Bachelorstudium Lehramt Primarstufe

Bachelorstudium Lehramt Primarstufe

Im Rahmen der Pädagog*innenbildung NEU erfolgt die Ausbildung aller Lehrpersonen durch Bachelor- und Masterstudien, die mit dem akademischen Grad Bachelor of Education (BEd) bzw. Master of Education (MEd) abschließen. Mit dem Lehramtsstudium Primarstufe wird die dauerhafte Berechtigung für den Einsatz an Volksschulen erworben, wobei das Masterstudium (60 ECTS-Anrechnungspunkte) nach dem achtsemestrigen Bachelorstudium (240 ECTS-Anrechnungspunkte) berufsbegleitend absolviert werden kann. Für eine Fixanstellung ist der Masterabschluss verpflichtend.

Das Bachelorstudium (240 ECTS-Anrechnungspunkte) setzt sich aus folgenden Bereichen zusammen:

  • Bildungswissenschaftliche Grundlagen (40 EC)
  • Primarstufenpädagogik und -didaktik (130 EC)
  • Freie Wahlfächer (5 EC)
  • Schwerpunkt (60 EC)
  • Bachelorarbeit (5 EC)
  • Inkludiert sind 33 EC Pädagogisch-Praktische Studien, welche ab dem 2. Studiensemester absolviert werden.

Alle Studienwerber*innen, die sich erstmalig zum Bachelorstudium Primarstufe an der PPH Augustinum anmelden möchten, müssen in Entsprechung des § 63 Abs. 1 Z 5a und Abs. 12 UG oder des § 51 Abs. 1 und 3 HG ein dreiteiliges Zulassungsverfahren durchlaufen, bei dem die Eignung für das Studium und für die spätere Berufstätigkeit als Lehrer*in festgestellt wird. Der „Verbund Aufnahmeverfahren Österreich“ garantiert einen einheitlichen Gesamtrahmen und ein faires Verfahren. Die Feststellung der Eignung findet im Entwicklungsverbund Süd-Ost im Rahmen des Zulassungsverfahrens statt.

www.zulassunglehramt.at

Administration: Studien- und Prüfungsabteilung: Bachelor- und Masterstudien bzw. Hochschullehrgänge

Folder zu den Studienangeboten an der PPH Augustinum

Zulassung

Zulassungsverfahren für das Studienjahr 2024/2025

Inspirieren.
Verändern.
Lehrer*in werden.

Hier die aktuellen Termine für das Zulassungsverfahren, Studienstart Herbst 2024:

Modul C: Persönliches Interview, nur für Lehramtsstudium Primarstufe
4., 9. oder 10 Juli 2024
Sie bekommen eine Einladung an die PPH Augustinum.

Es gibt heuer auch die Möglichkeit, sich beim Nebentermin anzumelden:

Modul A
Online-Self-Assessment zur persönlichen Orientierung
Zeitraum: Montag, 1. Juli 2024, 09.00 Uhr, bis Mittwoch, 14. August 2024, 12.00 Uhr
www.zulassunglehramt.at

Registrierung auf dem Anmeldeportal www.zulassunglehramt.at

  • Anlegen eines Benutzerkontos
  • Absolvierung des Online-Self-Assessments
  • PPH Augustinum als Studienort wählen

Anschließend bekommen Sie zwei Einladungen an die PPH Augustinum:

Modul B
Computerbasierter Zulassungstest
Montag, 26. August 2024

Modul C
Face-to-Face Assessment

Mittwoch, 11. September 2024

AVISO
DiensTALK, jeweils 18.00 Uhr

Onlinenstudienberatung - Basisc zu den Studienangeboten und Schwerpunkten

Dienstag, 2. Juli 2024
Dienstag, 9. Juli 2024
Dienstag, 16. Juli 2024
Dienstag, 30. Juli 2024
Dienstag, 6. August 2024

Persönliche Studienberatung
Wenn Sie sich für ein Studium an der PPH Augustinum interessieren und dazu jetzt schon Fragen haben, rufen Sie uns an, schreiben Sie uns, wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Kontakt an der PPH Augustinum:

Lehramt Primarstufe
Prof.in Mag.a Dr.in Katharina Ogris, BEd
Leiterin des Instituts für Primarstufe, Elementarpädagogik und Inklusion
+43 (0)316 58 16 70-14
katharina.ogris-@-pph-augustinum.at

Lehramt Sekundarstufe und Schwerpunkt Religionspädagogik
Mag.a Angelika Magnes
Leiterin des Instituts für Religionspädagogik & Interreligiösen Dialog
+43 (0)316 58 16 70-23
angelika.magnes-@-pph-augustinum.at

Weitere Details: www.zulassunglehramt.at

Modul C - Face-to-face Assessment

Modul C
Face-to-face Assessment

Eignungsüberprüfung an der PPH Augustinum

Sie wollen bereits jetzt einen Einblick bekommen?
Hier die Basics zum bisherigen Prozedere beim Face-to-face-Assessment an der PPH Augustinum.

Standardisiertes Interview
Zwei Assessor*innen bewerten für den Studienerfolg relevante persönliche Eigenschaften. Dazu zählen neben sprachlichen und kommunikativen Aspekten auch kognitive Entscheidungsstrukturen sowie Bereiche der Reflexionskompetenz.

Überprüfung der musikalisch-rhythmischen Eignung
Im Rahmen der musikalisch-rhythmischen Eignung sind für die Zulassung an der PPH Augustinum folgende Anforderungen zu erfüllen:

  • Singen/vokales Musizieren: Vortrag eines selbstgewählten Liedes und eines Kinderliedes (Vorgaben und Kriterien: siehe Liste) und Nachsingen verschiedener Tonhöhen und Intervalle
  • Rhythmus/Koordination: Nachmachen von zweitaktigen Klatsch- und Body Percussion-Phrasen
  • Hören: Unterscheiden der musikalischen Parameter hoch, tief, laut, leise

Überprüfung der körperlich-motorischen Eignung
Im Rahmen der sportlichen Eignung sind für die Zulassung an der PPH Augustinum folgende Anforderungen zu erfüllen:

  • Geräteparcours (Stützsprung, Schnurspringen, Rolle vorwärts, Rad, Balancieren, Koordination, Dribbeln, Werfen und Sprung über den Kasten)
  • 15 Minuten durchgehendes Laufen bei individuell gewähltem Lauftempo

Überprüfung der sprachlichen Eignung
Bei sprachlichen Auffälligkeiten wird eine weitere Abklärung durchgeführt.

Studienpläne

Curricula

Modulpläne

Voraussetzungsketten

Die folgenden Dokumente zeigen die studientechnischen Voraussetzungen für Lehrveranstaltungen bzw. für Module der einzelnen Semester auf.

Studienbeginn WS 2018/19

Studienbeginn WS 2015/16

Pädagogisch-Praktische Studien

Das Praxismodell

Das Praxismodell

„Die vielen Möglichkeiten um Erfahrungen zu sammeln waren hilfreich und ich finde es gut, dass viel Wert auf das Praktikum gelegt wird.“ Studierende*r 8. Semester

Im Zentrum des Praxismodells der PPH Augustinum stehen das Erleben von möglichst ‚realitätsnahen‘ beruflichen Anforderungen sowie ko-konstruktive Lernsettings in einer Arbeits- und Lerngemeinschaft von Ausbildungslehrer*innen und Studierenden. Verantwortungsübernahme für die Gestaltung des eigenen Professionalisierungsprozesses, Partizipation an allen unterrichtlichen und schulischen Belangen sowie die Mitgestaltung in Lernsettings sind daher die Leitlinien des Praxismodells der PPH Augustinum.

Im Studium wird im ersten und zweiten Semester durch bildungswissenschaftliche, fachliche und fachdidaktische Lehrveranstaltungen auf die Praxis vorbereitet und eine Orientierung im pädagogischen Feld ermöglicht. Danach folgt ein zweiphasiges berufspraktisches Professionalisierungskonzept.

Co-Planning und Co-Teaching

„Das Konzept finde ich GROSSARTIG!!! So viel, wie in diesen beiden Semestern, habe ich in keiner Praxis mehr gelernt. Ich nahm es als extrem bereichernd für meinen Lernprozess wahr. Ich möchte dieses Praxiskonzept nicht missen!“ Studierende*r 8. Semester

Die erste Phase (3. – 5. Semester) ist dem Co- Planning und Co-Teaching gewidmet. Die Studierenden verantworten gemeinsam mit den Ausbildungslehrer*innen an den Schulen die beruflichen Aufgaben. Dadurch wird auf das Lernen der Schüler*innen fokussiert und den Studierenden ermöglicht, in eigenem Tempo schrittweise mehr Verantwortung für den Unterricht zu übernehmen. Ein besonderes Element des Praxiskonzepts bildet dabei die Jahrespraxis im 4. und 5. Semester

„Die Blockwochen am Schulbeginn sind von unermesslichen Erfahrungswerten geprägt. Eine Begleitperson für ein Jahr tut der Entwicklung sichtlich gut!“ Studierende*r 8. Semester

In der zweiten Phase (6. -7. Semester) sind die Studierenden hauptverantwortlich für das Gelingen der Lernprozesse der Schüler*innen.

Begleitformate

Der Kompetenzaufbau der Studierenden wird durch hochschulische Begleitformate gefördert: Fachdidaktische Werkstätten, Pädagogische Reflexionsseminare und Schwerpunktateliers. Die Schulen und Ausbildungslehrer*innen werden bei der Umsetzung des Praxismodells durch Praxiskoordinator*innen der Hochschule begleitet.

„Die begleitenden Lehrveranstaltungen haben mir Sicherheit gegeben und mich gut auf die Praxis vorbereitet.“ Studierende*r 8. Semester

Koordinationsstelle für Professionsentwicklung

Die Organisation der Praxis im Bachelorstudium Primarstufe übernimmt die Koordinationsstelle für Professionsentwicklung, an die Sie sich bei Fragen gerne wenden können.

„Am Ende meiner Ausbildung kann ich nun von mir behaupten, dass ich mich durch das Praxismodell der PPH Augustinum dazu bereit fühle, in das Berufsleben einzutauchen. Das verdanke ich definitiv dem ausgezeichneten Praxiskonzept.“ Studierende*r 8. Semester

Die Pädagogisch-Praktischen Studien sind zentral für das Studium und werden an der PPH Augustinum in einem innovativen Praxismodell umgesetzt.

Schwerpunkte

Elementarpädagogik mit Fokus erweiterter Schuleingang

Elementarpädagogik mit Fokus erweiterter Schuleingang

Elementare Bildung ist die Basis für alle Lernprozesse. Die große Heterogenität im Schuleingangsbereich fordert eine spezielle elementarpädagogische Didaktik für die Schuleingangsphase und die ersten Schuljahre. Die Kooperationen zwischen Kindergarten und Schule bzw. die Beratung von Eltern sind zentrale Anliegen. Die Studierenden lernen Methoden der Differenzierung und Individualisierung kennen, sie erwerben fundierte Kompetenzen für die Beratung und Begleitung von fortlaufenden Entwicklungs- und Bildungsprozessen. Das Kind steht im Mittelpunkt aller pädagogischer Bemühungen. Absolvent*innen dieses Schwerpunkts erwerben eine spezielle Expertise im erweiterten Schuleingangsbereich.

Schwerpunktkoordination:

Prof.in Mag.a Daniela Schwarzl, BEd
daniela.schwarzl-@-pph-augustinum.at

Inklusive Pädagogik mit Fokus Behinderung

Inklusive Pädagogik mit Fokus Behinderung

Unterricht individuell auf die Bedürfnissen aller Schüler*innen abstimmen - dies ist ein erklärtes Ziel, dem sich dieser Schwerpunkt ganz besonders widmet. Studierende erlangen vertieftes Wissen zu Modellen und Konzepten schulischer Inklusion. Sie erwerben professionelle Kompetenzen u.a. in den Bereichen Diagnostik, Prävention und Förderung. Absolvent*innen können in teamorientierter Weise inklusive Schulentwicklungsprozesse mitgestalten.
Mit einem weiterführenden Masterstudium kann zusätzlich zum Lehramt für die Primarstufe auch die Befähigung für den inklusiven Unterricht von Kindern und Jugendlichen bis 15 Jahren (bisher Lehramt für Sonderschulen) erworben werden.

Schwerpunktkoordination:

Prof.in Mag.a Dr.in Martina Kalcher, Bakk. MSc
martina.kalcher-@-pph-augustinum.at

Kulturelle Bildung

Kulturelle Bildung

Ein offenes Ohr, ein waches Auge, geschickte Hände, eine klingende Stimme, ein kritischer Geist, Taktgefühl und sprühende Phantasie - das alles wird in diesem Schwerpunkt entdeckt, geweckt und darf sich entfalten. Studierende entdecken ihr eigenes schöpferisches Potential und erweitern kreativ ihre Persönlichkeit. Sie erproben kreative Arbeitsweisen in allen Fächern der Grundschule und lernen somit die Transferwirkung künstlerischer Tätigkeiten kennen, welche die Sinne schärfen und den Geist beflügeln. Kreative Ausdrucksvielfalt und die Teilnahme am künstlerischen und kulturellen Leben, vom Brauchtum bis zur Hochkultur, ist für Kinder und Erwachsene ein wichtiger Beitrag zur harmonischen Entwicklung.
Absolvent*innen setzen sich mit Kunst und Kultur kritisch auseinander, sie initiieren künstlerisch-kreative Vermittlungsstrategien, tragen zu einer Atmosphäre interkultureller Aufgeschlossenheit bei und bringen in ihrer Rolle als Kulturbeauftragte Kinder und Schulen mit Kulturschaffenden und Kulturinstitutionen in Kontakt.

Schwerpunktkoordination:

Prof. Bernd Böhmer
bernhard.boehmer-@-pph-augustinum.at

Religionspädagogik

Religionspädagogik

Der Schwerpunkt Religionspädagogik wird von der PPH Augustinum am Standort Graz in der Tagesform angeboten und am Standort Klagenfurt in der berufsbegleitenden Form.

Zusätzlich bietet die PPH Augustinum diesen Schwerpunkt in Zusammenarbeit mit der Privaten Pädagogischen Hochschule Burgenland in Eisenstadt an.

Studierende dieses Schwerpunkts erhalten mit dem Studienabschluss zwei Lehrbefähigungen: Sie sind Primarstufenlehrer*innen und erwerben darüber hinaus die Berechtigung, in der Volksschule Religionsunterricht zu erteilen. Als engagierte Persönlichkeiten mit einer lebensförderlichen religiösen Grundhaltung zeigen sie Interesse, sich in religiöse Fragen zu vertiefen. Religionsunterricht verstehen sie als bedeutsamen Beitrag zur ganzheitlichen Bildung und als eine wesentliche Aufgabe christlicher Verkündigung. Sie haben Freude daran, mit Kindern kreativ und phantasievoll zu arbeiten, ermutigen sie, nach der Welt, Mensch und Gott zu fragen und öffnen religiöse Lern- und Erfahrungsräume.
Absolvent*innen verfügen über Kompetenzen in theologischen Fachbereichen, in den Bereichen Interreligiosität und Interkulturalität und gestalten kindgerechten und zeitgemäßen Religionsunterricht. Persönlichkeitsentwicklung, Spiritualität, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit sind wichtige Elemente, genauso wie die Gestaltung von Festen und Feiern im Schulleben. Eine für die reguläre Anstellung als Religionslehrer*in in der Diözese verpflichtende „Studienbegleitende Spirituelle Bildung“ ist im Rahmen von Lehrveranstaltungen und außercurricularen Aktivitäten verankert.

Schwerpunktkoordination:

OStRin Mag.a Roswitha Pendl-Todorovic
roswitha.pendl-@-pph-augustinum.at

Sozialpädagogik

Sozialpädagogik

In der Ausbildung lernen Studierende die große Vielfalt sozialpädagogischer Handlungsmöglichkeiten und Handlungsanlässe kennen, die Kinder aus unterschiedlicher Herkunft in ihrer Entwicklung fördern können. Sozialpädagogik in der Schule stellt sich der Herausforderung, zu einer lebendigen Schulkultur beizutragen, die Voraussetzungen schafft, das Lernen als bedeutsam und sinnstiftend zu erleben (Regeln ausverhandeln, Stärken entdecken, förderliche Kommunikation und Konfliktlösungsstrategien anwenden, …).
Absolvent*innen setzen ihre Expertise in Volksschulklassen ein, sie können auch im Rahmen ganztägiger, verschränkter Schulformen tätig sein. Darüber hinaus arbeiten sie intensiv mit Eltern bzw. anderen Bezugspersonen und auch außerschulischen Bezugssystemen zusammen, um Entwicklungsprozesse zu begleiten und Integrationsherausforderungen zu bewältigen.

Schwerpunktkoordination:

Prof.in Mag.a Dr.in Andrea Mayr
andrea.mayr-@-pph-augustinum.at

Im Rahmen des Bachelorstudiums ist ab dem 3. Semester ein Schwerpunkt zu wählen, der die Kompetenzen künftiger Primarstufenlehrer*innen (= Volksschullehrer*innen) in einem Bereich vertieft bzw. erweitert.
An der PPH Augustinum werden fünf Schwerpunkte zur Wahl angeboten.

Die Zusage des Schwerpunkts erfolgt noch vor dem Studienstart.

Studienmanagement

Registrierung und Bewerbung in PH-Online

Sie wurden zum Studium an der PPH Augustinum zugelassen.
Jetzt sind folgende Schritte für die Registrierung in PH-Online notwendig:

1. Schritt: einmalige Registrierung

Wählen Sie bitte für die einmalige Registrierung als »Studierende*r« der Ausbildung die für Sie passende Variante aus den Informationen zur Registrierung.

Dieser Schritt enfällt, wenn Sie an der PPH Augustinum bereits einen PH-Online Zugang als »Studierende*r« haben.

Hier gelangen Sie direkt zur Zur Registrierung.

Hier können Sie die Anleitung Erstanmeldung in PH-Online downloaden.

2. Schritt: Bewerbung zum Studium

Wenn Sie bereits registriert sind, können Sie sich für das Studium bewerben. Loggen Sie sich dazu in PH-Online der PPH Augustinum ein. Unter „Meine Bewerbungen“ können Sie Ihre Bewerbung eingeben.

Hier können Sie die Anleitung Bewerbung in PH-Online für Aus-, Fort- oder Weiterbildung downloaden.

Wenn Sie Fragen zur Registrierung oder zur Bewerbung zum Studium haben, wenden Sie sich bitte an die Studienabteilung: studienabteilung-@-pph-augustinum.at

Prüfungsmanagement

Anwesenheitsregelung

Anwesenheitsregelung für

Bachelorstudium Primarstufe
Bachelorstudium Elementarpädagogik
Hochschullehrgänge

laut Beschluss des Hochschulkollegiums der KPH Graz vom 17. Mai 2021

Lehrveranstaltungstyp: Vorlesung

Bei Veranstaltungen vom Typ Vorlesung besteht keine Anwesenheitsverpflichtung.

Lehrveranstaltungstyp: Seminar, Übung, Vorlesung mit Übung, Arbeitsgemeinschaft und Exkursion

Bei Veranstaltungen vom Typ Seminar, Übung, Vorlesung mit Übung und Arbeitsgemeinschaft besteht eine Anwesenheitsverpflichtung von 75%. Im Bachelorstudium Primarstufe besteht für die Lehrveranstaltungen ‚Schulpraktisches Instrumentalspiel I-IV‘ (IN01-IN04) sowie ‚Werkstattwoche‘ (GFÄ02) und ‚Wintersportwoche‘ (BS07) eine Anwesenheitsverpflichtung von 100%.

Bei Veranstaltungen vom Typ Exkursion besteht eine 100%ige Anwesenheitsverpflichtung im Bachelorstudium Primarstufe bzw. eine 75%ige Anwesenheitsverpflichtung im Bachelorstudium Elementarpädagogik.

Wird die erforderliche Anwesenheit unterschritten, kann der/die Studierende bei der zuständigen Lehrveranstaltungsleitung die Erbringung einer Ersatzleistung beantragen. Wird die Anwesenheitsverpflichtung um mehr als 50% unterschritten, gilt dies als Prüfungsabbruch und die Prüfung ist negativ zu beurteilen. Die Erbringung einer Ersatzleistung ist in diesem Fall nicht möglich.

Lehrveranstaltungstyp: Praktikum

Bei Veranstaltungen vom Typ Praktikum (Pädagogisch-Praktische Studien) besteht 100%ige Anwesenheitsverpflichtung. Fehlen aus Krankheitsgründen muss in angemessenem Ausmaß nachgeholt werden. Bei Unterschreitung des Prozentsatzes ist vom zuständigen Studienorgan erster Instanz zu prüfen, ob eine beurteilbare Leistung vorliegt. Liegt diese nicht vor, so entscheidet das zuständige Studienorgan, ob die Lehrveranstaltung nicht beurteilt wird oder ob sie infolge eines Prüfungsabbruchs negativ zu bewerten ist.

Sonstige (Nicht verpflichtend zu inskribierende) Lehrveranstaltungen

Für Sonstige Lehrveranstaltungen gilt die gegenständliche Anwesenheitsregelung sinngemäß.

Berechnung der Anwesenheitsverpflichtung

Bei Lehrveranstaltungen mit Anwesenheitsverpflichtung gelten die oben festgelegten Prozentsätze bezogen auf die tatsächlich angebotenen Lehrveranstaltungseinheiten.

Als tatsächlich angebotene Lehrveranstaltungseinheiten gelten jene, die bei der ersten Einheit der Lehrveranstaltung feststehen. Das sind jene Einheiten, die laut PH-Online geplant sind abzüglich jener Entfälle, die vom Rektorat genehmigt wurden und bei der Stundenplanerstellung nicht mehr berücksichtigt werden konnten (z.B. aufgrund kurzfristiger dienstlicher Verpflichtungen).

Diese zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannten Entfälle sind im Zuge der ersten Lehrveranstaltungseinheit den Studierenden bekanntzugeben. Die sich daraus ergebenden tatsächlich angebotenen Einheiten dienen als Grundlage für die Berechnung der festgelegten Anwesenheitsverpflichtung, wobei diese ggf. auf ganze Einheiten (eine Einheit entspricht 45 Minuten) abgerundet wird.

Lehrveranstaltungseinheiten, die aufgrund später eintretender Ereignisse ohne Zutun von Studierenden entfallen, werden allen Studierenden als Anwesenheit angerechnet.

Ausnahmeregelung für gemeinsam mit der PHSt organisierten Studien oder Studienanteile, bei denen LV in Blöcken zu je Ausnahmeregelung für gemeinsam mit der PHST organisierte Studien oder Studienanteile, bei denen LV in Blöcken zu je 5 Präsenzeinheiten organisiert werden:

Basierend auf den 15 Präsenzeinheiten von 1 Semesterwochenstunde und der berufsbegleitenden Organisationsform in 3 Blöcken zu je 5 Präsenzeinheiten gilt in der Umsetzung, dass bei Nichtteilnahme an einem Block keine Ersatzleistung notwendig ist, gleichzeitig bei Fehlen von zwei Blöcken keine Kompensationsleistung mehr möglich ist.

Für LV mit mehr SWST gilt diese Regelung analog.

Anwesenheitsregelung (PDF)

Richtlinien für Dokumentgestaltung

Zitierrichtlinien

Freie Wahlfächer

Studienabschluss

Das Studienmanagement garantiert durch Vorgaben und Richtlinien einen geregelten Studienbetrieb.

Anerkennungen

Anerkennung von Prüfungen

Anerkennung von Prüfungen, anderen Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen lt. HG2005 i.d.g.F.

Gem. § 56. (1) HG 2005 sind positiv beurteilte Prüfungen und andere Studienleistungen bis zu einem festgelegten Höchstausmaß (Abs. 4 Z 6) anzuerkennen, wenn

  1. keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen (Lernergebnisse) bestehen und
  2. sie an einer der folgenden Bildungseinrichtungen abgelegt wurden:
    a. einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung gem. § 35 Z 1;
    b. einer berufsbildenden höheren Schule in den für die künftige Berufstätigkeit erforderlichen berufsqualifizierenden Fächern;
    c. einer allgemeinbildenden höheren Schule unter besonderer Berücksichtigung der musischen oder der sportlichen Ausbildung in künstlerischen und künstlerisch-wissenschaftlichen sowie in sportlichen und sportlich-wissenschaftlichen Fächern.

Was sind postsekundäre Einrichtungen?

Lt § 35 (1) HG 2005 sind anerkannte postsekundäre Bildungseinrichtungen, die Studien im Ausmaß von mindestens sechs Semestern durchführen, bei denen die Zulassung die allgemeine Universitätsreife im Sinne dieses Bundesgesetzes oder bei künstlerischen Studien den Nachweis der künstlerischen Eignung voraussetzt, und die auf Grund der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ihren Sitz haben, als Bildungseinrichtungen im Sinne dieser Begriffsbestimmung anerkannt sind.

Kriterien für die Anerkennung:

Gem. § 56 (4) HG 2005 gilt für Anerkennungen von Prüfungen, anderen Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen Folgendes:

  • Die Anerkennung erfolgt auf Antrag der oder des Studierenden für ein ordentliches oder außerordentliches Studium.
  • Die Anerkennung für bereits vor der Zulassung absolvierte Prüfungen, andere Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen gemäß Abs. 1 bis 3 ist bis spätestens Ende des zweiten Semesters zu beantragen.
  • Die für die Beurteilung notwendigen Unterlagen sind von der Antragstellerin oder dem Antragsteller dem Antrag anzuschließen.
  • Die Anerkennung erfolgt durch Bescheid des für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständigen Organs für ein ordentliches oder außerordentliches Studium. Über Anerkennungsanträge ist abweichend von § 73 AVG spätestens zwei Monate nach Einlangen des Antrages zu entscheiden.
  • Die Anerkennung von Prüfungen, die entgegen der Bestimmung des § 52 Abs. 7 und 8 an einer anderen Pädagogischen Hochschule oder Universität abgelegt wurden, ist ausgeschlossen.
  • Die Anerkennung als Prüfung gilt als Prüfungsantritt und positive Beurteilung der entsprechenden im Curriculum vorgeschriebenen Prüfung in dem Studium, für welches die Anerkennung erfolgt.
  • Anerkannte Prüfungen, andere Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen sind mit der Bezeichnung „anerkannt“ einschließlich der Anzahl jener ECTS-Anrechnungspunkte auszuweisen, die im Curriculum für die anerkannte Prüfung oder andere Studienleistung vorgesehen ist.
  • Die Anerkennung von Prüfungen kann auch durch Verordnung des für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständigen Organs erfolgen.

    (5) Auf Antrag ordentlicher Studierender, die Teile ihres Studiums im Ausland durchführen wollen, ist im Voraus mit Bescheid festzustellen, welche der geplanten Prüfungen und anderen Studienleistungen anerkannt werden.

Für die Feststellung bzw. Vergleichbarkeit „wesentlicher Unterschiede“ werden folgende Kriterien herausgezogen:

  • Qualität und Anspruchsniveau der Inhalte
  • ECTS (Workload),
  • Profil
  • Kompetenzniveau

Prozedere für das Erlangen von Anerkennungen:

1. Vorlage eines Antrages in der Studienabteilung:
Prof.in Mag.a Dr.in Katharina Ogris, BEd
Leiterin des Instituts für Primarstufe, Elementarpädagogik und Inklusion

2. Für jede absolvierte Lehrveranstaltung an einer tertiären Bildungseinrichtung ist erforderlich:

  • kurze inhaltliche Beschreibung auf einem Beiblatt
  • Zeugnis(se) in Kopie als Beilage zum Antrag
  • Vorlage des Zeugnisses/der Zeugnisse im Original bei der Einreichung.

3. Für Einreichungen von BHS, BAKIP, BAfEP, BASOP sowie Kollegs ist erforderlich:

  • Abschlusszeugnis und Maturazeugnis
  • Zeugnis(se) in Kopie als Beilage zum Antrag
  • Vorlage des Zeugnisses/der Zeugnisse im Original bei der Einreichung

4. Der Antrag wird geprüft und ein positiver bzw. negativer Bescheid in PH-Online ausgestellt.

5. Der Bescheid wird in Ihrem PH-Online-Akt abgelegt.

Ansuchen um Anerkennung von Studienleistungen (PDF)

Beurlaubung

Beurlaubung

Auszug aus dem Hochschulgesetz 2005 i.d.g.F. 1.Oktober 2017, § 58

§ 58. (1) Studierende sind auf Antrag für ein oder mehrere Semester wegen
1. Leistung eines Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes oder
2. Erkrankung, die nachweislich am Studienfortschritt hindert, oder
3. Schwangerschaft oder
4. Kinderbetreuungspflichten oder anderen gleichartigen Betreuungspflichten oder
5. Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres
bescheidmäßig zu beurlauben. Weitere Gründe können in der Satzung festgelegt werden.
(2) Die Beurlaubung ist bis längstens zum Beginn des jeweiligen Semesters zu beantragen. Bei unvorhergesehenem und unabwendbarem Eintritt eines gesetzlichen Beurlaubungsgrundes kann die Beurlaubung bis längstens zum Ende der Nachfrist des jeweiligen Semesters beantragt werden.
(3) Die Beurlaubung wirkt für alle Studien der Bildungseinrichtung, an welcher diese beantragt wurde und bei gemeinsam eingerichteten Studien für alle Studien der beteiligten Bildungseinrichtungen.
Während der Beurlaubung bleibt die Zulassung zum Studium aufrecht. Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, die Ablegung von Prüfungen sowie die Einreichung und Beurteilung wissenschaftlicher sowie künstlerischer Arbeiten ist unzulässig.

Antrag auf Beurlaubung
Der unterschriebene und begründete Antrag auf Beurlaubung ist bis zum Beginn des Semesters, für das die (erstmalige) Beurlaubung beantragt wird, beim zuständigen Organ für studienrechtliche Angelegenheiten (Institutsleitung) einzubringen. Dieses Organ entscheidet über den Antrag.

Konsequenzen
Der Status "Studierender bzw. Studierende" bleibt trotz Beurlaubung bestehen.
Sind Studierende beurlaubt, müssen sie keinen Studienbeitrag bezahlen, sehr wohl aber den ÖH-Beitrag. Auch während der Beurlaubung können Studierende die Bibliothek und die Computerräume benützen. Die Mitversicherung bei Angehörigen und auch die studentische Selbstversicherung sind im Rahmen einer Beurlaubung nicht möglich.

Während einer Beurlaubung können Sie keine Familienbeihilfe beziehen.

Antrag auf Beurlaubung

Abmeldung

Abmeldung

Abmeldung/Abgangsbescheinigung lt. § 60 HG 2005 vom 1. Oktober 2017 (129. Bundesgesetz)

§ 60. Beendet die oder der Studierende ein Studium, ohne das Studium erfolgreich abgeschlossen zu haben, so ist auf Antrag eine Abgangsbescheinigung auszustellen. Diese hat alle Prüfungen, zu denen die oder der Studierende in diesem Studium angetreten ist, und deren Beurteilungen anzugeben. Hinsichtlich der positiv beurteilten Prüfungen ist nur die positive Beurteilung anzugeben. Zur Unterstützung der internationalen Mobilität ist der Anschluss einer fremdsprachigen Übersetzung zulässig, wobei die Benennung der Pädagogischen Hochschule und des ausstellenden Organs nicht zu übersetzen sind.

Diese Abgangsbestätigung ist in der Studien- und Prüfungsabteilung zu beantragen, nachdem die schriftliche Abmeldung per Unterschrift per Abmeldeformular bekanntgegeben wurde.

Formular zur Abmeldung vom Studiengang "Lehramt Primarstufe"

Ansprechperson