Hochschullehrgänge

Hochschullehrgänge

Ein hoher Grad von Verknüpfung wissenschaftlicher und praktischer Bildungselemente zeichnen die angebotenen Hochschullehrgänge der PPH Augustinum aus, die auf diese Weise berufsbegleitend zu einer kontinuierlichen Professionalisierung beitragen. Bestmöglich ausgebildete und motivierte Lehrende spielen die zentrale Rolle in einem zeitgemäßen Bildungssystem. Dazu leisten wir unseren Beitrag.

Foto: CP-PICTURES-GRAZ

Laufende Hochschullehrgänge

Inklusive Elementarpädagogik

Curriculum

Der Hochschullehrgang bietet aufbauend auf eine einschlägige Ausbildung zur Elementarpädagogin bzw. zum Elementarpädagogen eine professions-, wissenschafts- und praxisorientierte Qualifizierung zu „Inklusiven Elementarpädagoginnen und -pädagogen“ an. Absolventinnen und Absolventen des Hochschullehrgangs erhalten die Berufsberechtigung als „Inklusive Elementarpädagogin / Inklusiver Elementarpädagoge“ tätig zu sein.

Ziel des Hochschullehrgangs ist es,

  • die Absolventinnen und Absolventen zu befähigen, Kinder mit Unterstützungsbedarf im inklusiven Setting an elementaren Bildungseinrichtungen in ihren individuellen Lern- und Entwicklungsprozessen zu begleiten,
  • sowie im Bereich der Organisations- und Qualitätsentwicklung die Etablierung inklusiver Strukturen, inklusiver Praktiken und einer inklusiven Organisationskultur zu steuern.

Im Rahmen von 20 Modulen erwerben zukünftige Inklusive Elementarpädagog*innen die für sie im Berufsfeld erforderlichen Handlungskompetenzen. Diese umfassen folgende Schwerpunkte: Biographiearbeit (Modul 1 und 16), Bildungs- und Erziehungswissenschaften der Inklusion (Modul 2, 6, 7, 11, 12 und 17), Bildungsbereiche (Modul 3, 4, 8, 9, 13, 14, 18 und 19) und Elementarpädagogisch-Praktische Studien (Modul 5, 10, 15 und 20).

ZIELGRUPPE

Die Zulassung zum Hochschullehrgang setzt nach § 52f Abs. 2 HG 2005 eine abgeschlossene Ausbildung im betreffenden Professionsfeld voraus:

Zielgruppen sind

  • Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung zur Elementarpädagogin bzw. zum Elementarpädagogen an einer Bildungsanstalt für Elementarpädagogik (BAfEP)
  • Personen mit einem abgeschlossenen Hochschullehrgang Elementarpädagogik (60 ECTS-AP).

STUDIENORGANISATION

Die Lehrveranstaltungen werden entsprechend dem Blended Learning Modell organisiert. Seminare und Übungen finden jeden Dienstag ab 16.00 Uhr und an einzelnen Samstagen im Monat ganztägig an einer der beiden Pädagogischen Hochschulen oder online statt. Vorlesungen werden am Montag und Mittwoch ab 17.00 Uhr ausschließlich online abgehalten.

ABSCHLUSS / STUDIENDAUER

Durchführungszeitraum: 2022 bis 2024

  • Umfang: 4 Semester, 90 ECTS-AP, 20 Module (5 Module pro Semester)
  • Seminarorte: PH Steiermark und PPH Augustinum
  • Abschlussarbeit

Hochschullehrgangsleitung

Montessori-Pädagogik

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Download: Termine

Ziel: In den Einführungsmodulen erste Einblicke in das Wesen der Montessori-Pädagogik gewinnen, den reformpädagogischen Ansatz erkennen, eine vorbereitete Umgebung erstellen, eine „Stille Freiarbeit“ organisieren und leiten, Lektionen geben und nach bestimmten Kriterien gezielt beobachten können. Über die Ziele der Einführungsmodule hinaus die in der Theorie festgeschriebenen pädagogischen Zielsetzungen der Montessori-Pädagogik verstehen und analysieren können, den selbstständigen Umgang mit den klassischen Montessori-Materialien schulen, sowie in Theorie und Praxis die Vermittlung und den Gebrauch der Materialien kennen.

Dauer/Credits: 4 Semester / 30 ECTS-Anrechnungspunkte

Zielgruppe: Lehrer*innen, Kindergarten- bzw. Elementarpädagog*innen

Zulassungsvoraussetzungen: Voraussetzung für die Teilnahme ist ...

  • für Lehrer*innen ein abgeschlossenes Lehramtsstudium sowie lt. § 52f Abs. 2 HG 2005 ein aktives Dienstverhältnis,
  • für Kindergartenpädagog*innen bzw. Elementarpädagog*innen ein Abschluss an einer Bildungsanstalt für Kindergarten- oder Elementarpädagogik und
  • für Kindergartenpädagog*innen und Elementarpädagog*innen der Nachweis einer mindestens zweijährigen Berufserfahrung als Kindergartenpädagog*in bzw. Elementarpädagog*in.

Organisationsform:

1. und 2. Semester: Mittwoch Nachmittag und insgesamt vier Hospitationen am Vormittag
3. und 4. Semester: Teilweise Mittwoch Nachmittag und geblockt an Freitagen und Samstagen und insgesamt acht Hospitationen an Vormittagen

Einsatzbereich: Kindergarten und Grundschule

Kosten pro Semester:
Lehrgangsbeitrag 150,00 € und ÖH-Beitrag pro Semester
einmalige Materialkosten ca. 220,00 €
Prüfungsgebühren bei Erwerb eines Diploms

Angaben zu Ausbaumöglichkeiten: Das Abschlusszeugnis ermöglicht den Erwerb eines Montessori-Diploms.

Hochschullehgrangsleitung

Kontakt

Montessori-Vereinigung Steiermark: http://www.montessori-steiermark.at/

Quereinstieg Elementarpädagogik

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Im Sommersemester 2024 wird der Hochschullehrgang Quereinstieg Elementarpädagogik an der PPH Augustinum in Kooperation mit der Pädagogischen Hochschule Steiermark angeboten. Dieser Hochschullehrgang eröffnet eine neue Möglichkeit zur Qualifizierung als gruppenführende Elementarpädagogin bzw. gruppenführender Elementarpädagoge.

Ziel: Der Hochschullehrgang bietet aufbauend auf ein Bachelorstudium eine professions-, wissenschafts- und praxisorientierte Qualifizierung zu Elementarpädagog*innen an, welche eine Berufsberechtigung zur Folge hat. Ziel ist es, die Absolvent*innen zu befähigen, Kinder vom ersten bis zum siebten Lebensjahr in ihren Lern- und Entwicklungsprozessen an elementaren Bildungseinrichtungen kompetent zu begleiten und anzuleiten, Bildungskooperationen professionell zu gestalten und qualitätsvolle Beiträge zur Organisationsentwicklung in der jeweiligen Institution zu leisten. Aufbauend auf einem Bachelorstudium erwerben zukünftige Elementarpädagog*innen mit diesem Hochschullehrgang in vier Semestern die im Berufsfeld erforderlichen professionellen Handlungskompetenzen und erhalten eine professions-, wissenschafts- und praxisorientierte Qualifizierung, die zur Ausübung des Berufs berechtigt.

Dauer/Credits: 4 Semester / 120 ECTS-Anrechnungspunkte

Zielgruppe: Personen mit einem abgeschlossenen Bachelorstudium (mind. 180 ECTS), unabhängig von der Fachrichtung

Einsatzbereich: Elementare Bildungseinrichtungen

Zulassungsvoraussetzungen: Die Zulassung zum Hochschullehrgang setzt nach § 52f Abs. 3e HG 2005 den

  • Abschluss eines Studiums im Umfang von mindestens 180 ECTS-Anrechnungspunkten an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung voraus.
  • Zudem wird die Absolvierung eines Selbstevaluierungstools vor Beginn des Hochschullehrgangs als Zulassungsbedingung festgelegt.
  • Studienwerber*innen haben zumindest Sprachkenntnisse auf dem Referenzniveau Deutsch C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen – (GER) aufzuweisen.

Nachzuweisende Dokumente

  • Identitätsnachweis (Reisepass mit Fotoseite oder Personalausweis)
  • Nachweis des Abschlusses eines Studiums im Umfang von mindestens 180 ECTS-Anrechnungspunkten an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung
  • Bestätigung über Absolvierung eines Selbstevaluierungstools
  • sowie der Nachweis über die Sprachkenntnisse auf dem Referenzniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) der Sprache Deutsch (mittels Downloadformular)

Bewerbungszeitraum: Die Bewerbung ist in PH-Online bis 31. Jänner 2024 möglich.

Kosten pro Semester: ÖH-Beitrag

Abschluss: Nach Abschluss des Hochschullehrgangs ist der*dem Studierenden ein Hochschullehrgangszeugnis auszustellen. Dieses berechtigt zur Berufsausübung als „gruppenführende Elementarpädagogin bzw. als gruppenführender Elementarpädagoge“.

Lehrgangsleitung: Prof.in Mag.a Dr.in Daniela Krienzer

Hochschullehrgänge mit Beginn im Wintersemester 2024/2025

a.o. Bachelorstudium Inklusive Elementarpädagogik

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In Kooperation der PH Steiermark, PPH Augustinum, PH Kärnten und der PPH Burgenland.

Informationsveranstaltung

Eine Informationsveranstaltung zu diesem Studienangebot hat am 19. März 2024 um 18:00 Uhr stattgefunden.

Das außerordentliche Bachelorstudium bietet eine professions-, wissenschafts- und praxisorientierte Qualifizierung von Inklusiven Elementarpädagog*innen an und führt durch eine vertiefende fachliche, wissenschaftsorientierte Auseinandersetzung zu einem akademischen Abschluss „Bachelor of Arts in Continuing Education" BA (CE).

Qualifizierungsprofil und Graduierung

Mit diesem Bachelorstudium wird ein essenzieller Beitrag in Richtung Akademisierung der Elementarpädagogik und damit zur Stärkung der Professionalisierung von Inklusiven Elementarpädagog*innen geleistet. Dabei nimmt in Ergänzung zur inklusiven Handlungskompetenz als professions- und praxisorientierte Qualifizierung auch eine vertiefende fachliche und wissenschaftsorientierte Qualifizierung Inklusiver Elementarpädagog*innen im Rahmen der Weiterbildung einen besonderen Stellenwert ein.

Ziel ist es, die Absolvent*innen zu befähigen, Kinder mit Unterstützungsbedarf im inklusiven Setting an elementaren Bildungseinrichtungen in ihren individuellen Lern- und Entwicklungsprozessen zu begleiten. Dazu ziehen sie ihre fundierten Kenntnisse zu Dynamiken von Entwicklungsprozessen und zu Ursachen von Entwicklungsauffälligkeiten in unterschiedlichen Bereichen heran und ermöglichen Teilhabe und Selbstbestimmung. Ferner verfügen sie über Kompetenzen, um Eltern/Erziehungsberechtigte sowie das Team kooperativ zu beraten beziehungsweise in multiprofessionellen Settings zusammenzuarbeiten. In diesem Zusammenhang sind sie sich ihres pädagogischen Kernauftrags bewusst, wenngleich sie auf interdisziplinäre Methoden und Grundlagen zurückgreifen. Sie setzen sich zudem laufend mit aktuellen wissenschaftlichen Ergebnissen auseinander, um daraus Schlüsse für das Praxisfeld abzuleiten. Das wissenschaftsbasierte, vertiefte, elementarpädagogische Verständnis der Absolvent*innen beruht auf einer inklusiven Grundhaltung, die im jeweiligen Handeln zum Ausdruck kommt. Eine feinfühlige Beziehungsgestaltung bietet dabei die Grundlage für spezifische pädagogische Interventionen. In Belangen der Organisationsentwicklung steuern sie einen besonderen Blick für das Etablieren einer inklusiven Kultur bei und regen das Team an, (inklusions-)pädagogische Praktiken zu hinterfragen und gemeinsam weiterzuentwickeln.

Das a.o. Bachelorstudium gliedert sich in 34 Module. In den jeweiligen Semestern sind zwischen 3 und 5 Module zu absolvieren.

Diese umfassen folgende Schwerpunkte: Biographiearbeit (Modul 1 und 16), Wissenschaftliche Grundlagen
Inklusiver (Elementar-)Pädagogik (Modul 2, 6, 7, 11, 12, 17, 21, 25 und 32), grundlegende bzw. vertiefende
Fachdidaktik und -methodik inkl. Fachwissenschaft in den einzelnen Entwicklungs- und Bildungsbereichen (Modul 3, 4, 8, 9, 13, 14, 18, 19, 22, 26, 29 und 33), Pädagogisch-Praktische Studien (Modul 5, 10, 15, 20, 24, 28, 31 und 34) und Wissenschaftliches Arbeiten (Modul 23, 27 und 30).

Im Rahmen des Studiums müssen vier Wahlpflichtmodule absolviert werden. Dies sind die Module 22, 26, 29 und 33.
Im Pädagogischen Hochschulverbund Süd-Ost werden folgende Wahlpflichtmodule angeboten:

  • Pädagogische Hochschule Kärnten: Vertiefung im Bereich der Familienbegleitung und Frühförderung
  • Pädagogische Hochschule Steiermark: Vertiefung in der Entwicklungsbegleitung im Bereich visueller Wahrnehmung
  • Private Pädagogische Hochschule Augustinum: Vertiefung in der Entwicklungsbegleitung im sozial-emotionalen Bereich
  • Private Pädagogische Hochschule Burgenland: Vertiefung in der Entwicklungsbegleitung im Bereich der Sprache

Nach erfolgreichem Abschluss des a.o. Bachelorstudiums ist der bzw. dem Studierenden ein Bachelorzeugnis
auszustellen und der akademische Grad „Bachelor of Arts in Continuing Education“, abgekürzt BA (CE), zu
verleihen.

Studiendauer/Umfang/Abschluss

  • 8 Semester
  • 180 ECTS-AP, 34 Module (3-5 Module pro Semester)
  • akademischer Abschluss „Bachelor of Arts in Continuing Education“ (BA (CE)).

Zulassungsvoraussetzungen

Die Zulassung zum a.o. Bachelorstudium setzt gemäß § 52f Abs. 2 HG 2005

  • eine abgeschlossene Ausbildung als Inklusive Elementarpädagogin*Inklusiver Elementarpädagoge gemäß dem Anstellungserfordernisse- Grundsatzgesetz (AE-GG) voraus.
  • Weiters wird gemäß § 52f Abs. 2a Z 1 lit. a HG 2005 die allgemeine Universitätsreife und
  • eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung
  • sowie gemäß § 52f Abs. 2b HG 2005 ein aktives Dienst- oder Arbeitsverhältnis an einer elementarpädagogischen Bildungseinrichtung vorausgesetzt.
  • Studienwerber*innen haben gemäß § 52f Abs. 1 HG zumindest Sprachkenntnisse in Deutsch auf dem Referenzniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) aufzuweisen.

Bewerbung

Bewerbungsfrist: 02.04. - 19.05.24

Die Bewerbung erfolgt über das Verwaltungssystem PH-Online der PPH Augustinum.

Nachzuweisende Dokumente

Im Zuge des Bewerbungsmanagements werden Sie aufgefordert, folgende Dokumente hochzuladen:

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass mit Fotoseite, Falls beides nicht vorhanden ist, bitte Führerschein + Staatsbürgerschaftsnachweis)
  • Nachweis über den Abschluss der Ausbildung zur Inklusiven Elementarpädagogin bzw. zum Inklusiven Elementarpädagogen an einer Pädagogischen Hochschule
    (HLG Inklusive Elementarpädagogik, 90 ECTS-AP) oder
  • Nachweis über den Abschluss der Ausbildung zur Sonderkindergartenpädagogin bzw. zum Sonderkindergartenpädagogen an einer Bildungsanstalt für Elementarpädagogik (BAfEP) und eine
  • Bestätigung über ein aktives Dienst- oder Arbeitsverhältnis an einer Elementarpädagogischen Bildungseinrichtung
  • Sonderkindergartenpädagog*innen: Dienstzeitbestätigung über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung
  • Nachweis über Sprachkenntnisse in Deutsch auf dem Referenzniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER): Downloadformular

Voraussetzung für die Bewerbung ist ein Account in PH-Online. Wenn Sie noch keinen Account in PH-Online nutzen, führen Sie bitte als ersten Schritt Ihre Registrierung in PH-Online durch. Informationen dazu finden Sie hier auf unserer Homepage: HIER (Anmeldung zum Studium)

Wenn Sie bereits einen Account in PH-Online haben, führen Sie Ihre Bewerbung über die Applikation „Meine Bewerbungen“ durch. Eine Anleitung finden Sie hier auf unserer Homepage: HIER

Reihungskriterien

Sollte die Zahl der Anmeldungen die Zahl der Studienplätze überschreiten, gilt die aktuelle Reihungsverordnung. Die Anmeldung ist erst gültig, wenn alle erforderlichen Unterlagen eingereicht sind. Insgesamt stehen 32 Studienplätze zur Verfügung, 8 Studienplätze an jeder der vier Hochschulen im Pädagogischen Hochschulverbund Süd-Ost. Eine gleichzeitige Anmeldung an verschiedenen Pädagogischen Hochschulen ist nicht zulässig.

Studienbeginn

Der Hochschullehrgang startet im Wintersemester 2024/2025.

Studienorganisation

Die Lehrveranstaltungen werden entsprechend dem Blended Learning Modell organisiert.

  • Dienstag ab 16 Uhr : Seminare und Übungen finden voraussichtlich jeden Dienstag ab 16:00 Uhr und
  • an einzelnen Samstagen im Monat ganztägig an einer der Pädagogischen Hochschulen oder online statt.
  • Vorlesungen werden voraussichtlich am Montag und Mittwoch ab 17:00 Uhr ausschließlich online abgehalten.

Starttermin: Ende September 2024

Lehrgangleitung

Elementarpädagogik

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Ziel

Der Hochschullehrgang bietet aufbauend auf einem facheinschlägigen Bachelorstudium eine professions-, wissenschafts- und praxisorientierte Qualifizierung zu Elementarpädagog*innen an, welche eine Berufsberechtigung zur Folge hat.
Im Rahmen von zwölf Modulen erwerben zukünftige Elementarpädagog*innen die für die im Berufsfeld erforderlichen professionellen Handlungskompetenzen. Schwerpunkte sind theoretisch-didaktische Grundlagen, elementare Bildung und Didaktik sowie elementarpädagogisch-praktische Studien (inkl. eines theorie- und praxisorientiertes Portfolios). Der Hochschullehrgang richtet sich an Personen mit einem facheinschlägigen Bachelorabschluss, die in elementaren Bildungseinrichtungen als gruppenführende Elementarpädagog*innen tätig werden wollen, und setzt dabei auf Kompetenzorientierung, Handlungsorientierung, Theorie-Praxis-Transfer und vielfältige Lernumgebungen und Lernsettings.

Dauer / Credits

  • 2 Semester
  • 60 ECTS-Anrechnungspunkte

Zulassungsvoraussetzungen

Die Zulassung zum Hochschullehrgang setzt nach § 52f Abs. 2 HG 2005 eine abgeschlossene Ausbildung im betreffenden Professionsfeld voraus: Zielgruppe sind

  • Lehrer*innen mit abgeschlossenem Bachelorstudium Lehramt Primarstufe (240 ECTS-AP)
  • Lehrer*innen mit abgeschlossenem Bachelorstudium Volksschule (180 ECTS-AP)
  • Personen mit einem abgeschlossenen Bachelorstudium der Pädagogik, Erziehungs- oder Bildungswissenschaft (180 ECTS-AP)
  • Lehrer*innen mit einem abgeschlossenen Lehramt für Sonderschulen im Umfang von 180 ECTS-AP.

Studienwerber*innen haben zumindest Sprachkenntnisse in Deutsch auf dem Referenzniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen – (GER) aufzuweisen.

Kosten

  • ÖH-Beitrag pro Semester

Studienorganisation

Der HLG Elementarpädagogik wird in den HLG Querseinstieg Elementarpädagogik (=2. und 3. Semester) integriert.
Die Lehrveranstaltungen finden jeweils am Dienstag und Donnerstag ganztägig in Präsenz oder online und am Montag ab 17:00 Uhr online statt.
Starttermin: Oktober 2024

Bewerbung

VERLÄNGERUNG: Die Bewerbung in PH-Online der PPH Augustinum ist bis 28. Juni 2024 möglich.

Nachzusweisende Dokumente

für alle

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass mit Fotoseite, Falls beides nicht vorhanden ist, bitte Führerschein + Staatsbürgerschaftsnachweis))
  • Reifeprüfungszeugnis oder Studienberechtigungsprüfung
  • Nachweis von Sprachkenntnissen in Deutsch zumindest auf dem Referenzniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen – (GER). Selbstbestätigung Downloadformular

für Lehrer*innen

  • Nachweis eines abgeschlossenem Bachelorstudium Lehramt Primarstufe (240 ECTS-AP) oder Volksschule (180 ECTS-AP) oder Sonderschulen (180 ECTS-AP)

für andere

  • abgeschlossenen Bachelorstudium der Pädagogik, Erziehungs- oder Bildungswissenschaft (180 ECTS-AP)

Lehrgangsleitung

Inklusive Elementarpädagogik

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Der Hochschullehrgang bietet aufbauend auf eine einschlägige Ausbildung zur Elementarpädagogin bzw. zum Elementarpädagogen eine professions-, wissenschafts- und praxisorientierte Qualifizierung zu „Inklusiven Elementarpädagoginnen und -pädagogen“ an. Absolventinnen und Absolventen des Hochschullehrgangs erhalten die Berufsberechtigung als „Inklusive Elementarpädagogin / Inklusiver Elementarpädagoge“ tätig zu sein.

Informationsveranstaltung

Eine Informationsveranstaltung zu diesem Studienangebot findet online am Mittwoch, 20.3.2024, um 18 Uhr online statt:
LinK: https://pph-augustinum.webex.com/meet/gerda.guttmann

Ziel

  • des Hochschullehrgangs ist es,die Absolventinnen und Absolventen zu befähigen, Kinder mit Unterstützungsbedarf im inklusiven Setting an elementaren Bildungseinrichtungen in ihren individuellen Lern- und Entwicklungsprozessen zu begleiten, sowie

  • im Bereich der Organisations- und Qualitätsentwicklung die Etablierung inklusiver Strukturen, inklusiver Praktiken und einer inklusiven Organisationskultur zu steuern.

Im Rahmen von 20 Modulen erwerben zukünftige Inklusive Elementarpädagog*innen die für sie im Berufsfeld erforderlichen Handlungskompetenzen. Diese umfassen folgende Schwerpunkte: Biographiearbeit (Modul 1 und 16), Bildungs- und Erziehungswissenschaften der Inklusion (Modul 2, 6, 7, 11, 12 und 17), Bildungsbereiche (Modul 3, 4, 8, 9, 13, 14, 18 und 19) und Elementarpädagogisch-Praktische Studien (Modul 5, 10, 15 und 20).

Zielgruppe

Die Zulassung zum Hochschullehrgang setzt nach § 52f Abs. 2 HG 2005 eine abgeschlossene Ausbildung im betreffenden Professionsfeld voraus:

Zielgruppen sind

  • Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung zur Elementarpädagogin bzw. zum Elementarpädagogen an einer Bildungsanstalt für Elementarpädagogik (BAfEP)
  • Personen mit einem abgeschlossenen Hochschullehrgang Elementarpädagogik (60 ECTS-AP).

Nachzuweisende Dokumente

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass mit Fotoseite, Falls beides nicht vorhanden ist, bitte Führerschein + Staatsbürgerschaftsnachweis))
  • Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung zum*zur Elementarpädagogen*Elementarpädagogin an einer Bildungsanstalt für Elementarpädagogik (BAfEP)
  • oder mit einem abgeschlossenen Hochschullehrgang Elementarpädagogik (60 ECTS-AP)
  • Nachweis über Sprachkenntnisse in Deutsch auf dem Referenzniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER): Downloadformular

Studienorganisation

Die Lehrveranstaltungen (z.B. SE, UE) werden voraussichtlich am Dienstag und/oder am Sanmstag in Präsenz oder online stattfinden.
Vorlesungen werden am Montag und Mittwoch ab 17.00 Uhr ausschließlich online abgehalten.

Studiendauer/Abschluss

Durchführungszeitraum: 2024 bis 2026

  • Umfang: 4 Semester, 90 ECTS-Anrechnungspunkte, 20 Module (5 Module pro Semester)
  • Seminarorte: PPH Augustinum und PH Steiermark
  • Abschlussarbeit

Bewerbungsfrist

  • 06. - 31.05.2024 in PH-Online der PPH-Augsutinum

Voraussetzung für die Bewerbung ist ein Account in PH-Online. Wenn Sie noch keinen Account in PH-Online nutzen, führen Sie bitte als ersten Schritt Ihre Registrierung in PH-Online durch. Informationen dazu finden Sie hier auf unserer Homepage: HIER (Anmeldung zum Studium)

Wenn Sie bereits einen Account in PH-Online haben, führen Sie Ihre Bewerbung über die Applikation „Meine Bewerbungen“ durch. Eine Anleitung finden Sie hier auf unserer Homepage: HIER

Studienbeginn

Der Hochschullehrgang startet im Wintersemester 2024/2025.
Starttermin: Dienstag, 01.10.24, 14.30 Uhr

Leitung

In Kooperation mit der PH Kärnten, der PPH Burgenland, der PPH Augustinum und der Universität Graz.

Jenaplan-Pädagogik

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Download Folder HLG Jenaplan-Pädagogik

Ziel

Vermittlung von Theorie und Praxis der Curriculum-Pädagogik als „offenes Grundmodell“ und als Grundlage natürlichen Lernens in (alters-)heterogenen Gruppen; Gestaltung eines nachhaltigen Bildungsweges der Kinder durch die Kultivierung und Strukturierung der vier Bildungsgrundformen des Jenaplans (Arbeit, Gespräch, Spiel, Feier) und einer themenbezogenen Arbeit im Sinne einer Weltorientierung im Sachunterricht. Das Jenaplan-Konzept unterstützt die Lehrkräfte bei einem kompetenzorientierten Unterrichtsgeschehen im Sinne des Bildungsstandard-Erlasses 2009. Denn es ist wissenschaftlich belegbar: Kindgerechte Unterrichtsarbeit und Kompetenzorientierung für D4, M4 und weit darüber hinaus in allen Fachbereichen sind kein Widerspruch! Die geforderte Handlungsfähigkeit der Kinder wird durch hohe Partizipation jedes Kindes am eigenen sowie gruppeninternen Lernprozess erreicht. Die Jenaplan-Pädagogik gibt dazu klare Strukturierungshilfen.

Dauer / Credits

  • 2 Semester / 15 ECTS-Anrechnungspunkte

Zielgruppe

  • Lehrer*innen

Einsatzbereich

  • Primarstufe, Sekundarstufe 1

Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Teilnahme von Lehrer*innen ist

  • ein abgeschlossenes Lehramtsstudium
  • sowie lt. § 52f Abs. 2 HG 2005 ein aktives Dienstverhältnis.

Kosten

  • 130,- € pro Semester

Organisationsform

Dienstag Nachmittag ab 15.45 Uhr

Bewerbung

Die Bewerbung in PH-Online der PPH Augustinum ist vom 1. Mai bis 13. September 2024 durchzuführen.

Nachzuweisende Dokumente

für alle

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass mit Fotoseite, Falls beides nicht vorhanden ist, bitte Führerschein + Staatsbürgerschaftsnachweis))
  • Reifeprüfungszeugnis oder Studienberechtigungsprüfung

für Lehrer*innen

  • Nachweis eines abgeschlossenen Lehramtsstudiums
  • aktives Dienstverhältnis als Lehrer*in zum Zeitpunkt des Beginns des Hochschullehrgangs

Hochschullehrgangsleitung

Kontakt

HS-Prof. RgR Mag. Dr. Christian Brunnthaler, Institutsleiter

krisenFEST – Förderung psychosozialer Gesundheit und Krisenprävention

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Download Folder HLG KrisenFEST

Der Abschluss des Hochschullehrgangs befähigt dazu, Kompetenzen der psychosozialen Gesundheitsförderung zu erlangen, um die eigene psychische und physische Gesundheit zu stärken und im pädagogischen Feld handlungsfähig zu sein.

Lehrgangsinhalte

  • Psychosoziale Gesundheitskompetenz & Psychoedukation
  • Entwicklungspsychologische Grundlagen zu emotionalen und sozialen Kompetenzen
  • Tools und Materialien zur Förderung der psychosozialen Gesundheit (Einschulung in das ELLA-Training, Vorstellung der GET-Materialien und der feel-ok-Webseite)
  • Resilienzförderung von Pädagog*innen
  • Stärkung der Pädagogischen Beziehungskompetenz
  • Steigerung der Medienkompetenz & sexuellen Bildung bei Schüler*innen
  • Gesprächsführung mit Kindern, Schüler*innen und Erwachsenen
  • Kennenlernen von schulinternen & -externen Unterstützungsangeboten
  • Suizidalität bei Kindern und Jugendlichen

Ihre Vorteile

  • Durch den Hochschullehrgang werden sie breitgefächert für psychosoziale Gesundheit sensibilisiert.
  • Sie lernen Tools und Materialien für den pädagogischen Alltag kennen.
  • Sie tauschen sich mit Berufskolleg*innen und psychosozialen Fachpersonal aus.

Dauer / Credits

  • 4 Semester
  • 8 ECTS-Anrechnungspunkte

Zielgruppen

  • Lehrer*innen der Primarstufe, Sekundarstufe I (Mittelschule)
  • Elementarpädagog*innen
  • Sozialpädagog*innen und Sozialarbeiter*innen

Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Teilnahme von Lehrer*innen ist ein abgeschlossenes Lehramtsstudium sowie ein aktives Dienstverhältnis als Lehrer*in, für Personen in allgemeinen pädagogischen Professionsfeldern der Betreuung von Kindern und Jugendlichen eine abgeschlossene Ausbildung in diesen Professionsfeldern und ein aktives Dienstverhältnis in diesen Professionsfeldern (§ 52f Abs. 2 HG 2005).

Nachzuweisende Dokumente

für alle

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass mit Fotoseite, Falls beides nicht vorhanden ist, bitte Führerschein + Staatsbürgerschaftsnachweis))
  • Reifeprüfungszeugnis oder Studienberechtigungsprüfung

für Lehrer*innen

  • Nachweis eines abgeschlossenen Lehramtsstudiums
  • aktives Dienstverhältnis als Lehrer*in zum Zeitpunkt des Beginns des Hochschullehrgangs

für Elementarpädagog*innen

  • abgeschlossener Erstausbildung in Elementarpädagogik (z.B. BAKIP, BAfEP, Kolleg für Elementarpädagogik, PH, UNI)
  • aktives Dienstverhältnis zum Zeitpunkt des Beginns des Hochschullehrgangs

für Sozialpädagog*innen

  • abgeschlossene Erstausbildung als Sozialpädagog*e*in (z.B. Kolleg für Sozialpädagogik)
  • oder ein abgeschlossenes Studium für Soziale Arbeit
  • aktives Dienstverhältnis zum Zeitpunkt des Beginns des Hochschullehrgangs

Termine im Wintersemester 2024/25

Freitag, 27. September 2024, in Präsenz

  • 14.55 - 16.30 Uhr Startveranstaltung
  • 16.35 - 19.50 Uhr Training Teil 1

Samstag, 28. September 2024 in Präsenz

  • 09.00 - 11.30 Uhr, Pädagogische Beziehungskompetenz bzw. was heißt denn Psyche?
  • 12.25 - 14.50 Uhr, Pädagogische Beziehungskompetenz bzw. was heißt denn Psyche?

Dienstag, 22. Oktober 2024, online, 15.45 - 17.20 Uhr, Resilienz I

Dienstag, 3. Dezember 2024, online 15.45 - 17.20 Uhr, Resilienz II

Mittwoch, 22. Jänner 2025, in Präsenz, 15.45 - 17.20 Uhr, Expert*innencafe

Kosten

  • 130 € pro Semester

Bewerbung

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung in PH-Online der PPH Augustinum bis spätestens 13. September 2024.

Hochschullehrgangsleitung

Kontakt

Die Private Pädagogische Hochschule Augustinum führt den Hochschullehrgang in Kooperation mit Styria vitalis durch. Gefördert wird der erste Durchgang durch den Fonds Gesundes Österreich.

Musik, Tanz und Handwerk aus der Steiermark – Volkskultur in der pädagogischen Praxis

Download: Curriculum

Download: Termine

Ziel

Durch den Hochschullehrgang soll den Teilnehmer*innen ermöglicht werden, in ihrem Arbeitsbereich pädagogische Impulse für die steirische Volkskultur zu setzen und ihre kulturelle, literarische, tänzerische, musikalische und handwerkliche pädagogische Praxis in Schulen und Kindergärten – Fokus 5- bis 6-Jährige – durch die kompetente Vermittlung von volkskulturellen Techniken wie Singen und vokales Musizieren, instrumentales Musizieren, Tanz, Bewegung, das Anleiten von Hörerfahrungen sowie geschichtliche und handwerkliche Schwerpunkte zu erweitern.

Dauer/Credits

  • 2 Semester / 10 ECTS-Anrechnungspunkte

Zielgruppen

  • Lehrer*innen
  • Elementarpädagog*innen
  • Ordentliche Studierende in einem Masterstudium für das Lehramt Primarstufe

Einsatzbereich

Primarstufe, Elementarpädagogische Einrichtungen

Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Teilnahme

  • von Lehrer*innen ist ein abgeschlossenes Lehramtsstudium sowie lt. § 52f Abs. 2 HG 2005 ein aktives Dienstverhältnis.
  • Ordentliche Studierende in einem Masterstudium für das Lehramt Primarstufe können gemäß § 52f Abs. 2 HG 2005 zugelassen werden.
  • Die Zulassung von Elementarpädagog*innen mit einem Abschluss an einer Bildungsanstalt für Kindergarten- oder Elementarpädagogik oder eines Kollegs für Elementarpädagogik oder eines Hochschullehrgangs Elementarpädagogik oder an der Uni erfolgt nach Maßgabe der vorhandenen Plätze.

Kosten

  • 130,- € pro Semester

Organisationsform

Donnerstagnachmittag ab 15.45 Uhr

Bewerbung

Die Bewerbung ist in PH-Online der PPH Augustinum von 1. Mai bis 13. September 2024 durchzuführen.

Nachzuweisende Dokumente

für alle:

  • Identitätsnachweis (Passseite mit Foto oder Personalausweis; Falls beides nicht vorhanden ist, bitte Führerschein + Staatsbürgerschaftsnachweis)
  • Reifeprüfungszeugnis oder Studienberechtigungsprüfung

für Lehrer*innen

  • Nachweis eines abgeschlossenen Lehramtsstudiums
  • Nachweis eines zum Zeitpunkt des Beginns des Hochschullehrganges aufrechtes Dienstverhältnis

für Elementarpädagog*innen

  • Reifeprüfungszeugnis an einer Bildungsanstalt oder einem Kolleg für Kindergarten- oder Elementarpädagogik
  • oder Abschluss des HLG Elementarpädagogik oder BAC EP, MA EP

Hochschullehrgangsleitung

Kontakt

Der HLG wird in Kooperation mit der Volkskultur Steiermark und deren Verbänden durchgeführt.

Religion unterrichten. Außerordentliche Befähigung zur Erteilung des katholischen Religionsunterrichts

Download Curriculum

Download Folder HLG Religion unterrichten ao

Download Terminplan Studienjahr 2024/25

Ziel

Der Hochschullehrgang vermittelt theologische Grundkenntnisse, welche die Absolvent*innen kontextorientiert und schüler*innengerecht in den Unterrichtsprozess einbringen können. Zudem erwerben die Teilnehmer*innen fachdidaktische und kommunikative Grundkompetenzen, um religiöse Bildungsprozesse im Rahmen des Religionsunterrichts professionell planen, gestalten und reflektieren zu können. Der Hochschullehrgang fördert insbesondere die Reflexionsfähigkeit in Bezug auf die persönliche Glaubensbiografie, theologische Fragestellungen, auf das Rollenverständnis und den Umgang mit anderen Religionen und Weltanschauungen in einer pluralen Gesellschaft. In den Pädagogisch-Praktischen Studien wird der Schwerpunkt auf die Reflexion und Evaluation von Unterricht sowie auf die Erprobung religionsdidaktischer Ansätze und Methoden gelegt.

Dauer / Credits

  • 3 Semester / 15 ECTS-Anrechnungspunkte

Zielgruppe

  • Lehrer*innen

Einsatzbereiche

  • Primarstufe
  • Sekundarstufe I
  • Berufsbildende Mittlere Schulen
  • Berufsschulen

Zulassungsvoraussetzungen

Der Hochschullehrgang richtet sich an Personen, die über eine Reifeprüfung bzw. eine entsprechende Studienberechtigungsprüfung sowie laut § 52f Abs 2 HG 2005 über ein aktives Dienstverhältnis als Lehrer*in verfügen.

Kosten

  • 130,- € pro Semester

Bewerbung

Die Bewerbung in PH-Online der PPH Augustinum ist vom 1. Mai bis 13. September 2024 durchzuführen.

Nachzuweisende Dokumente

für alle

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass mit Fotoseite, Falls beides nicht vorhanden ist, bitte Führerschein + Staatsbürgerschaftsnachweis))
  • Reifeprüfungszeugnis oder Studienberechtigungsprüfung

für Lehrer*innen

  • aktives Dienstverhältnis als Lehrer*in zum Zeitpunkt des Beginns des Hochschullehrgangs

Die Zulassung erfolgt nach einem individuellen Eignungs- und Auswahlgespräch. In diesen Gesprächen werden die pädagogischen Vorerfahrungen, die Selbsteinschätzung, die religiöse Haltung und Einstellung und die Motivation reflektiert. Die ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache ist Voraussetzung.

Hochschullehrgangsleitung

Kontakt

Organisation der Hochschullehrgänge

Anmeldung zum Studium

Um zu einem Hochschullehrgang zugelassen werden zu können, sind zwei Schritte notwendig:

  1. Schritt: Registrierung in PH-Online
    Diese entfällt, wenn Sie bereits einen Account in PH-Online an der PPH Augustinum haben.
  2. Schritt: Bewerbung zum Hochschullehrgang
    Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie einen PIN-Code, der innerhalb von vier Wochen eingelöst werden muss. Mit diesem PIN-Code, Ihrem Benutzernamen und Passwort schließen Sie Ihre Registrierung in PH-Online ab. Der PIN-Code kann nur ein einziges Mal eingelöst werden. Sollte der PIN-Code ungültig werden/sein, dann muss ein neuer PIN-Code beantragt werden.

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Anleitung - Schritt für Schritt in PH-Online

Support

Abmeldung vom Studium

Abmeldung

Jede vorzeitige Beendigung eines Hochschullehrgangs ist von dem*der Studierenden mittels des zur Verfügung gestellten Formulars (s.u.) am Institut für Fort- und Weiterbildung einzubringen. Bei einer Abmeldung im laufenden Semester erfolgt die Abmeldung in PH-Online am Ende des jeweiligen Semesters.

Im Fall einer Abmeldung nach Beginn des Semesters kann der Lehrgangsbeitrag nicht mehr rückerstattet werden.

Abgangsbescheinigung

"§ 60. Beendet die oder der Studierende ein Studium, ohne das Studium erfolgreich abgeschlossen zu haben, so ist auf Antrag eine Abgangsbescheinigung auszustellen. Diese hat alle Prüfungen, zu denen die oder der Studierende in diesem Studium angetreten ist, und deren Beurteilungen anzugeben. Hinsichtlich der positiv beurteilten Prüfungen ist nur die positive Beurteilung anzugeben. Zur Unterstützung der internationalen Mobilität ist der Anschluss einer fremdsprachigen Übersetzung zulässig, wobei die Benennung der Pädagogischen Hochschule und des ausstellenden Organs nicht zu übersetzen sind." Hochschulgesetz 2005 idgF

Die Abgangsbescheinigung ist in der Studienabteilung zu beantragen. Voraussetzung dafür ist die schriftliche Bekanntgabe der Abmeldung mittels unterschriebenem Abmeldeformular.

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Anerkennungen

Das Hochschulgesetz 2005, § 56 sieht für Hochschullehrgänge die Möglichkeit der Anerkennung von Studien bzw. Teilen von Studien vor.

(1) Positiv beurteilte Prüfungen und andere Studienleistungen sind anzuerkennen, wenn

  1. 1. keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen (Lernergebnisse) bestehen und
    2. sie an einer der folgenden Bildungseinrichtungen abgelegt wurden:

  2. a) einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung gemäß § 35 Z 1;
    b) einer berufsbildenden höheren Schule in den für die künftige Berufstätigkeit erforderlichen berufsqualifizierenden Fächern;
    c) einer allgemeinbildenden höheren Schule unter besonderer Berücksichtigung der musischen oder der sportlichen Ausbildung in künstlerischen und künstlerisch-wissenschaftlichen sowie in sportlichen und sportlich-wissenschaftlichen Fächern.

Einer oder einem Studierenden eines Hochschullehrgangs sind darüber hinaus positiv absolvierte Prüfungen an einer mittleren Schule in den für die künftige Berufstätigkeit erforderlichen Fächern anzuerkennen, wenn keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen (Lernergebnisse) bestehen.

(2) Folgende wissenschaftliche, künstlerische und berufliche Tätigkeiten sind anzuerkennen, wenn keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen (Lernergebnisse) bestehen:

1. wissenschaftliche Tätigkeiten oder wissenschafts- oder ausbildungsbezogene Praktika in Betrieben oder Forschungseinrichtungen außerhalb der Pädagogischen Hochschule und bei gemeinsam eingerichteten Studien außerhalb der beteiligten Bildungseinrichtungen, die eine wissenschaftliche Berufsvorbildung vermitteln können;
2. künstlerische Tätigkeiten und kunstbezogene Praktika in Organisationen und Unternehmen außerhalb der Pädagogischen Hochschule und bei gemeinsam eingerichteten Studien außerhalb der beteiligten Bildungseinrichtungen, die eine künstlerische Berufsvorbildung vermitteln können;
3. einschlägige berufliche Tätigkeiten mit pädagogischen Anteilen für Lehramtsstudien sowie instrumental(gesangs-)-, religions- und wirtschaftspädagogischen Studien.

(3) Andere berufliche oder außerberufliche Kompetenzen können nach Durchführung einer Validierung der Lernergebnisse bis zu dem in Abs. 4 Z 6 festgelegten Höchstausmaß anerkannt werden. In diesem Fall sind Regelungen zum Verfahren zur Validierung der Lernergebnisse gemäß den in der Satzung festgelegten Standards aufzunehmen.

(4) Für Anerkennungen von Prüfungen, anderen Studienleistungen, Tätigkeiten und Kompetenzen gilt Folgendes:
1. Die Anerkennung erfolgt auf Antrag der oder des Studierenden für ein ordentliches oder außerordentliches Studium.
(Anm.: Z 2 aufgehoben durch Art. 2 Z 53, BGBl. I Nr. 50/2024)
3. Die für die Beurteilung notwendigen Unterlagen sind von der Antragstellerin oder dem Antragsteller dem Antrag anzuschließen.
4. Die Anerkennung erfolgt durch Bescheid des für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständigen Organs für ein ordentliches oder außerordentliches Studium. Über Anerkennungsanträge ist abweichend von § 73 AVG spätestens zwei Monate nach Einlangen des Antrages zu entscheiden. Für Beschwerden gegen den Bescheid gilt § 25 Abs. 2. § 50 Abs. 9 ist sinngemäß anzuwenden.
5. Die Anerkennung von Prüfungen und anderen Studienleistungen, die entgegen der Bestimmung des § 52 Abs. 7 und 8 an einer anderen Pädagogischen Hochschule oder Universität abgelegt wurden, ist ausgeschlossen.
6. Die Pädagogische Hochschule kann absolvierte Prüfungen gemäß Abs. 1 Z 2 lit. b und c bis zu einem Höchstausmaß von 60 ECTS-Anrechnungspunkten sowie berufliche oder außerberufliche Kompetenzen bis zu einem Höchstausmaß von 60 ECTS-Anrechnungspunkten anerkennen. Diese Anerkennungen sind bis zu einem Höchstausmaß von insgesamt 90 ECTS-Anrechnungspunkten zulässig.
7. Die Anerkennung als Prüfung gilt als Prüfungsantritt und positive Beurteilung der entsprechenden im Curriculum vorgeschriebenen Prüfung in dem Studium, für welches die Anerkennung erfolgt.
8. Anerkannte Prüfungen, andere Studienleistungen, Tätigkeiten und Kompetenzen sind mit der Bezeichnung „anerkannt“ einschließlich der Anzahl jener ECTS-Anrechnungspunkte auszuweisen, die im Curriculum für die anerkannte Prüfung oder andere Studienleistung vorgesehen ist.
9. Die Anerkennung von Prüfungen kann auch durch Verordnung des für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständigen Organs erfolgen.

(5) Auf Antrag ordentlicher Studierender, die Teile ihres Studiums im Ausland durchführen wollen, ist im Voraus mit Bescheid festzustellen, welche der geplanten Prüfungen und anderen Studienleistungen anerkannt werden.
(Anm.: Abs. 6 aufgehoben durch Art. 2 Z 55, BGBl. I Nr. 50/2024)

Was bedeutet "Anerkennung?"

Anerkennung bedeutet, dass Sie eine Lehrveranstaltung nicht (mehr) besuchen müssen und diese aufgrund der Anerkennung als abgeschlossen gilt.

Was sind postsekundäre Einrichtungen?

Lt § 35 (1) HG 2005 sind anerkannte postsekundäre Bildungseinrichtungen, die Studien im Ausmaß von mindestens sechs Semestern durchführen, bei denen die Zulassung die allgemeine Universitätsreife im Sinne dieses Bundesgesetzes oder bei künstlerischen Studien den Nachweis der künstlerischen Eignung voraussetzt, und die auf Grund der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ihren Sitz haben, als Bildungseinrichtungen im Sinne dieser Begriffsbestimmung anerkannt sind.

Kriterien für die Anerkennung:

Gem. § 56 (4) HG 2005 gilt für Anerkennungen von Prüfungen, anderen Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen Folgendes:

  • Die Anerkennung erfolgt auf Antrag der oder des Studierenden für ein ordentliches oder außerordentliches Studium.
  • Die Anerkennung für bereits vor der Zulassung absolvierte Prüfungen, andere Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen gemäß Abs. 1 bis 3 ist bis spätestens Ende des zweiten Semesters zu beantragen.
  • Die für die Beurteilung notwendigen Unterlagen sind von der Antragstellerin oder dem Antragsteller dem Antrag anzuschließen.
  • Die Anerkennung erfolgt durch Bescheid des für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständigen Organs für ein ordentliches oder außerordentliches Studium. Über Anerkennungsanträge ist abweichend von § 73 AVG spätestens zwei Monate nach Einlangen des Antrages zu entscheiden.
  • Die Anerkennung von Prüfungen, die entgegen der Bestimmung des § 52 Abs. 7 und 8 an einer anderen Pädagogischen Hochschule oder Universität abgelegt wurden, ist ausgeschlossen.
  • Die Anerkennung als Prüfung gilt als Prüfungsantritt und positive Beurteilung der entsprechenden im Curriculum vorgeschriebenen Prüfung in dem Studium, für welches die Anerkennung erfolgt.
  • Anerkannte Prüfungen, andere Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen sind mit der Bezeichnung „anerkannt“ einschließlich der Anzahl jener ECTS-Anrechnungspunkte auszuweisen, die im Curriculum für die anerkannte Prüfung oder andere Studienleistung vorgesehen ist.
  • Die Anerkennung von Prüfungen kann auch durch Verordnung des für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständigen Organs erfolgen.

    (5) Auf Antrag ordentlicher Studierender, die Teile ihres Studiums im Ausland durchführen wollen, ist im Voraus mit Bescheid festzustellen, welche der geplanten Prüfungen und anderen Studienleistungen anerkannt werden.

Für die Feststellung bzw. Vergleichbarkeit „wesentlicher Unterschiede“ werden folgende Kriterien herausgezogen:

  • Qualität und Anspruchsniveau der Inhalte
  • ECTS (Workload),
  • Profil
  • Kompetenzniveau

Anerkennungsverfahren an der PPH Augustinum

  • Vorgespräch mit Institutsleiter Dr. Christian Brunnthaler (monokratisches Organ)
  • Einreichung des vollständig ausgefüllten Anerkennungsantrages an den Institutsleiter
  • Für absolvierte Lehrveranstaltungen an postsekundären Institutionen ist das Zeugnis sowie eine inhaltliche Beschreibung (z.B. durch Lehrveranstaltungsbeschreibung, Curriculum etc.) vorzulegen.
  • Für die Einreichung aus den Bereichen BHS, BASOP/BAFEB, BAKIP ist das Maturazeugnis/Abschlusszeugnis sowie das Zeugnis der absolvierten Gegenstände die für die Anerkennung geltend gemacht werden, vorzulegen.
  • Ausstellung des Bescheids in PH-Online

Anerkennungsantrag

Kontakt für Anerkennungen

Gemäß § 16 der Satzung der PPH Augustinum ist der*die Leiter*in des Instituts für Fort- & Weiterbildung für die Vollziehung der studienrechtlichen Bestimmungen in erster Instanz als monokratisches Organ zuständig für Hochschullehrgänge am Standort Graz.

HS-Prof. RgR Mag. Dr. Christian Brunnthaler
Leiter des Instituts für Fort- und Weiterbildung
M: christian.brunnthaler[at]pph-augustinum.at

Anwesenheitsregelung

Anwesenheitsregelung

Das Hochschulkollegium hat mit 28.09.2023 die Anwesenheit bei Lehrveranstaltungen der Hochschullehrgänge geregelt. Sie finden diese im Mitteilungsblatt Nr. 235 der PPH Augustinum.

Download Anwesenheitsregelung

Bestätigung für das Finanzamt

Teilnahmebestätigung für die Vorlage beim Finanzamt

Beurlaubung

Auszug aus dem Hochschulgesetz 2005 idgF

§ 58. (1) Studierende sind auf Antrag für ein oder mehrere Semester wegen ...

1. Leistung eines Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes oder
2. Erkrankung, die nachweislich am Studienfortschritt hindert, oder
3. Schwangerschaft oder
4. Kinderbetreuungspflichten oder anderen gleichartigen Betreuungspflichten oder
5. Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres

bescheidmäßig zu beurlauben. Weitere Gründe können in der Satzung festgelegt werden.

(2) Die Beurlaubung ist bis längstens zum Beginn des jeweiligen Semesters zu beantragen. Bei unvorhergesehenem und unabwendbarem Eintritt eines gesetzlichen Beurlaubungsgrundes kann die Beurlaubung bis längstens zum Ende der Nachfrist des jeweiligen Semesters beantragt werden.

(3) Die Beurlaubung wirkt für alle Studien der Bildungseinrichtung, an welcher diese beantragt wurde und bei gemeinsam eingerichteten Studien für alle Studien der beteiligten Bildungseinrichtungen. Während der Beurlaubung bleibt die Zulassung zum Studium aufrecht. Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, die Ablegung von Prüfungen sowie die Einreichung und Beurteilung wissenschaftlicher sowie künstlerischer Arbeiten ist unzulässig.

In der Zeit der Beurlaubung fallen keine Studiengebühren für das/die betreffende/n Semester an. Der ÖH Beitrag ist trotzdem zu entrichten.

Antrag auf Beurlaubung

Der unterschriebene und begründete Antrag auf Beurlaubung ist bis zum Beginn des jeweiligen Semesters, für das die (erstmalige) Beurlaubung beantragt wird, beim zuständigen studienrechtlichen Organ (= Institutsleiter des Instituts für Fort- und Weiterbildung) einzubringen.


Kontakt für Beurlaubungen

Bewerbung zu einem Hochschullehrgang

Bewerbungsfrist

für Hochschullehrgänge im Studienjahr 2024/2025

  • 01.05 - 13.09 2024

Davon abweichend gilt die Bewerbungsfrist für den HLG Inklusive Elementarpädagogik und das außerordentliche Bachelorstudium Inklusive Elementarpädagogik (nachzuschlagen beim jeweiligen HLG).

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Bewerbung in PH-Online - Schritt für Schritt

Die Bewerbung ist ausschließlich über PH-Online der PPH Augustinum möglich. Dafür benötigen Sie einen Account als "Studierende".

  1. Loggen Sie sich in PH-Online als »Studierende*r« ein.
  2. Auf Ihrer Visitenkarte finden Sie in der Spalte »Studium« den Link "Meine Bewerbungen".
  3. Klicken Sie auf diesen Link und führen Sie die Bewerbung durch.

Ihre Bewerbung wird geprüft, sobald die notwendigen Dokumente für die Zulassung hochgeladen wurden und der Lehrgangsbeitrag für den Hochschullehrgang auf unserem Konto verbucht wurde.

Die Reihung (lt. Mitteilungsblatt) erfolgt nach der festgestellten Zulassung. Der Bescheid über die Zulassung wird in PH-Online ausgestellt.

Anleitung - Schritt für Schritt in PH-Online

Sollten Sie noch keinen PH-Online-Zugang haben, erhalten Sie hier Hinweise zur Registrierung.

Fristen

Bewerbungsfrist

  • 01.05 - 13.09 2024 für das Studienjahr 2024/25
    Abweichende Bewerbungsfristen für den Hochschullehrgang Inklusive Elementarpädagogik sowie das außerordentliche Bachelorstudium Inklusive Elementarpädagogik finden Sie bei der Beschreibung des Hochschullehrgangs.
    Innerhalb der Bewerbungsfrist sind alle Dokumente für die Zulassung im Bewerbungsmanagement hochzuladen. Zu den weiteren Schritten erhalten Sie eine gesonderte Information per E-Mail.

Zulassungsfrist vgl. Mitteilungsblatt Nr. 241

  • 15.05 - 13.09 2024 für das Wintersemester 2024/2025
  • 05.01 - 24. 02.2025 für das Sommersemester 2025

Die Zulassungsfrist inkludiert die Accounterstellung in PH-Online, die Einzahlung des Hochschullehrgangsbeitrags und für HLG mit mind. 30 ECTS-Anrechnungspunkten zusätzlich die Einzahlung des ÖH-Beitrags.

Ende der Einreichfrist für Anerkennungen

  • 18. Oktober 2024 für das Wintersemester 2024/25
  • 14. März 2025 für das Sommersemester 2025

Masterarbeit, Berteuungsvereinbarung, Durchführungsbestimmungen

Für den Hochschullehrgang mit Masterabschluss sind die Durchführungsbestimmung sowie die Betreuungsvereinbarung hier als Download bereitgestellt.

Durchführungsbestimmungen zur Masterarbeit gültig ab Studienjahr 2021/2022

Betreuungsvereinbarung zur Masterarbeit gültig ab Studienjahr 2021/22

Namensänderung

Sie haben bereits einen Account an der PPH Augustinum und ihr Familienname hat sich geändert?

Zum Nachweis der Namensänderung fügen Sie bitte ein amtlich gültiges Dokument bei.

Lassen Sie bitte Ihren Namen an allen Pädagogischen Hochschulen ändern, an denen Sie registriert sind.

Ihr Benutzername bleibt in PH-Online trotz Namensänderung gleich.

Zitierregeln

Zulassung zum HLG

1. Gesetzliche Bestimmungen

Bundesgesetz über die Organisation der Pädagogischen Hochschulen und ihre Studien (Hochschulgesetz 2005 idgF)

§ 52f. (1) Die Zulassung zu den außerordentlichen Studien setzt den Nachweis der allfälligen im Curriculum eines Hochschullehrganges geforderten Voraussetzungen voraus.

(2) Die Zulassung zu Hochschullehrgängen der Fort- und Weiterbildung für Lehrer*innen gemäß § 39 Abs. 1 und 3 setzt ein aktives Dienstverhältnis als Lehrerin oder Lehrer voraus. Davon abweichend kann im Curriculum festgelegt werden, dass ordentliche Studierende eines Lehramtsstudiums zu einem solchen Hochschullehrgang gemäß § 39 Abs. 1 zugelassen werden können. Die Zulassung zu Hochschullehrgängen in allgemeinen pädagogischen Professionsfeldern der Betreuung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 39 Abs. 1 und 3 setzt eine abgeschlossene Ausbildung in diesen Professionsfeldern voraus.

(3) Voraussetzung für die Zulassung zu einem Hochschullehrgang zur Qualifikation für die Erteilung von Lernhilfe an ganztägigen Schulformen (für Erzieherinnen und Erzieher für die Lernhilfe) ist die allgemeine Universitätsreife.

(4) Die näheren Bestimmungen über die Voraussetzungen zum Studium der Hochschullehrgänge zur Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern für die Freizeit an ganztägigen Schulformen (Hochschullehrgänge für Freizeitpädagogik) sowie der Hochschullehrgänge zur Qualifikation für die Erteilung von Lernhilfe an ganztägigen Schulformen (für Erzieherinnen und Erzieher für die Lernhilfe) sind durch Verordnung des zuständigen Regierungsmitgliedes sowie nach den Anforderungen der Curricula durch Verordnung des Hochschulkollegiums festzulegen.

(5) Nach dem Erlöschen der Zulassung wegen der negativen Beurteilung bei der letzten zulässigen Wiederholung einer Prüfung ist die neuerliche Zulassung für diesen Hochschullehrgang ausgeschlossen.

2. Zulassungsmodalitäten

Für jeden Hochschullehrgang sind Zulassungsvoraussetzungen nachzuweisen, die im jeweiligen Curriculum ausgewiesen werden. Alle erforderlichen Nachweise für die Zulassung sind im Bewerbungsmanagement von PH-Online hochzuladen. Diese werden im Lauf der Bewerbungsfrist geprüft. Nach positiver Prüfung erhalten sie eine automatisierte Benachrichtigung per Mail, dass die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Danach erhalten Sie weitere Informationen zur Einzahlung des Semesterbeitrags und zur Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen.

3. Zustandekommen eines Hochschullehrgangs

Das Zustandekommen eines Hochschullehrgangs hängt von einer ausreichenden Zahl zugelassener Studierender ab. Sobald dies der Fall ist, werden die zugelassenenen Studierenden informiert.

4. Reihung

Die Reihungsverordnung für einen Hochschullehrgang wird im Mitteilungsblatt der PPH Augustinum veröffentlicht. Die Reihung erfolgt nach der festgestellten Zulassung. Der Bescheid über die Zulassung wird in PH-Online ausgestellt.

Ansprechpersonen