunktkoordination:

OStRin Mag.a Roswitha Pendl-Todorovic
roswitha.pendl-@-pph-augustinum.at

Sozialpädagogik

Sozialpädagogik

In der Ausbildung lernen Studierende die große Vielfalt sozialpädagogischer Handlungsmöglichkeiten und Handlungsanlässe kennen, die Kinder aus unterschiedlicher Herkunft in ihrer Entwicklung fördern können. Sozialpädagogik in der Schule stellt sich der Herausforderung, zu einer lebendigen Schulkultur beizutragen, die Voraussetzungen schafft, das Lernen als bedeutsam und sinnstiftend zu erleben (Regeln ausverhandeln, Stärken entdecken, förderliche Kommunikation und Konfliktlösungsstrategien anwenden, …).
Absolvent*innen setzen ihre Expertise in Volksschulklassen ein, sie können auch im Rahmen ganztägiger, verschränkter Schulformen tätig sein. Darüber hinaus arbeiten sie intensiv mit Eltern bzw. anderen Bezugspersonen und auch außerschulischen Bezugssystemen zusammen, um Entwicklungsprozesse zu begleiten und Integrationsherausforderungen zu bewältigen.

Schwerpunktkoordination:

Prof.in Mag.a Dr.in Andrea Mayr
andrea.mayr-@-pph-augustinum.at

Im Rahmen des Bachelorstudiums ist ab dem 3. Semester ein Schwerpunkt zu wählen, der die Kompetenzen künftiger Primarstufenlehrer*innen (= Volksschullehrer*innen) in einem Bereich vertieft bzw. erweitert.
An der PPH Augustinum werden fünf Schwerpunkte zur Wahl angeboten.

Die Zusage des Schwerpunkts erfolgt noch vor dem Studienstart.

Studienmanagement

Registrierung und Bewerbung in PH-Online

Sie wurden zum Studium an der PPH Augustinum zugelassen.
Jetzt sind folgende Schritte für die Registrierung in PH-Online notwendig:

1. Schritt: einmalige Registrierung

Wählen Sie bitte für die einmalige Registrierung als »Studierende*r« der Ausbildung die für Sie passende Variante aus den Informationen zur Registrierung.

Dieser Schritt enfällt, wenn Sie an der PPH Augustinum bereits einen PH-Online Zugang als »Studierende*r« haben.

Hier gelangen Sie direkt zur Zur Registrierung.

Hier können Sie die Anleitung Erstmalige Registrierung downloaden.

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2. Schritt: Bewerbung zum Studium

Wenn Sie bereits registriert sind, können Sie sich für das Studium bewerben. Loggen Sie sich dazu in PH-Online der PPH Augustinum ein. Unter „Meine Bewerbungen“ können Sie Ihre Bewerbung eingeben.

Wenn Sie Fragen zur Registrierung oder zur Bewerbung zum Studium haben, wenden Sie sich bitte an die Studienabteilung: studienabteilung-@-pph-augustinum.at

Prüfungsmanagement

Anwesenheitsregelung

Anwesenheitsregelung für

Bachelorstudium Primarstufe
Bachelorstudium Elementarpädagogik
Hochschullehrgänge

laut Beschluss des Hochschulkollegiums der KPH Graz vom 17. Mai 2021

Lehrveranstaltungstyp: Vorlesung

Bei Veranstaltungen vom Typ Vorlesung besteht keine Anwesenheitsverpflichtung.

Lehrveranstaltungstyp: Seminar, Übung, Vorlesung mit Übung, Arbeitsgemeinschaft und Exkursion

Bei Veranstaltungen vom Typ Seminar, Übung, Vorlesung mit Übung und Arbeitsgemeinschaft besteht eine Anwesenheitsverpflichtung von 75%. Im Bachelorstudium Primarstufe besteht für die Lehrveranstaltungen ‚Schulpraktisches Instrumentalspiel I-IV‘ (IN01-IN04) sowie ‚Werkstattwoche‘ (GFÄ02) und ‚Wintersportwoche‘ (BS07) eine Anwesenheitsverpflichtung von 100%.

Bei Veranstaltungen vom Typ Exkursion besteht eine 100%ige Anwesenheitsverpflichtung im Bachelorstudium Primarstufe bzw. eine 75%ige Anwesenheitsverpflichtung im Bachelorstudium Elementarpädagogik.

Wird die erforderliche Anwesenheit unterschritten, kann der/die Studierende bei der zuständigen Lehrveranstaltungsleitung die Erbringung einer Ersatzleistung beantragen. Wird die Anwesenheitsverpflichtung um mehr als 50% unterschritten, gilt dies als Prüfungsabbruch und die Prüfung ist negativ zu beurteilen. Die Erbringung einer Ersatzleistung ist in diesem Fall nicht möglich.

Lehrveranstaltungstyp: Praktikum

Bei Veranstaltungen vom Typ Praktikum (Pädagogisch-Praktische Studien) besteht 100%ige Anwesenheitsverpflichtung. Fehlen aus Krankheitsgründen muss in angemessenem Ausmaß nachgeholt werden. Bei Unterschreitung des Prozentsatzes ist vom zuständigen Studienorgan erster Instanz zu prüfen, ob eine beurteilbare Leistung vorliegt. Liegt diese nicht vor, so entscheidet das zuständige Studienorgan, ob die Lehrveranstaltung nicht beurteilt wird oder ob sie infolge eines Prüfungsabbruchs negativ zu bewerten ist.

Sonstige (Nicht verpflichtend zu inskribierende) Lehrveranstaltungen

Für Sonstige Lehrveranstaltungen gilt die gegenständliche Anwesenheitsregelung sinngemäß.

Berechnung der Anwesenheitsverpflichtung

Bei Lehrveranstaltungen mit Anwesenheitsverpflichtung gelten die oben festgelegten Prozentsätze bezogen auf die tatsächlich angebotenen Lehrveranstaltungseinheiten.

Als tatsächlich angebotene Lehrveranstaltungseinheiten gelten jene, die bei der ersten Einheit der Lehrveranstaltung feststehen. Das sind jene Einheiten, die laut PH-Online geplant sind abzüglich jener Entfälle, die vom Rektorat genehmigt wurden und bei der Stundenplanerstellung nicht mehr berücksichtigt werden konnten (z.B. aufgrund kurzfristiger dienstlicher Verpflichtungen).

Diese zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannten Entfälle sind im Zuge der ersten Lehrveranstaltungseinheit den Studierenden bekanntzugeben. Die sich daraus ergebenden tatsächlich angebotenen Einheiten dienen als Grundlage für die Berechnung der festgelegten Anwesenheitsverpflichtung, wobei diese ggf. auf ganze Einheiten (eine Einheit entspricht 45 Minuten) abgerundet wird.

Lehrveranstaltungseinheiten, die aufgrund später eintretender Ereignisse ohne Zutun von Studierenden entfallen, werden allen Studierenden als Anwesenheit angerechnet.

Ausnahmeregelung für gemeinsam mit der PHSt organisierten Studien oder Studienanteile, bei denen LV in Blöcken zu je Ausnahmeregelung für gemeinsam mit der PHST organisierte Studien oder Studienanteile, bei denen LV in Blöcken zu je 5 Präsenzeinheiten organisiert werden:

Basierend auf den 15 Präsenzeinheiten von 1 Semesterwochenstunde und der berufsbegleitenden Organisationsform in 3 Blöcken zu je 5 Präsenzeinheiten gilt in der Umsetzung, dass bei Nichtteilnahme an einem Block keine Ersatzleistung notwendig ist, gleichzeitig bei Fehlen von zwei Blöcken keine Kompensationsleistung mehr möglich ist.

Für LV mit mehr SWST gilt diese Regelung analog.

Anwesenheitsregelung (PDF)

Richtlinien für Dokumentgestaltung

Zitierrichtlinien

Freie Wahlfächer

Studienabschluss

Das Studienmanagement garantiert durch Vorgaben und Richtlinien einen geregelten Studienbetrieb.

Anerkennungen

Anerkennung von Prüfungen

Gemäß Änderung des Hochschulgesetzes 2005, § 56 vom 1. Oktober 2017 (129. Bundesgesetz)

§ 56. (1) Auf Antrag der oder des ordentlichen Studierenden sind positiv beurteilte Prüfungen, soweit sie den im Curriculum vorgeschriebenen Prüfungen gleichwertig sind, vom für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständigen Organ bescheidmäßig anzuerkennen, wenn sie

1. an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung,
2. in Studien an einer anerkannten inländischen Bildungseinrichtung, deren Zugang die allgemeine Universitätsreife erfordert,
3. an einer berufsbildenden höheren Schule in den für die künftige Berufstätigkeit erforderlichen Fächern,
4. an einer Höheren Anstalt für Lehrer- und Erzieherbildung in den für die künftige Berufstätigkeit erforderlichen Fächern,
5. an allgemeinbildenden höheren Schulen unter besonderer Berücksichtigung der musischen oder der sportlichen Ausbildung in künstlerischen und künstlerisch-wissenschaftlichen sowie in sportlichen und sportlich-wissenschaftlichen Fächern oder
6. an österreichischen Konservatorien mit Öffentlichkeitsrecht abgelegt wurden.

Die an einer inländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung eines EU- oder EWR-Staates für ein Fach abgelegten Prüfungen sind für das gleiche Fach im weiteren Studium desselben Studiums an einer anderen inländischen Universität jedenfalls anzuerkennen, wenn die ECTS-Anrechnungspunkte gleich sind oder nur geringfügig abweichen.


Prozedere für das Erlangen von Anerkennungen:

1. Vorlage eines Antrages in der Studienabteilung:
RgRin HS-Prof.in Mag.a Dr.in Susanne Herker, Leiterin Institut für Primarstufe, Elementarpädagogik & Inklusion

2. Für jede absolvierte Lehrveranstaltung an einer tertiären Bildungseinrichtung ist erforderlich:

  • kurze inhaltliche Beschreibung auf einem Beiblatt
  • Zeugnis(se) in Kopie als Beilage zum Antrag
  • Vorlage des Zeugnisses/der Zeugnisse im Original bei der Einreichung.

3. Für Einreichungen von BHS, BAKIP, BAfEP, BASOP sowie Kollegs ist erforderlich:

  • Abschlusszeugnis und Maturazeugnis
  • Zeugnis(se) in Kopie als Beilage zum Antrag
  • Vorlage des Zeugnisses/der Zeugnisse im Original bei der Einreichung

4. Der Antrag wird geprüft und ein positiver bzw. negativer Bescheid in PH-Online ausgestellt.

5. Der Bescheid wird in Ihrem PH-Online-Akt abgelegt.

Ansuchen um Anerkennung von Studienleistungen (PDF)

Beurlaubung

Beurlaubung

Auszug aus dem Hochschulgesetz 2005 i.d.g.F. 1.Oktober 2017, § 58

§ 58. (1) Studierende sind auf Antrag für ein oder mehrere Semester wegen
1. Leistung eines Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes oder
2. Erkrankung, die nachweislich am Studienfortschritt hindert, oder
3. Schwangerschaft oder
4. Kinderbetreuungspflichten oder anderen gleichartigen Betreuungspflichten oder
5. Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres
bescheidmäßig zu beurlauben. Weitere Gründe können in der Satzung festgelegt werden.
(2) Die Beurlaubung ist bis längstens zum Beginn des jeweiligen Semesters zu beantragen. Bei unvorhergesehenem und unabwendbarem Eintritt eines gesetzlichen Beurlaubungsgrundes kann die Beurlaubung bis längstens zum Ende der Nachfrist des jeweiligen Semesters beantragt werden.
(3) Die Beurlaubung wirkt für alle Studien der Bildungseinrichtung, an welcher diese beantragt wurde und bei gemeinsam eingerichteten Studien für alle Studien der beteiligten Bildungseinrichtungen.
Während der Beurlaubung bleibt die Zulassung zum Studium aufrecht. Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, die Ablegung von Prüfungen sowie die Einreichung und Beurteilung wissenschaftlicher sowie künstlerischer Arbeiten ist unzulässig.

Antrag auf Beurlaubung
Der unterschriebene und begründete Antrag auf Beurlaubung ist bis zum Beginn des Semesters, für das die (erstmalige) Beurlaubung beantragt wird, beim zuständigen Organ für studienrechtliche Angelegenheiten (Institutsleitung) einzubringen. Dieses Organ entscheidet über den Antrag.

Konsequenzen
Der Status "Studierender bzw. Studierende" bleibt trotz Beurlaubung bestehen.
Sind Studierende beurlaubt, müssen sie keinen Studienbeitrag bezahlen, sehr wohl aber den ÖH-Beitrag. Auch während der Beurlaubung können Studierende die Bibliothek und die Computerräume benützen. Die Mitversicherung bei Angehörigen und auch die studentische Selbstversicherung sind im Rahmen einer Beurlaubung nicht möglich.

Während einer Beurlaubung können Sie keine Familienbeihilfe beziehen.

Antrag auf Beurlaubung

Abmeldung

Abmeldung

Abmeldung/Abgangsbescheinigung lt. § 60 HG 2005 vom 1. Oktober 2017 (129. Bundesgesetz)

§ 60. Beendet die oder der Studierende ein Studium, ohne das Studium erfolgreich abgeschlossen zu haben, so ist auf Antrag eine Abgangsbescheinigung auszustellen. Diese hat alle Prüfungen, zu denen die oder der Studierende in diesem Studium angetreten ist, und deren Beurteilungen anzugeben. Hinsichtlich der positiv beurteilten Prüfungen ist nur die positive Beurteilung anzugeben. Zur Unterstützung der internationalen Mobilität ist der Anschluss einer fremdsprachigen Übersetzung zulässig, wobei die Benennung der Pädagogischen Hochschule und des ausstellenden Organs nicht zu übersetzen sind.

Diese Abgangsbestätigung ist in der Studien- und Prüfungsabteilung zu beantragen, nachdem die schriftliche Abmeldung per Unterschrift per Abmeldeformular bekanntgegeben wurde.

Formular zur Abmeldung vom Studiengang "Lehramt Primarstufe"

Ansprechperson