Aufgaben der Personalvertretung (§ 2 PVG)
(1) Die Personalvertretung ist nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes berufen, die beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen der Bediensteten zu wahren und zu fördern. Sie hat in Erfüllung dieser Aufgaben dafür einzutreten, dass die zu Gunsten der Bediensteten geltenden Gesetze, Verordnungen, Verträge, Dienstordnungen, Erlässe und Verfügungen eingehalten und durchgeführt werden.
Dienstellenausschuss PPH Augustinum
Prof. Peter Holl
Vorsitzender
Prof.in Mag.a Sonja Kienzl-Sturm, BEd
stellvertretende Vorsitzende
Prof. Mag. Herbert Stiegler
Kassier
Prof.in Mag.a Angelika Magnes
Ersatzmitglieder
Prof.in Mag.a Christiana Glettler, PhD
Prof. Mag. Klemens Karner
OStRin Prof.in Mag.a Roswitha Pendl-Todorovic
Bei dienstrechtlichen Fragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.