Anwesenheitsregelung für
Bachelorstudium Primarstufe
Bachelorstudium Elementarpädagogik
Hochschullehrgänge
laut Beschluss des Hochschulkollegiums der KPH Graz vom 17. Mai 2021
Lehrveranstaltungstyp: Vorlesung
Bei Veranstaltungen vom Typ Vorlesung besteht keine Anwesenheitsverpflichtung.
Lehrveranstaltungstyp: Seminar, Übung, Vorlesung mit Übung, Arbeitsgemeinschaft und Exkursion
Bei Veranstaltungen vom Typ Seminar, Übung, Vorlesung mit Übung und Arbeitsgemeinschaft besteht eine Anwesenheitsverpflichtung von 75%. Im Bachelorstudium Primarstufe besteht für die Lehrveranstaltungen ‚Schulpraktisches Instrumentalspiel I-IV‘ (IN01-IN04) sowie ‚Werkstattwoche‘ (GFÄ02) und ‚Wintersportwoche‘ (BS07) eine Anwesenheitsverpflichtung von 100%.
Bei Veranstaltungen vom Typ Exkursion besteht eine 100%ige Anwesenheitsverpflichtung im Bachelorstudium Primarstufe bzw. eine 75%ige Anwesenheitsverpflichtung im Bachelorstudium Elementarpädagogik.
Wird die erforderliche Anwesenheit unterschritten, kann der/die Studierende bei der zuständigen Lehrveranstaltungsleitung die Erbringung einer Ersatzleistung beantragen. Wird die Anwesenheitsverpflichtung um mehr als 50% unterschritten, gilt dies als Prüfungsabbruch und die Prüfung ist negativ zu beurteilen. Die Erbringung einer Ersatzleistung ist in diesem Fall nicht möglich.
Lehrveranstaltungstyp: Praktikum
Bei Veranstaltungen vom Typ Praktikum (Pädagogisch-Praktische Studien) besteht 100%ige Anwesenheitsverpflichtung. Fehlen aus Krankheitsgründen muss in angemessenem Ausmaß nachgeholt werden. Bei Unterschreitung des Prozentsatzes ist vom zuständigen Studienorgan erster Instanz zu prüfen, ob eine beurteilbare Leistung vorliegt. Liegt diese nicht vor, so entscheidet das zuständige Studienorgan, ob die Lehrveranstaltung nicht beurteilt wird oder ob sie infolge eines Prüfungsabbruchs negativ zu bewerten ist.
Sonstige (Nicht verpflichtend zu inskribierende) Lehrveranstaltungen
Für Sonstige Lehrveranstaltungen gilt die gegenständliche Anwesenheitsregelung sinngemäß.
Berechnung der Anwesenheitsverpflichtung
Bei Lehrveranstaltungen mit Anwesenheitsverpflichtung gelten die oben festgelegten Prozentsätze bezogen auf die tatsächlich angebotenen Lehrveranstaltungseinheiten.
Als tatsächlich angebotene Lehrveranstaltungseinheiten gelten jene, die bei der ersten Einheit der Lehrveranstaltung feststehen. Das sind jene Einheiten, die laut PH-Online geplant sind abzüglich jener Entfälle, die vom Rektorat genehmigt wurden und bei der Stundenplanerstellung nicht mehr berücksichtigt werden konnten (z.B. aufgrund kurzfristiger dienstlicher Verpflichtungen).
Diese zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannten Entfälle sind im Zuge der ersten Lehrveranstaltungseinheit den Studierenden bekanntzugeben. Die sich daraus ergebenden tatsächlich angebotenen Einheiten dienen als Grundlage für die Berechnung der festgelegten Anwesenheitsverpflichtung, wobei diese ggf. auf ganze Einheiten (eine Einheit entspricht 45 Minuten) abgerundet wird.
Lehrveranstaltungseinheiten, die aufgrund später eintretender Ereignisse ohne Zutun von Studierenden entfallen, werden allen Studierenden als Anwesenheit angerechnet.
Ausnahmeregelung für gemeinsam mit der PHSt organisierten Studien oder Studienanteile, bei denen LV in Blöcken zu je Ausnahmeregelung für gemeinsam mit der PHST organisierte Studien oder Studienanteile, bei denen LV in Blöcken zu je 5 Präsenzeinheiten organisiert werden:
Basierend auf den 15 Präsenzeinheiten von 1 Semesterwochenstunde und der berufsbegleitenden Organisationsform in 3 Blöcken zu je 5 Präsenzeinheiten gilt in der Umsetzung, dass bei Nichtteilnahme an einem Block keine Ersatzleistung notwendig ist, gleichzeitig bei Fehlen von zwei Blöcken keine Kompensationsleistung mehr möglich ist.
Für LV mit mehr SWST gilt diese Regelung analog.
Anwesenheitsregelung (PDF)