Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen

Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen

Die PPH Augustinum setzt sich für ein Miteinander in Vielfalt ein, arbeitet aktiv an einer Beseitigung von Diskriminierungen und Benachteiligungen auf Grund des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung. Dies gilt für alle Angehörigen der PPH Augustinum sowie für Bewerber*innen um Aufnahme in ein Arbeitsverhältnis oder um Aufnahme als Studierende.

Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen, AKGL, hat die Aufgabe, diesen Diskriminierungen entgegenzuwirken und die Angehörigen und Organe der Pädagogischen Hochschule sowie Bewerber*innen für Funktionen oder ein Studium an der Hochschule in diesen Angelegenheiten zu beraten und zu unterstützen. (HG § 21.2)

Zusammensetzung der Mitglieder im Arbeitskreis: Leitung, diese Person wird vom Hochschulkollegium entsendet, ein Mitglied kommt aus dem Verwaltungspersonal, eine Person aus der Personalvertretung der Lehrenden, im Team sind auch zwei Studierendenvertreter*innen.

Kontakt: akgl@pph-augustinum.at

Besondere Aufgabenstellung

Aufgabenstellung

Besondere Aufgabenstellung und Dokumente:

  • Entgegenwirken von Diskriminierung durch Hochschulorgane
  • Beratung und Unterstützung von Hochschulorganen und Hochschulangehörigen in Fragen der Gleichstellung sowie der Frauenförderung
  • Ausübung der Informations-, Mitwirkungs- und Kontrollrechte in Gleichbehandlungsfragen und in Personalangelegenheiten
  • Einholung von Gutachten, Stellungnahmen und Auskünften facheinschlägiger Expert*innen
  • Anrufung des Hochschulrates der PPH Augustinum oder des zuständigen Regierungsmitgliedes bei begründeter Annahme, dass die Entscheidung eines Hochschulorgans eine Diskriminierung von Personen darstellt
  • Ausarbeitung eines jährlichen Tätigkeitsberichts für den Hochschulrat und das Rektorat der PPH Augustinum

Neben dem Hochschulgesetz gelten für die Tätigkeit des Arbeitskreises unter anderen Art. 7 B-VG, das Gleichbehandlungsgesetz (BGBl I 2007/53) sowie die gegenständlichen Regelungen der Satzung.

Die Mitglieder des Arbeitskreises wirken bei der Behandlung der Personalangelegenheiten mit. Sie haben die Berechtigung, mit Einwilligung der Betroffenen Akteneinsicht zu nehmen.

Wofür ist der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen nicht zuständig?
Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen ist kein Entscheidungsorgan. Er übt begleitende Kontrolle und Beratung aus.

Dokumente

Frauenförderungsplan

Mit BGBl. II Nr. 16/2020 wurde die Verordnung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Frauenförderungsplan für den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (FFP BMBWF) mit 28. Jänner 2020 kundgemacht.

Mit dieser auch für die pädagogischen Hochschulen geltenden Verordnung bekennt sich das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung zu einer aktiven Gleichstellungspolitik. Diese umfasst die Integration der Geschlechterperspektive in Strukturen und Prozessen, ausgeglichene Geschlechterverhältnisse in allen Positionen und Funktionen sowie die Forderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für alle Bediensteten.

Frauenförderungsplan (PDF)

Leitung

Team