Aufgaben der Personalvertretung (§ 2 PVG)
(1) Die Personalvertretung ist nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes berufen, die beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen der Bediensteten zu wahren und zu fördern. Sie hat in Erfüllung dieser Aufgaben dafür einzutreten, dass die zu Gunsten der Bediensteten geltenden Gesetze, Verordnungen, Verträge, Dienstordnungen, Erlässe und Verfügungen eingehalten und durchgeführt werden.
Dienstellenausschuss der PPH Augustinum
Prof. Peter Holl
Vorsitzender
Prof. Christian Groß, BEd
stellvertretender Vorsitzender
Prof. Mag. Herbert Stiegler
Prof.in Mag.a Sonja Kienzl-Sturm, BEd
Ersatzmitglieder
HS-Prof.in Mag.a Christiana Glettler, PhD
Prof. Mag. Klemens Karner
Prof.in Mag.a Diana Groß
Prof.in Mag.a Dr.in Andrea Mayr
Bei dienstrechtlichen Fragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.